Hier soll es um das Thema Folter gehen.
Grade im Mittelalter waren Foltermethoden die gängige Praxis.
Hier gibt es einen Artikel zu Foltermethoden aus dem Mittelalter... und noch was zum gucken.
... ok O.O ...
In vielen Ländern wird Folter noch heute als Mittel zur Strafe oder Informationsbeschaffung eingesetzt.
Dabei werden den Gefolterten physische oder unsichtbare Schmerzen zugefügt. Als weiße Folter bezeichnet man beispielsweise:
Auch das unqualifizierte posten sinnloser Beiträge wird besonders in Foren als psychische Folter eingestuft.
Hier könnt ihr das nachlesen.
Nach Artikel 3 der europ. Menschenrechtskonvention ist Folter bei uns verboten. (laaangweilig
)
2002 gab' es in Frankfurt einen Fall (danke @Holzi), bei dem ein Junge entführt wurde. Der Täter, Gäfgen, tötete den Jungen bereits nach der Entführung. Er wurde kurz nach der Lösegeld-Übergabe gestellt. Da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass der Junge bereits tod war, drohte man ihm Folter an, woraufhin er einknickte und die Beamten zur Leiche des Jungen führte.
Daschner, der Komissar, zeigte sich im Anschluss selbst an. Daraufhin verklagte der Täter den Staat auf 10.000€ Schmerzensgeld, von dem ihm 3.000€ zugesichert wurden.
In dieser Diskussion soll es darum gehen, ob Folter in gewissen Situationen gerechtfertigt sein dürfen sollte. Was wäre dann diese Grenze?
Wie hättet ihr euch in der Situation von Daschner verhalten?
Wäre es sinnvoll Folter auch als Strafe beispielsweise zur Abschreckung zu praktizieren?
Oder sollte es generell erlaubt sein, Folter zur Informationsbeschaffung, besonders um potentiell Leben zu retten, einzuführen?
Grade im Mittelalter waren Foltermethoden die gängige Praxis.
Hier gibt es einen Artikel zu Foltermethoden aus dem Mittelalter... und noch was zum gucken.

In vielen Ländern wird Folter noch heute als Mittel zur Strafe oder Informationsbeschaffung eingesetzt.
Dabei werden den Gefolterten physische oder unsichtbare Schmerzen zugefügt. Als weiße Folter bezeichnet man beispielsweise:
Eine Spezialisierung dieser Methode ist die individualisierte Folter, bei der persönliche Phobien und Ängste eingesetzt werden.Schlafentzug, Scheinhinrichtungen, Toilettenverbot oder Lärmfolter
Auch das unqualifizierte posten sinnloser Beiträge wird besonders in Foren als psychische Folter eingestuft.
Hier könnt ihr das nachlesen.
Nach Artikel 3 der europ. Menschenrechtskonvention ist Folter bei uns verboten. (laaangweilig

Besonders interessant wäre hier das Szenario der Rettungsfolter.Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
2002 gab' es in Frankfurt einen Fall (danke @Holzi), bei dem ein Junge entführt wurde. Der Täter, Gäfgen, tötete den Jungen bereits nach der Entführung. Er wurde kurz nach der Lösegeld-Übergabe gestellt. Da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass der Junge bereits tod war, drohte man ihm Folter an, woraufhin er einknickte und die Beamten zur Leiche des Jungen führte.
Daschner, der Komissar, zeigte sich im Anschluss selbst an. Daraufhin verklagte der Täter den Staat auf 10.000€ Schmerzensgeld, von dem ihm 3.000€ zugesichert wurden.
In dieser Diskussion soll es darum gehen, ob Folter in gewissen Situationen gerechtfertigt sein dürfen sollte. Was wäre dann diese Grenze?
Wie hättet ihr euch in der Situation von Daschner verhalten?
Wäre es sinnvoll Folter auch als Strafe beispielsweise zur Abschreckung zu praktizieren?
Oder sollte es generell erlaubt sein, Folter zur Informationsbeschaffung, besonders um potentiell Leben zu retten, einzuführen?
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