Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist verfassungswidrig und somit nichtig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung, verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet. Der Erste Senat des obersten Gerichts begründete seine Entscheidung damit, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße. Damit wurde das entsprechende Gesetz außer Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten löschen lassen. [Nachzulesen
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