[Frage] Berufsschulpflicht!?

BlueHusky

Blair Bitch´s Friend
Otaku Veteran
ums nochmal zu sagen du brauchst wahrscheinlich einene REALSCHULABSCHLUSS frag doch nochmal in der berufschule na die müssten das ja wissen
 

Hannibalkiz

Prophet
Schulpflicht ist 10 Jahre mit beginn der ersten Klasse egal wie oft man sitzenbleibt.
Da man den Hauptschulabschluss bereits mit beendigung der 9ten Klasse erhält, wir die danach naja hoffendliche Berufsausbildung bzw. Berufsschule dazuzählt.
Achja und ich wollte hinsichtlich der Aussage von laveau das man 18 sein muss um sich hier zu registrieren noch die Vermutung(die ich absolut nicht beweisen kann) engegebringen, dass hier so einige noch Minderjährig sind.
 

Hannibalkiz

Prophet
12 Jahre Schulpflicht? und was machste nach der Realschule 2mal sitzen bleiben so aus spass?

Aja und wieso nicht gechackt hab ich einen wesentlichen Punkt übersehen?
 
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luci2k1

Jack's Smirking Revenge
12 Jahre Schulpflicht? und was machste nach der Realschule 2mal sitzen bleiben so aus spass?
der Schulabschluss beendet die Vollzeitschulpflicht... danach geht es weiter mit der Berufschulpflicht... die durch jede Art der Berufsausbildung, (Fach-)Hochschulbesuch oder weiteren Schulbesuch (z.B. Sek. II) erfüllt wird und ebenfalls (im Normalfall) mit erfolgreicher Absolvierung endet (oder eben bei Erreichen des Zeitmaximums).... übersprungene Klassen werden soweit ich weiß übrigens von der Schulpflicht abgezogen... d.h. wer ne Klasse übersprungen hat, muss auch ein Jahr weniger zur Schule gehen (was ja auch irgendwie logisch ist ^^)

zurück zum Thema... ja es gibt Berufsschulpflicht (in NdS 12 Jahre ab Einschulung) nach der Vollzeitschulpflicht (10 Jahre ab Einschulung), aber diese wird (soweit ich weiß) auch erfüllt durch den Besuch einer Allgemeinbildenden Schule (wobei irgendwelche komischen Ausnahmen mal vorbehalten bleiben ^^)... wie es mit der VHS aussieht ist ne andere Frage... das weiß ich nicht... könnte sein, dass die vielleicht nicht zählt... wenns die sein soll, würde ich (wie schon vorgeschlagen) direkt da nachfragen... sowieso wärs vielleicht praktisch wen zu fragen, der sich wirklich damit auskennt... ggf. Rechtsberatung...
 
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Ikero

Prophet
auf einer Berufsbildenen schule kannst du auch deinen Abschluß nachmachen, falls du den dort auch wieder nicht schaffst werden sie dich in eine Fortbildungsmaßnahme stecken(BvB,BGJ sowas in der Richtung) und dort wirst du ihn dann machen müssen/sollen.


PS: Ich antworte hier auch nur weils iwie zu panne ist^^ ganz lustig der thread ;O

MfG Ikero
 

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
hmm also ums nochma ma zu sagen ich will gerne weiter auf ne allgemeinbildene schule bzw der vhs (auf der ich meinen schulabschluss nachholen kann) aber die typen von der ers sagen ich dürfe dies nicht weil ich berufsschulpflichti sei. Ich will weder eine ausbildung machen noch die schule aufgeben. Und ich werde nicht auf die ers gehen in bautechnik mit den letzten volltrotteln

also die große frage die ich mir stelle ist gibt es eine "berufsschulpflicht" die mir verbietet auf eine algemeinbildene schule bzw der vhs zu gehe.
Wenn du keinen HS Abschluss hast, solltest du den eigentlich auch an der VHS machen können, wir hatten auch 2 Jugendliche bei uns in der Wohngruppe (Jugendhilfe), die beide auf keiner allgemeinbildenen Schule mehr aufgenommen wurden und beide haben ihren HS Abschluss dann auf der VHS gemacht, der eine danach da dann auch noch seinen Realschulabschluss.
Wenn du bereits mit Jugendhilfe zu tun hast (Familienhilfe?, Wohngruppe? oder was?), wend dich nochmal an den Zuständigen, der sollte es genauer wissen warum du nicht auf die VHS gehen können solltest oder direkt an den vom Jugendamt.

zur Schulpflicht: Die ist in einigen Bundesländern 12 Jahre, nur ist es die Berufsschulpflicht da getrennt von der Vollzeitschulpflicht, am Ende komt aber halt das gleiche raus.
 

Nekomata

Gläubiger
hab die 9te klasse leider ohne abschluss verlassen (zu viele fehltage)
Und jetzt soll ich auf die berufsschule (ers in hameln) gehe in die bek bautechnik mit den letzten volltrotteln...
Wobei ich die Umstände (z. Bsp. schwere Krankheit, mehrmalige Umzüge, Stress in der Familie etc.) natürlich nicht kenne, aber -> selbst Schuld


Thema: http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg43.htm
Da steht alles
 
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