Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch private Nutzer einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihre Internetverbindung ausfällt.
Für den Bundesgerichtshof gehört der Internetzugang inzwischen zu den täglichen Lebensgrundlagen und wurde damit auf die gleiche Stufe gehoben wie beispielsweise Wohnung oder Auto. Ein Ausfall macht sich laut BGH »signifikant im Alltag bemerkbar«.Damit steht Internetnutzern bei einem Ausfall ihres Zugangs auch Schadensersatz zu.
Geklagt hatte ein Kunde von Freenet, der wegen eines Fehlers des Providers bei einer Umstellung des Tarifes zwei Monate lang Internet, Festnetz und Fax nicht nutzen konnte. Die Kosten für ein wegen des Ausfalls gekauften Handys wollte er von seinem Provider ebenso erstattet haben, wie Schadensersatz für den Ausfall der Internetverbindung. In den beiden vorherigen Instanzen hatten die Gerichte zwar den Kostenersatz gebilligt, aber keinen Schadensersatz, da er als Privatperson keinen Vermögensschaden erlitten hätte.
Der Bundesgerichtshof sah dies nun anders, doch die Höhe des Schadensersatzes dürfte nicht sonderlich hoch sein, da hier ein Anteil der Monatsgebühr zugrunde gelegt werden soll. Ein eventuell vorhandenes internetfähiges Mobiltelefon senkt die Summe zusätzlich. Im konkreten Fall muss das Landgericht Koblenz nun den Schadensersatz festlegen.
Quelle: Klick
Für den Bundesgerichtshof gehört der Internetzugang inzwischen zu den täglichen Lebensgrundlagen und wurde damit auf die gleiche Stufe gehoben wie beispielsweise Wohnung oder Auto. Ein Ausfall macht sich laut BGH »signifikant im Alltag bemerkbar«.Damit steht Internetnutzern bei einem Ausfall ihres Zugangs auch Schadensersatz zu.
Geklagt hatte ein Kunde von Freenet, der wegen eines Fehlers des Providers bei einer Umstellung des Tarifes zwei Monate lang Internet, Festnetz und Fax nicht nutzen konnte. Die Kosten für ein wegen des Ausfalls gekauften Handys wollte er von seinem Provider ebenso erstattet haben, wie Schadensersatz für den Ausfall der Internetverbindung. In den beiden vorherigen Instanzen hatten die Gerichte zwar den Kostenersatz gebilligt, aber keinen Schadensersatz, da er als Privatperson keinen Vermögensschaden erlitten hätte.
Der Bundesgerichtshof sah dies nun anders, doch die Höhe des Schadensersatzes dürfte nicht sonderlich hoch sein, da hier ein Anteil der Monatsgebühr zugrunde gelegt werden soll. Ein eventuell vorhandenes internetfähiges Mobiltelefon senkt die Summe zusätzlich. Im konkreten Fall muss das Landgericht Koblenz nun den Schadensersatz festlegen.
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