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Oh ja, wenn man vorm Gericht steht und sowas sagt wird der Richter milde weichen lassen ^^

) anstatt den nächsten Kindergarten aufzusuchen, das ist zwar keine wirkliche Lösung, allerdings tut er damit niemanden weh.aus diesem Gesetz ist wirklich der dummste und ignoranteste den ich seit langem gehört habe.Ob die Handlung in realen, computeranimierten oder gezeichneten Bildern gezeigt wird, ist dabei irrelevant.
Ob ich nun Drogen herstelle, sie vertreibe/verteile/eine Plattform anbiete oder nur einnehme sind verschiedene Sachen und werden natürlich dementsprechend hart bestraft.
Naja son Drogen-deal an der Ecke ist net so zurückzuverfolgen wie das hochladen/herunterladen von Bildern.![]()
Wenn terminator2k2 darüber nur lachen kann, dann solltet ihr euch über sowas nicht den Kopf zerbrechen.
wayne.. abwarten und tee trinken, ihr solltet nicht alles so ernst sehenHeißt das ich darf jetzt nicht mehr mit meiner 19 jährigen Freundin schlafen weil sie wegen ihrer Körpergröße gerne mal für jünger gehalten wird da ich sonst in den Knast komme?
Hier gehts aber net nur um Lolicon und es sind auch net nur die von Lolicon betroffen, nimm einen x beliebigen Hentai und dann sag mal dem Richter das die Figuren dort alle auch wenn sie noch so süß und knuddelig aussehn über 18 sind. Und wenn er es dir nicht glaub oder anderer Meinung ist haste halt abgeschissen und gilst dann als Pädophiler, genau so wie als wenn irgendjemand Hentai nicht mag und dich dann wegen besitz von Jugendpornografischen Material verklagt. Dann haste den gleichen Salat.
Strafbar ist künftig vor allem das Verbreiten jugendpornografischer Schriften, ebenso deren Besitz, sofern echte Jugendliche dargestellt werden. Dagegen bleibt der Besitz von fiktiver Jugendpornografie (z. B. Computeranimationen) und von pornografischen Abbildungen von Erwachsenen, die lediglich so aussehen wie Jugendliche (sog. Scheinjugendliche), weiterhin straflos.
http://www.bmj.bund.de/enid/0,3f8a5...23333/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html
Also, viel Aufregung um nichts.

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