Mojo Jojo
Scriptor
Nöö ... :DAusser Copy & Paste hast Du aber sonst nichts zu sagen, mh?![]()
Nunja, meine Eloquenz läßt zu wünschen übrig. Und das Kopierte erläutert ziemlich genau das was ich hätte sagen wollen.
Den Staat geht es nix an wer wen begattet. Erlaubt ist was Spaß macht (kommt jetzt bitte nicht mit: Minderjährig, Vergewaltigung etc. Es geht um einvernehmlichen GV zwischen Erwachsenen). Das GV auch dann verboten ist wenn verhütet wird ist ein eklatanter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen.
Mit Verhütung verliert auch der Hinweis auf "inzestgeschädigte" Kinder jeglichen Rückhalt, da es Erbkrankheiten von Nichtgeschwistern gibt die ein wesentlich höheres Risiko beinhalten auszubrechen (z.B. Chorea Huntington oder Spastische Spinalparalyse). Diesen Personen wird allerdings nicht verboten Kinder zu zeugen.
Ich hoffe Herrn 2more gefallen meine eigenen Worte (wenn auch um Einiges kürzer) besser.

MfG
Mojo Jojo