Nach langer Zeit, bin ich an einen Punkt angelangt, wo ich wieder hier im diesem Thread was Schreiben muss.
Mitlerweile hat sich viel getan, die damaligen Forderungen wurden zum Teil gewährt, was aber Schritt für Schritt der Fall war, wodurch es nicht so arg "aufgefallen" ist und nicht so große Nachtteile dadurch gab (quasie ertragbar, wenn man weiter arbeiten möchte).
Nun ist es so, dass ich seit Januar in einen anderem Projekt "zwangsrekrutiert" wurde, weil das "damalige Projekt" nicht mehr tragbar war, seitens Auftraggeber! (Firma A heuert Firma B an um dessen "Produkt" zu vermarkten/betreuen (Kundenbetreeung) usw., diese verlangen Geld um diese Projekt zu betreiben, ausgemachte "endgeltliche Leistung" kann nicht vereinbarrt werden (da zu hoch), Firma A kündigt Firma B).
Seitens Arbeitgeber ist es sehr loblich, das die Angestellten nicht gekündigt wurden, sondern in ein anderes Projekt eingeteilt wurden.
Jedoch was nicht beachtet wurde, das darunter auch viele MA waren, die eine Sondervereinbarung haben, zwecks Arbeitszeiten.
Dies betrifft auch mich, aktuell sagt mein Arbeitsvertrag aus, das ich ein JAZK von 1800h nachkommen muss (bedeutet 34,5h/Woche).
Dadurch das ich ein minderjähriges Kind habe, was in den Kindergarten geht (Abholung), wurde bis zum 31.5. vereinbarrt Arbeitszeitsverfügbarkeit von 8-16 Uhr (bedeutet 37,5h/Woche), da um 18 Uhr der Kindergarten schliesst.
WE Arbeit wird auch erledigt (mit Anlehnung am Schichtplan des Partners).
Betreeung einer dritten Person steht nicht zu Verfügung. (da auch Arbeitstätig)
Beim Arbeitgeber liegt alles vor (Kindergarten Öffnungszeiten/ Jugendamt Betreuungszeit/ Schichtplan des Partners).
Zusammengefasst:
- habe Überstunden erledigt
- alle Nachweise geliefert
- sehr geringe Krankenqoute
- erfülle alle angewissenen "Zielquoten" im Projekt
- wurde von Januar bis jetzt in alle im Projekt befindlichen Tätigkeiten/Aufgabengebieten ausgebildet (worauf einige seit 2 Jahren Einstellung hoffen)
Nun ist es, aber so, das die BV neu vereinbart werden muss, wegen dem Zusammenschluss 2 Projekte zu "einem".
Laut BV (bis 31.05):
- Ma dürfen gründsätzlich nicht länger als 11 Tage hintereinander beschäftigt werden
- Sonderarbeitszeit darf innerhalb eines Projektes nicht mehr als 10% betragen. Bei Überschreitung dieser Grenze kann gffls. ein Projektwechsel im Einvernehmen mit dem MA vorgenommen werden
(quasie mehr MA, Quote von 10% auf aktl. 16%, möchte Arbeitgeber entgegenwirken!)
Dies wurde zum Anlass, das eine neue BV getroffen wurde, die besagt:
Laut BV (ab 01.06):
- Ma dürfen gründsätzlich nicht länger als 6 Tage hintereinander beschäftigt werden
- wöchentliche Diensteinteilung von MA sind:
*bis zu 1500h/Jahr bis max. 40h
*bis zu 1600h/Jahr bis max. 41h
*bis zu 1800h/Jahr bis max. 43h
*bis zu 2100h/Jahr bis max. 48h
Nun ist es zu einer Situation gekommen, wodurch ich euren Rat brauche.
Arbeitgeber verlangt, bei neuer Sondervereinbarung:
Variante A:
- Reduzierung Vertrag auf 1600h/Jahr ( 30h/Woche) --> bei Arbeitszeit von 8-16 Uhr (37,5h/Woche), ausschöpfbar bis 41h, laut BV (= 11h mehr)
- weniger Gehalt ca. 50- 130 Euro/Netto
- Anheufung in kurzer Zeit von vielen Überstunden --> durch vielseitiges einsetzen im Projekt sehr sehr gering zwecks Abbau Plusstunden
- Abholung Kind von Kindergarten gewährleistet
Variante B:
- Vertrag blebit auf 1800h/Jahr --> Arbeitszeit von 8-17 Uhr, ausschöpfbar bis 43h, laut BV (=9,5h mehr)
Problem!
- kein Auto vorhanden
- Bahnfahrer --> 1 Bahn fährt 17:17 Uhr -- um 17:47 Uhr Haltestelle angekommen -- 17:52 Uhr im Kindergarten
- gleiches Gehalt
- Anheufung in kurzer Zeit von vielen Überstunden --> durch vielseitiges einsetzen im Projekt sehr sehr gering zwecks Abbau Plusstunden
- Abholung Kind von Kindergarten sehr sehr eng bemessen (Bahnausfall, was tun?/ Länger im Projekt anwesend durch einen KD, was tun?/ Wegbeeinträchtigung durch Winter z.B., was tun?)
- Hochsetzung der Betreuungszeit von 8h auf mehr als 8h --> dadurch höhere Kosten für Betreung des Kindes, sowie Kind ist länger im Kindergarten
Betriebsrat lieferte keine Hilfe, da sie gesetzlich machtlos sind, laut derren Aussage.
Rieten mir Variant B anzunehmen und dann selber zu kündigen...
Wie ihr seht, bin ich an einen Punkt angelangt, wo ich ratlos bis....
Wenn ich selber kündige, bekomme ich eine 3 monatige Sperre von AA!
Arbeitgeber schreibt nur Aufhebungverträge (was in einvernehmen, beider Parteien geschieht), dadurch bekomme ich eine 3 monartige Sperre vom AA!
~ Teufelskreis ~
Fragen:
*Gibt es eine Lösung um die 3 monatige Sperre vom Amt zu verhindern?
*Gibt es noch einen anderen Unterschied (ausser die Sperre) bei Aufhebungsvertrag vs Selbstkündigung?
*Würde es sich lohnen dagegen gerichtlich vorzugehen?
*Was passiert bei langerfristiger Krankschreibung?
*Ab wann zahlt die Krankenkasse und wieviel Prozent vom Gehalt?
*Was kann der AG unternehmen um den MA weiter in "die enge" zu treiben bzw. wie kann man dagegen vorgehen? (z.B. Anrufe in der Krankenzeit, mit Veranlassung zur Firma zur Erscheinen, zwecks
Überprüfung)
*Was unternimmt das AA in diesen Fall? (aktuell ist Situation geschildert und ich warte auf Antwort vom AA)
*Welche Wege gibt es, damit der AG eine "normale Kündigung" schreibt statt einen Aufhebungsvertrag? (nicht falsch verstehen ich will arbeiten, nur durch die Situation ist es schwer -.-)
P.S. Bitte keine Vorschläge wie, such dir eine andere Arbeit, dies ist mir bewusst und hilft mir bei diese Situation grad nicht weiter (aktuell 4 Jahre Beschäftigt im Projekt)
Danke fürs durchlesen und ich hoffe, das mir jemand helfen kann
Mitlerweile hat sich viel getan, die damaligen Forderungen wurden zum Teil gewährt, was aber Schritt für Schritt der Fall war, wodurch es nicht so arg "aufgefallen" ist und nicht so große Nachtteile dadurch gab (quasie ertragbar, wenn man weiter arbeiten möchte).
Nun ist es so, dass ich seit Januar in einen anderem Projekt "zwangsrekrutiert" wurde, weil das "damalige Projekt" nicht mehr tragbar war, seitens Auftraggeber! (Firma A heuert Firma B an um dessen "Produkt" zu vermarkten/betreuen (Kundenbetreeung) usw., diese verlangen Geld um diese Projekt zu betreiben, ausgemachte "endgeltliche Leistung" kann nicht vereinbarrt werden (da zu hoch), Firma A kündigt Firma B).
Seitens Arbeitgeber ist es sehr loblich, das die Angestellten nicht gekündigt wurden, sondern in ein anderes Projekt eingeteilt wurden.
Jedoch was nicht beachtet wurde, das darunter auch viele MA waren, die eine Sondervereinbarung haben, zwecks Arbeitszeiten.
Dies betrifft auch mich, aktuell sagt mein Arbeitsvertrag aus, das ich ein JAZK von 1800h nachkommen muss (bedeutet 34,5h/Woche).
Dadurch das ich ein minderjähriges Kind habe, was in den Kindergarten geht (Abholung), wurde bis zum 31.5. vereinbarrt Arbeitszeitsverfügbarkeit von 8-16 Uhr (bedeutet 37,5h/Woche), da um 18 Uhr der Kindergarten schliesst.
WE Arbeit wird auch erledigt (mit Anlehnung am Schichtplan des Partners).
Betreeung einer dritten Person steht nicht zu Verfügung. (da auch Arbeitstätig)
Beim Arbeitgeber liegt alles vor (Kindergarten Öffnungszeiten/ Jugendamt Betreuungszeit/ Schichtplan des Partners).
Zusammengefasst:
- habe Überstunden erledigt
- alle Nachweise geliefert
- sehr geringe Krankenqoute
- erfülle alle angewissenen "Zielquoten" im Projekt
- wurde von Januar bis jetzt in alle im Projekt befindlichen Tätigkeiten/Aufgabengebieten ausgebildet (worauf einige seit 2 Jahren Einstellung hoffen)
Nun ist es, aber so, das die BV neu vereinbart werden muss, wegen dem Zusammenschluss 2 Projekte zu "einem".
Laut BV (bis 31.05):
- Ma dürfen gründsätzlich nicht länger als 11 Tage hintereinander beschäftigt werden
- Sonderarbeitszeit darf innerhalb eines Projektes nicht mehr als 10% betragen. Bei Überschreitung dieser Grenze kann gffls. ein Projektwechsel im Einvernehmen mit dem MA vorgenommen werden
(quasie mehr MA, Quote von 10% auf aktl. 16%, möchte Arbeitgeber entgegenwirken!)
Dies wurde zum Anlass, das eine neue BV getroffen wurde, die besagt:
Laut BV (ab 01.06):
- Ma dürfen gründsätzlich nicht länger als 6 Tage hintereinander beschäftigt werden
- wöchentliche Diensteinteilung von MA sind:
*bis zu 1500h/Jahr bis max. 40h
*bis zu 1600h/Jahr bis max. 41h
*bis zu 1800h/Jahr bis max. 43h
*bis zu 2100h/Jahr bis max. 48h
Nun ist es zu einer Situation gekommen, wodurch ich euren Rat brauche.
Arbeitgeber verlangt, bei neuer Sondervereinbarung:
Variante A:
- Reduzierung Vertrag auf 1600h/Jahr ( 30h/Woche) --> bei Arbeitszeit von 8-16 Uhr (37,5h/Woche), ausschöpfbar bis 41h, laut BV (= 11h mehr)
- weniger Gehalt ca. 50- 130 Euro/Netto
- Anheufung in kurzer Zeit von vielen Überstunden --> durch vielseitiges einsetzen im Projekt sehr sehr gering zwecks Abbau Plusstunden
- Abholung Kind von Kindergarten gewährleistet
Variante B:
- Vertrag blebit auf 1800h/Jahr --> Arbeitszeit von 8-17 Uhr, ausschöpfbar bis 43h, laut BV (=9,5h mehr)
Problem!
- kein Auto vorhanden
- Bahnfahrer --> 1 Bahn fährt 17:17 Uhr -- um 17:47 Uhr Haltestelle angekommen -- 17:52 Uhr im Kindergarten
- gleiches Gehalt
- Anheufung in kurzer Zeit von vielen Überstunden --> durch vielseitiges einsetzen im Projekt sehr sehr gering zwecks Abbau Plusstunden
- Abholung Kind von Kindergarten sehr sehr eng bemessen (Bahnausfall, was tun?/ Länger im Projekt anwesend durch einen KD, was tun?/ Wegbeeinträchtigung durch Winter z.B., was tun?)
- Hochsetzung der Betreuungszeit von 8h auf mehr als 8h --> dadurch höhere Kosten für Betreung des Kindes, sowie Kind ist länger im Kindergarten
Betriebsrat lieferte keine Hilfe, da sie gesetzlich machtlos sind, laut derren Aussage.
Rieten mir Variant B anzunehmen und dann selber zu kündigen...
Wie ihr seht, bin ich an einen Punkt angelangt, wo ich ratlos bis....
Wenn ich selber kündige, bekomme ich eine 3 monatige Sperre von AA!
Arbeitgeber schreibt nur Aufhebungverträge (was in einvernehmen, beider Parteien geschieht), dadurch bekomme ich eine 3 monartige Sperre vom AA!
~ Teufelskreis ~
Fragen:
*Gibt es eine Lösung um die 3 monatige Sperre vom Amt zu verhindern?
*Gibt es noch einen anderen Unterschied (ausser die Sperre) bei Aufhebungsvertrag vs Selbstkündigung?
*Würde es sich lohnen dagegen gerichtlich vorzugehen?
*Was passiert bei langerfristiger Krankschreibung?
*Ab wann zahlt die Krankenkasse und wieviel Prozent vom Gehalt?
*Was kann der AG unternehmen um den MA weiter in "die enge" zu treiben bzw. wie kann man dagegen vorgehen? (z.B. Anrufe in der Krankenzeit, mit Veranlassung zur Firma zur Erscheinen, zwecks
Überprüfung)
*Was unternimmt das AA in diesen Fall? (aktuell ist Situation geschildert und ich warte auf Antwort vom AA)
*Welche Wege gibt es, damit der AG eine "normale Kündigung" schreibt statt einen Aufhebungsvertrag? (nicht falsch verstehen ich will arbeiten, nur durch die Situation ist es schwer -.-)
P.S. Bitte keine Vorschläge wie, such dir eine andere Arbeit, dies ist mir bewusst und hilft mir bei diese Situation grad nicht weiter (aktuell 4 Jahre Beschäftigt im Projekt)
Danke fürs durchlesen und ich hoffe, das mir jemand helfen kann