klar immer noch besser sein hund so zu ficken xD ....gut wers brauch und spass dabei hat den soll man nicht aufhalten...
Da möchte ich auf den § 184a StGB verweisen, wonach nur die Verbreitung, nicht aber der Besitz bzw. der Erwerb von tierpornografischen Schriften unter Strafe verboten ist (zumindest in Deutschland, Österreich und Schweiz sehen da sicherlich anders aus).[...] und im gegensatz zu filmmaterial, usw in deutschland net verboten.![]()
kann ich mir gar nicht vorstellen, dass sowas nicht verboten sein soll.. is ja abartig.Absolut korrekt. Weder der Vollzug von Sex mit Tieren noch der Besitz von Tierpornographischen Material wie auch Tierdildos oder ähnliches ist in Deutschland strafbar.
JA kla ich schmeiß mich gleich weghier is noch ne seite die dir helfen könnte ^^
http://www.bad-dragon.com/cart.php
viel spass damit :pssedmode:
Naja wehms gefällt, sind doch in Prinzip nur Sextoys in Speziellen Formen und größen, nicht mehr und nicht weniger.JA kla ich schmeiß mich gleich weghier is noch ne seite die dir helfen könnte ^^
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viel spass damit :pssedmode:
Wie kommt man denn bitte auf so eine Idee
Das ist so Dumm das es schon wieder fazenierend ist![]()