Killersheep
Scriptor
Mit dem Urteil hat "der Staat" nichts zu tun.Tja, solche netten Leute wieder auf uns loszulassen ist wohl kostengünstiger als Gefängnisaufenthalte. Die Kosten zählen für den Staat, nicht unsere Sicherheit.
Mit dem Urteil hat "der Staat" nichts zu tun.Tja, solche netten Leute wieder auf uns loszulassen ist wohl kostengünstiger als Gefängnisaufenthalte. Die Kosten zählen für den Staat, nicht unsere Sicherheit.
Gut, dann geh ich mal fix n paar Leute killen und beruf mich dann auf das "Grundrecht auf Freiheit" denn so verstehe ich dich zumindest gerade, das diese über allem steht, egal was ich so schlimmes tue und nachdem man mich auf jeden Fall frei lassen muss ^^Das Grundrecht auf Freiheit.Welches gültige Recht eigentlich?
Was gibt es denn zu ändern? Die Sicherheitsverwahrung ist keine Haft, bzw. sollte keine sein.Warum ändert man nicht einfach das Grundgesetz?
Wäre das nicht einfacher?
Sollte nicht, ist sie aber.Die Sicherheitsverwahrung ist keine Haft, bzw. sollte keine sein.
Ein Mörder hat seine Strafe mit Beendigung der Haft abgeschlossen, die anschließende Sicherheitsverwahrung sollte Mittel zum Zweck sein, diesen Menschen zu betreuen.
Knast ist Knast. Einen Knast light gibt es nicht.Ebenso wie die normale Strafhaft wird die Sicherungsverwahrung zumeist in allgemeinen Justizvollzugsanstalten vollzogen.
...Entscheidend bei diesem Urteil ist, dass der Gerichtshof die Auffassung vertrat, dass eine Sicherungsverwahrung als eine „Strafe“ anzusehen ist. Er begründete diese damit, dass sie sich in ihrer Vollstreckung nur unmaßgeblich von der Haftstrafe unterscheide.
Quelle
Eine Haftstrafe setzt eine Straftat voraus. Das war einer der Ansatzpunkte für diese Änderung.Um die Häftlinge die es hier geht, braucht sich keiner von euch sorgen zu machen, die haben alle Taten begangen, für die ich persönlich sie alle in die Gaskammer schicken würde
Auch sind längst nicht alle Leute in Sicherheitsverwahrung Schwerstverbrecher, die hingerichtet werden sollten. Bei manchen war man wohl etwas... übereifrig mit der Festsetzung.ist eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausnahmslos menschenrechtswidrig, weil sie verhängt wird, ohne dass eine neue Straftat vom Inhaftierten begangen wurde.
Von den verbliebenen rund 70 Altfällen, die sich nach früheren Regelungen derzeit noch in Sicherungsverwahrung befinden, dürften nun viele bis Jahresende auf freien Fuß kommen. Laut Urteil können nur noch die Täter weiter festgehalten werden, von denen eine „hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten“ ausgeht und die zudem an einer „zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung“ leiden.
Quelle