[Diskussion] Kann ich dafür eine Anzeige bekommen?

drexhure

Scriptor
Topic sagt alles...
Hab auch bei gutefrage.net gefragt und habe auch direkt viele Antworten bekommen, die Meisten scheinen mir Recht zu geben, was haltet ihr davon?

http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-dafuer-eine-anzeige-bekommen

Hey,

wollte fragen, ob ich dafür angezeigt werden kann... Hab bei eBay was gekauft, hab später dann eine "NEUTRALE" Bewertung abgegeben. Dann schickt mir der Verkäufer eine PN, dass es eine Frechtheit ist, dass ich ihm eine neutrale Bewertung abgegeben habe, dass es seine Bewertungsskala kaputt macht. Hab bei der Bewertung geschrieben "naja, versandzeit 3 wochen, stand aber auch dort". Er meinte, hab ich auch geschrieben und das ich es wusste, sollte das dann ein Kritikpunkt sein, nein. Aber neutral ist ja kein Kritikpunkt und macht seine 100% ja nicht kaputt. Er sagte, er ist am überlegen, ob er es nicht weiterleitet. Nach einem Monat hat sein Anwalt mich per eMail angeschrieben, dass ich eine Anzeige bekommen könnte und das sein Mandant auch Schadensersatz fordern kann.

Kann das denn sein? Ist ja wie Erpressung, wenn ich nicht positiv Bewerte, krieg ich Stress mit seinem Anwalt? Ist sowas echt möglich?
 

un4g0tten

Exarch
krasse nummer! schick mir ma ne pn, damit ichs nicht vergesse, mein vater ist anwalt, den kann ich ja mal fragen^^

wär aber cool, wenn du das n bisschen ausführlicher darlegen könntest^^
 

Swordspirit

Dunkeldeutscher
Würde ja gerne mal das Schreiben von dem Anwalt sehen und auf welcher Grundlage er denn eine Anzeige eröffnen möchte. Da das Ganze ja eine subjektive Meinung von dir ist und kein objektives Gutachten sein soll.
Ansonsten erstmal ignorieren, meine unqualifizierte Meinung.

Swordspirit
 

drexhure

Scriptor
Sehr geehrter *****

In oben näher bezeichneter Angelegenheit schreiben wir Ihnen in Vollmacht unseres Mandanten.
Eine Vollmacht wird anwaltlich versichert.

Nach dem auf Ebay getätigten Kaufgeschäft zwischen Ihnen und unserem Mandanten (Artikelnummer ****** ,ebaymitgliedsname "*****" )
haben Sie im Bewertungssystem von Ebay eine „neutrale“ Bewertungen für unseren Mandanten hinterlassen.

Sie behaupten in dieser Bewertung, dass der Versand zulange gedauert hat.

Sie stellen diese Behauptungen wider besseres Wissen auf.

Man kann der Artikelbeschreibung entnehmen, dass die Versanddauer 7-15 Werktage in seltenen Fällen bis zu 21 Werktage
beträgt

Sie schädigen hiermit den Ruf unseres Mandanten nachweislich.

Desweiteren schreibt das Auktionshaus eBay ueber die Sie die Waren erworben haben, vor Abgabe einer nicht positivenBewertung vor, dass man sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzten sollte , um eventuelle Probleme die manchmal entstehen können gütlich zu lösen.

Darüber hinaus ist das Bewertungssystem öffentlich und von jedermann einzusehen.
Ihr Verhalten erfüllt damit den Straftatbestand der Verleumdung gem. § 187 StGB und kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.

Aus meiner Sicht sollte mein Mandant hier auch tätig werden.

Ihr grundgesetzlich gewährleistetes Recht zur freien Meinungsäußerung sehe ich in diesem Fall nicht betroffen.

Es schützt lediglich die Meinung an sich, nicht aber nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen, wie von Ihnen aufgestellt.

Über den strafrechtlichen Anspruch hinaus kann mein Mandant ferner Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen Sie geltend machen.
Auch hierzu werde ich meinem Mandanten raten.

Wir möchten Ihnen jedoch auf ausdrücklichen Wunsch unseres Mandanten, hiermit eine letzte Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung einräumen.

Sollten Sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sein, setzen Sie sich bitte mit unserem Mandanten bis zum 4.02.2011 in Verbindung.

Soweit sie sich nicht in der angegebenen Frist mit unserem Mandanten in Verbindung setzen werden wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Sie erstatten.
Zivilrechtlich werden wir darüber hinaus Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen Sie erheben.


Dr.jur. Somchai Thongtem
zugelassen an allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland





Attorney-Interlaw-Rechtsanwaelte
International Law Firm
18/5 Soi Sathorn 1 Yeak 2
Bangkok 10210
Find das ein bissel suspekt, eMail vom Anwalt, müsste ich es nicht schriftlich bekommen? =/:hot:
 

terminator2k2

Bite my shiny metal ass!!
urgesteinbanner
Bangkok Anwälte.. denk mal irgendein Händler aus der Gegend wird es auch gewesen sein.. die meisten oder besser gesagt alle von ihnen generieren ihre Bewertungen mit kleinen Sachen und gucken dass sie bei dem max. bleiben..

Ich würde dir persönlich raten, dich erst mal direkt an Ebay mit dem Email von diesem "Anwalt" und der Situation melden. Ausserdem.. auch wenn der 4.02 schon vorbei ist.. wann kam die Mail? Also was für eine Frist hast du da gehabt seitdem die Mail eingegangen ist bis zum 4.02?

naja, versandzeit 3 wochen, stand aber auch dort <- sofern das auch so stand.. als kommentar von dir, seh ich nicht mal die "behauptung" dass man sagt, dass der versand zu lange gedauert hat oder, dass es damit eine verleumdung gleichzusetzen ist.. es ist nichts weiter als eine stink normale aussage
 

ex pogo

Ordenspriester
Hi
und sorry...klingt alles nach totalem Bullsh....

Ne EMAIL vom Anwalt --> *lol*
und der kommt gleich mit ner Nötigung wegen angeblicher Rufschädigung --> *nochmal lol*

Diese erpresserische einflussnahme führt das Bewertungssystem von ebay ad absurdum.
Ebay hat ne Telefonhotline ...die interessieren sich dort sicher brennend für dererlei Dinge.

gruß ex
 

un4g0tten

Exarch
sehr gute punkte, da muss ich terminator recht geben....check das auf jeden fall ab

du kannst ja auch mal deine bewertung(im orginalen wortlaut) posten^^

das schreiben von dem anwalt klingt auf jeden fall seriös...
...aber wer weis^^
 

MakubaX

Sakurazuka Mori
VIP
Ebay ein E-Mail schreiben und die Sache erläutern.

Normalerweise (bei so kleinen Sachen) ist es eine Frist von 30Tagen.
 

Andrakson

Glücksritter
:megane: Mein Anwalt würde den Anwalt total wegownen.

Da sieht man was für Stümper durch die Gegend rennen, eben jene die mit "ausreichend" und etwas Schleimen ihr Jurastudium absolviert haben... Das der Anwalt davon nicht abriet... Naja, was für ein Geldgeier, sein Geld kriegt er ja trotzdem.

Einfach Ebay weitergeben und einfach eine "Nötigung" melden, denn es ist nicht erlaubt einen Kunden zu nötigen, nur weil er seine Meinung abgab, zumal keine böse Meinung, sogar auf Neutral gestellt.

Jedenfalls sich auf die Ebayagb's zu stützen ist völliger Unsinn... Dann noch Verleumdung.. xD Also ich hätte genug Geld und böse Energie, um eine Gegenklage einzureichen und sowohl dem Anwalt als auch seinen Mandanten den finanziellen Ruin zu bescheren :hahaha:

Mein Anwalt ist ruchlos, böse, skrupelos und kennt keine Gnade, zumal er auch jedes Schlupfloch kennt um eine andere Partei über den Jordan zu schicken und er kommt super charmant bei den Richtern an :twinkle:

Lass dich von so einem Stümper nicht beeindrucken oder gar einschüchtern, lach einfach drüber... ich meine... ist doch süß wie manche Erwachsene noch im Kleinkindstadium verhaftet geblieben sind :happy:

Liebe Grüße und der kann dir nichts:
Andrakson
 

Terry_Gorga

Der Eine, der Viele ist
Otaku Veteran
genau deshalb benutze ich kein Ebay mehr. Nur noch Schwachmaten dort.

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass das keine Anzeige geben kann. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du auf die Antworten unserer Rechtsanwälte (bzw. deren Söhne) warten.
 

Mi-chan

Sora Princess
VIP
Öhm ja dazu fällt einen auch nur noch LOL ein...xd

das wichtigste wurd ja eigendlich schon gesagt; einfach mal schnell an ebay wenden.

Ich glaube kaum das die den einfach so davon kommen lassen.

Man stelle sich mal vor das dieser Händler sicher diese Masche ständig abzieht (und das ganz sicher auch bei negativen Bewertungen die sicher auch zu Recht gewesen wären); das trau ich dem schon zu; das klingt schon nach System, wenn er sich extra so eine Mühe macht mit so einen Schreiben.

Diese Bewertungen gibst ja nicht umsonst. Eben damit sie auch so sind wie man sie sieht und nix manipuliert dran ist.-eigendlich.

-

Bin gespannt wies weiter geht bzw. was dabei rauskommt...hoffe du hälst uns auf dem Laufenden.
/Man kann ja nie zu wenig informiert sein, gerade wenn man dort auch mal was kauft..../

Normalerweise dürftest da keine Probleme kriegen, weil nen richter Anwalt (egal wie das Schreiben ist) müsste sich dann doch per Post bei dir melden usw.
 

Rattenkönig

Ngeuuraksaha
VIP
Wie Terminator schon sagte... Und ich dazu noch sage, so eine scheiß Mail von einem Idioten würden ich ignorieren oder nen Anwalt fragen, natürlich nur wenns kostenlos ist. Emails sind bei sowas immer schlecht, wenn einer was von mir will soll der es per Post schicken. Denn wenn man die Meinung nicht nennen darf, dann ist es beraubung der Meiungsfreiheit, jedenfalls nach Deutschen Recht. Rezensionen zu geben kann nicht verboten sein, außer wenn der eine im Land wo das Produkt herkommt nen Dikator ist, aber deren Recht gilt ja nicht hier. Über so eine Mail würde ich eher lachen. PS: Wenn der jene überhaupt nen Anwalt ist.
 

Vamp84

Vampire Freak
Teammitglied
Mod
Oha, das ist ja mal wieder eine neue Masche die ich noch nicht kenne, respekt...
Wie hier einige schon raten, würde ich mich auch mit Ebay kurzschließen, damit solche "schwarzen Schafe" mal rausgenommen werden.

Sowas ähnliches ist mir aber auch schon passiert.

Habe mir damals ein Anime Puzzle bestellt, für meine Freundin (sie hatte zu diesen Zeitpunkt kein Ebay Account).
Nicht nur das die Lieferung 2 Wochen zu spät kam (als Angegeben), nein das Packet war auch noch beschädigt >.<
Zum Glück haben keine Teile gefehlt, das wäre noch schlimmer gewesen....
Jedenfalls, habe ich den Verkäufer eine negative Bewertung gegeben.
Probt wurde ich per Email belästigt, sowie per Post, hat er mir Packete geschickt, wo einige Sachen drin waren, wie: Mangas, Feuerzeug im Anime Style (One Piece), Poster usw.
Habe sie angenommen, da ich ja nichts bezahlen musste.
Daraufhin, habe ich eine letze Mail geschickt, das er doch aufhöhren möge und das durch eine Bewertung nicht sein ganzes Leben im Ebay dadurch zerstört wäre (ja so kam es mir vor, bei dem rumgeweine).
Und, es höhrte auch auf, das ist mitlerweile 6 Jahre her ;)
Im Enteffekt hätte mich mal interessiert, was ich noch alles bekommen hätte XD

Wie man sieht gibt es verschiedene Typen von solchen Verkäufern :-D
 
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