Original von Mangamaniac
Ich denke mal das is ziemlich Länderabhängig. In Deutschland is schnell mal was verboten
Wobei verboten meist der falsche Ausdruck ist... Ich darf indizierte Sachen haben und anderen Erwachsenen zugänging machen. Ich darf sogar beschlagnahmte Zombie-Filme besitzen oder dürfte Nazi-Musik hören, was ich allerdings nicht darf, ist es jemand anderem zugängig zu machen, egal ob erwachsen oder nicht.
Bei Kinderpornographie ist das ganze anders, da kommen noch andere Paragraphen ins Spiel. Die Filme (sofern es da irgendwie "Filme" im üblichen Sinne gibt) die hier verboten werden (jetzt allerdings richtig verboten), werden auch nicht im normalen Bundesanzeiger bekanntgegeben, sondern in einer geheimen Liste, die offenbar nur für die zuständigen Richter oder Anwälte einsehbar ist. Solche Filme darf ich weder besitzen, gucken oder irgendwie sonst was mit zu tun haben
Original von Fallout
das einzigste was intressant is is ja des STGB der rest ist unintressant nu hab ich ned gelesen wo da was mit fiktiven lebe wesen stand
könntest du mir die Zeile aus dem STGB ma kurz zeigen ?
Und hierbei handelt es sich eben um Auslegung. Manche Lolicon-Mädel sehen eben aus wie 8 sind aber laut Autor schon 10.000 Jahre alt und auch keine Menschen sondern seltsame Lebewesen vom Planeten Gnuoyoottonm'i
[Rückwärtslesbares ist nur durch Zufall entstanden und nicht Intention des Posters...]