[Diskussion] Bundesverfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung

Neverman

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Das Grundrecht auf Freiheit ist aber nicht nur auf steuerzahlende, Beamten-Renten-kassierende, 40-Stunden-pro-Woche-arbeitende, Frau-und-Kind-und-Eigenheimwohnung-besitzende, der intellektuellen Burgeoisie angehörende Mainstreamdumpfbacken zu beziehen. Das Grundrecht auf Freiheit bezieht sich auch auf Asoziale, Penner, HartzIV'ler und Ex-Knackis und Knackis. Das Recht gilt für alle, ohne Ausnahme. Und das ist manchmal edel und manchmal ein rechtes Ärgernis, aber es ist gut und richtig so.

(Ich kann mich über Noxiels Argumentationsstrategie nicht beklagen :P)
 

SODI@WOH

Gehört zur Unterschicht
Otaku Veteran
Warum ändert man nicht einfach das Grundgesetz?:huh:
Wäre das nicht einfacher?
 

Noxiel

Otaku Elite
Otaku Veteran
Warum ändert man nicht einfach das Grundgesetz?:huh:
Wäre das nicht einfacher?
Was gibt es denn zu ändern? Die Sicherheitsverwahrung ist keine Haft, bzw. sollte keine sein.

Ein Mörder hat seine Strafe mit Beendigung der Haft abgeschlossen, die anschließende Sicherheitsverwahrung sollte Mittel zum Zweck sein, diesen Menschen zu betreuen und eine weitere Gefährdung für die Gesellschaft auszuschließen bzw. auf ein tolerierbares Niveau zu senken und nicht einfach nur das Schild mit der Aufschrift "Haft" an der Zellentür umzudrehen, damit dann da "Sicherheitsverwahrung" drauf steht.
 

Levitan

Stamm User
Um die Häftlinge die es hier geht, braucht sich keiner von euch sorgen zu machen, die haben alle Taten begangen, für die ich persönlich sie alle in die Gaskammer schicken würde, solche Leute frei zulassen, ist einfach totaler Schwachsinn, wie lange wird es dann wieder dauern, bis in der Zeitung zu lesen ist, ehemaliger Häftling begeht erneut Straftat bla...
 

Neverman

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@Levitan: Und dürften Leute wie du ihre Worte laut herauskotzen (und würde es jemanden interessieren), wäre bald überall ein lustiges morden und vergasen, weil man es ja nicht so stehen lassen kann, dass Verbrecher auch Menschen sind und ein Recht auf Leben haben. Dann würden alle Verbrecher ermordet, die Mörder der Verbrecher ebenfalls ermordet, da sie sich ja ebenfalls strafbar gemacht haben, deren Mörder dann wieder ermordet, usw. usf. Bis du dann als einziger Mensch übrig geblieben bist, der sich freuen kann, weil er das Blut der Menschheit an den Händen kleben hat, aber es nun endlich keine Verbrecher mehr gibt! Herzlichen Glückwunsch.
 
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Chaser88

Gläubiger
War es nicht die EU die zuerst die Sicherungsverwahrung bemängelte??
Es wäre gegen die Menschenrechte.... und jetzt gibt der Bundesgerichtshof dem im Prinzip auch noch recht...
Es waren ja auch zur Sicherungsverwahrung verurteilte Straftäter die klagten.

Na ganz doll. Der Eu kannst du im Prinzip nur noch Gesetze über die gleiche Form von Bananen und Gurken anvertrauen bei Giftigkeitswerten von Bauschaum hörts dann auch schon auf!....-.-
Bei uns in Hamburg sind jetzt auch drei oder vier Fälle die überprüft werden und diese werden voraussichtlich freigelassen.
Ich bin ehrlich gesagt geschockt. Einige Leute denen keine psychische Krankheit nachgewiesen werden kann, werden freigelassen. Wie kann man das verantworten?? Psychische Erkrankung? Die haben vor der Gesetzesänderung wohl mit fug und Recht die Sicherungsverwahrung bekommen!
Jetzt Kinderschänder und Mörder frei rumlaufen zu lassen, nur weil sie keine psychische Erkrankung haben... und davon auszugehen das KEINER von denen auch nur ein bisschen rückfällig wird.... ist naiv das zu glauben und in meinen Augen ein Verbrechen am Bürger!
 
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Dark:Knight

The Caped Crusader
Nein damals ging's drum das das nachträgliche verordnen von sicherheitverwahrung einer doppelbestrafung gleich käme und das verstößt gegen die Menschenrechte.
Wenn jemand heute zu Bsp. 25 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wird is das ok. er wird ja nur einmal für die selbe tat bestraft und nicht zweimal. aber dazu müssten sie halt nochmal in einem großen Maße straffällig werden m

greetz
[D:L]
 
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Shinryu

Drachenlord
Otaku Veteran
Die Sicherheitsverwahrung ist keine Haft, bzw. sollte keine sein.

Ein Mörder hat seine Strafe mit Beendigung der Haft abgeschlossen, die anschließende Sicherheitsverwahrung sollte Mittel zum Zweck sein, diesen Menschen zu betreuen.
Sollte nicht, ist sie aber.
Ebenso wie die normale Strafhaft wird die Sicherungsverwahrung zumeist in allgemeinen Justizvollzugsanstalten vollzogen.
...Entscheidend bei diesem Urteil ist, dass der Gerichtshof die Auffassung vertrat, dass eine Sicherungsverwahrung als eine „Strafe“ anzusehen ist. Er begründete diese damit, dass sie sich in ihrer Vollstreckung nur unmaßgeblich von der Haftstrafe unterscheide.
Quelle
Knast ist Knast. Einen Knast light gibt es nicht.

Um die Häftlinge die es hier geht, braucht sich keiner von euch sorgen zu machen, die haben alle Taten begangen, für die ich persönlich sie alle in die Gaskammer schicken würde
Eine Haftstrafe setzt eine Straftat voraus. Das war einer der Ansatzpunkte für diese Änderung.
ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.
Auch sind längst nicht alle Leute in Sicherheitsverwahrung Schwerstverbrecher, die hingerichtet werden sollten. Bei manchen war man wohl etwas... übereifrig mit der Festsetzung.
Von den verbliebenen rund 70 Altfällen, die sich nach früheren Regelungen derzeit noch in Sicherungsverwahrung befinden, dürften nun viele bis Jahresende auf freien Fuß kommen. Laut Urteil können nur noch die Täter weiter festgehalten werden, von denen eine „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“ ausgeht und die zudem an einer „zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung“ leiden.
Quelle
 
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