Ich weiß nicht, ob sie noch das Haus verlassen kann, aber solltest du IRGENDWIE auch nur für Sekunden die Möglichkeit haben, mit ihr Kontakt aufzunehmen, dann rate ihr, selbst schnell zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.
Ein sehr guter Freund von mir hatte das selbe mit 6(!!) in Deutschland (aber ich denke, sooooo verschieden sind die Länder nicht), ist zur Polizei gegangen und hat geheult und geschrien, dass sein Vater böse ist und er nie wieder hinwill, dass er ihn auszieht und anfasst, etc.
Daraufhin kam er in Schutzgewahrsam und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, was dazu führte, dass er vom Jugendamt übernommen und an eine "Erziehungsfamilie" gegeben wurde, ehe er mit 16 mit einem Freund zusammenzog während sein Vater wegen Kindesmisshandlung und Kindesvergewaltigung soweit ich weiß erst seit vier Jahren oder so rauskam.
Wie gesagt, ich weiß nicht, wie das in der schweiz ist, aber auch da gilt das Recht der Menschenwürde und das niemand verletzt oder gar getötet werden darf.
Klar, in dem Fall bei dir war es halt so, dass quasi du der Verbrecher warst, du hast sie ihren Eltern vorenthalten. Aber es hätte z.B. anders aussehen können, wenn sie abgehauen und zu ner Polizeistelle gelaufen wäre und da dann alles erzählt hätte.
Die Polizei ist verpflichtet, sowas nachzugehen. Ich denke/hoffe mal, dass das auch in der Schweiz so ist.
Deshalb, wenn du sie erreichst, sag ihr, sie soll zur Polizei gehen, um Schutzgewahrsam bitten und Anzeige erstatten. Wenn ein Kind sowas aus Angst vor den Eltern fordert, das ist normalerweise ein ganz deutliches Zeichen.