[Hinweis] Lolicon ! Schluss mit der kriminalisierung ! Wir schlagen zurück !!!

TokioBill

Gläubiger
Hier ist immer die Rede von Kinderporno. Ich verstehe nicht warum Ihr nicht versteht worum es geht.

Pornos mit Minderjährigen unter 12 oder 12 jahren, werden als Kinderpornos eingestuft. Sind die minderJährigen über 12 Sind es Jugendpornos und selbstverständlich auch verboten.
Wie ist es jetz mit einer gezeichneten Hentai, die in den Augen eines Richters sehen wie 15 Jahre ... Meinetwegen nehmen wir an es wird klar und deutlich in dem Comic betont dass sie 15 ist, dann fällt es unter das Kinderpornogesetzt und wird mit 3 monaten bis 5 Jahren bestraft. Die frage ist nun , wer will denn Prüfen ob diese gezeichnete Hentaifigur tatsächlich minderjährig oder 15Jahre ist ???? Wird nach einem ausweis gefragt ? Nein, die sache ist ganz klar ! Unter dem Vorwand Kinder zu schützen oder um zu verhindern pädophile Neigungen zu wecken, wird hier die Kunstfreiheit beschnitten und Künstler in eine Ecke gedrengt in dem man pingelig genau darauf achten muss dass diese Zeichnung tatsächlich aussieht wie über 18 Jahre ... ! Erkennt keiner die lächerlichkeit dieses Gedanken ?

Wir reden hier nicht von realen Bildern, sondern von ZEICHNUNGEN... die Kunstfreiheit darf nicht auf solch lächerliche weise beschrenkt werden. Der 4te Absatz dieses Gesetzes ist einfach nur absurd, und dient dazu im falle einer öffentlichen Aufregung über eine gezeichneten Porno, einem Richter die freiheit zu geben , nach seinem empfinden diese Person zu verurteilen. Ist das ein gerechtes System ? Nein ... es ist einfach nur ABSURD !!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Leon Willkes

Ungläubiger
Kurzer Überblick über die Rechtslage

Ich bin mal so frei, mich in diese Diskussion einzuklinken, da sie noch frisch genug ist, um sich nicht der Thread-Nekromantie schuldig zu machen und hoffentlich Gehör zu finden. Da ihr ja in euren Forenregeln zu Genüge schreibt, dass ihr juristisch unkundig seid und sich das auch durch diesen Thread zieht, wollte ich mal ein bisschen Aufklärung zur derzeitigen Rechtssituation leisten.

(Zur Info: Ich bin Student der Rechtswissenschaften in der Schweiz und war mehrere Jahre lang als juristischer Berater für einen kleinen deutschen Manga-Verlag tätig, der auch „Hentai“ im Programm hatte. Ich begleite das ganze Desaster also schon etwas länger mit Interesse^^)

Die gegenwärtige Rechtslage zum Thema in Deutschland ist nämlich glücklicherweise wesentlich besser, als ihr sie hier darstellt. Zwar ist richtig, dass mit Einführung von § 184c StGB und der Neufassung von § 184b StGB vom 05. November 2008 eine wesentliche (und in ihrem Wortlaut unerträgliche) Erweiterung der Strafbarkeit fiktiver Medien vorgenommen wurde.

Vor Hinblick eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 1999 (BGH 2 StR 365/99), welches die Anwendung von § 184b StGB auf Comics bejahte, war damals in der Tat davon auszugehen, dass zumindest pornographische Anime/Mangas jeglicher Couleur der Strafbarkeit unterliegen würden.

Doch gab es dagegen (also § 184c StGB, nicht das BGH-Urteil...) eine Verfassungsbeschwerde von Hustler. (Und beinahe auch eine von besagtem Manga-Verlag, der sich leider aus wirtschaftlichen Gründen aus der Sache zurück zog, kurz bevor die fertige Beschwerde hätte eingereicht werden können.) Das Bundesverfassungsgericht ist in 2 BvR 2380/08 zwar bedauerlicherweise nicht auf die Beschwerde eingetreten, hat sie aber nicht ohne Begründung abgeschmettert.

Es hat dabei ausgeführt, dass es für Strafbarkeit nach § 184c StGB eben gerade nicht genügt, dass Zweifel darüber bestehen, ob eine (fiktive) Person nun erwachsen ist oder nicht, sondern das für „den objektiven Betrachter“ (ein Begriff, den man mit jedermann übersetzen sollte, es aber leider nicht kann...) sondern vielmehr nur dann, wenn „ganz offensichtlich“ ist, dass die Akteure „nicht volljährig sind“. Dazu müssen sie aber kindlich (nicht Jugendlich!) wirken und schon sehr nahe an dem sein, was § 184b Abs. 4 StGB unter Strafe stellt, also (fiktive) Darstellungen von sexuellen Handlungen mit Kindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat dadurch die Strafbarkeit klar eingeschränkt, sodass m.E schon damals feststand, dass ausschliesslich Lolicon und Material, welches damit verwechselt werden kann, nicht aber Hentai/Ecchi generell bedroht waren. („Loveless“ und Shoko aus „Manga Love Story“ wären aber möglicherweise kritische Kandidaten gewesen... In Retrospektive wohl auch „Katawa Shoujo“, aber das kam erst viel später raus) Ob der eingeschlagene Weg des Gerichts (Abweisung plus einschränkende Auslegung) nun rechtsdogmatisch korrekt war, darüber könnte man freilich lange streiten. (M.E aber wohl eher nicht)

Der eigentliche Clou kam nun aber dieses Jahr mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. In BGH 1 StR 8/13 (ein m.E revolutionärer Entscheid und daher sehr lesenswert^^) stellt dieser ausdrücklich fest, dass reine Texte keine kinderpornographische Schriften sind, selbst dann nicht, wenn sie „in Worten von tatsächlich vor-genommenen Missbrauchshandlungen berichten“. Dass dies dann um so mehr für fiktives gelten muss, bestätigt das Gericht noch im selben Atemzug, indem es ausdrücklich erwähnt, dass „erkennbar künstliche Produkte“ und „Fiktivpornographie“ von der Strafbarkeit nach § 184b Abs. 2 et 4 StGB per se ausgenommen sein sollen.

Es bestätigt weiter die Ansicht des Gesetzgebers, der in einer ergänzenden Erklärung zur Norm festgehalten hat, dass er auf authentisches Material aus ist und „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ nicht Strafbarkeit zukommen lassen möchte, als rechtsverbindlich. Dies begründet das Gericht damit, dass von fiktivem Material keine Gefahr für Nachahmungstaten bestehen können und wenn überhaupt, dann nur ein derart geringer korrumpierender Effekt auf den Konsumenten auftrete, der nicht dazu ausreicht, eine Gefahr für das geschützte Rechtsgut (Sexuelle Integrität von Kindern) darzustellen. (Das ist so übrigens sexualwissenschaftlich absolut korrekt und entspricht dem gegenwärtigen Stand der Forschung zum Thema)

Das Gericht hat dadurch m.E Lolicon/Shotacon in Deutschland für den privaten Besitz und Konsum legalisiert, in dem es ihre fehlende Strafwürdigkeit mehrfach ausdrücklich bestätigt.

Insofern ist dem Anliegen von TokioBill durch die heutige Rechtsprechung eigentlich bereits Rechnung getragen. Dass man § 184b StGB dennoch besser revidieren (und § 184c StGB ersatzlos streichen) sollte, findet allerdings auch meine Zustimmung. Das ist aber eher Kosmetik, denn an der Rechtswirkung ändert das nichts, solange BGH 1 StR 8/13 nicht kassiert wird. (Was er durch neues Recht der EU oder des Europarates werden wird, aber das ist ein anderes Problem und wird voraussichtlich noch einige Jahre dauern).

Was momentan hingegen akut ist, ist eine Entscheidung des schweizerischen Parlaments vom 10.09.2013, also von vorgestern, die nicht nur sämtliches „Hentai“ und Ecchi Material für illegal erklärt (bei Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren), sondern einen Grossteil aller auf dem Markt erhältlichen Animes, Mangas, Comics, Gemälde und Computerspiele überhaupt mit hanebüchener Argumentation zu verbotener Pornographie umdefiniert und sogar die blosse, auch versehentliche Betrachtung solcher Bilder für strafbar erklärt.

Ausführlichere Erklärungen dazu folgen morgen in einem neuen Thread, es ist drum schon etwas arg spät...
Als Beispiel für das Ausmass des Wahnsinns möge hier nur noch erwähnt sein, dass „Bleach“ und „Code Geass“ wegen einiger Nacktszenen (Yoruichi / Kallen) neu als strafbare Pornographie gelten werden...

Wer schon jetzt mehr darüber lesen will, kann auf Schnittberichte.com nach den Artikeln von Jim suchen, er hat (mit meiner fachlichen Unterstützung) dort dazu geschrieben. Es gibt auch schon ansatzweise ein Konzept dazu, das ganze politisch zu stoppen. Ich hoffe, ich kann dafür dann auf eure Hilfe zählen...
 

Man!ac

Novize
Ja, du. Dann musst du japanisch lernen und nach Japan Auswandern. Denn dort gilt, dass solange sich die Zeichnung eines Kindes nicht auf eine wirklich existierende Person bezieht und sie darstellt, ist es erlaubt. Sobald dies jedoch gegeben ist, handelst du gegen das Gesetz. Wäre zwar fair wenn das in Deutschland auch so gemacht werden würde, aber da wir für nahezu alles ein Gesetzt haben, kannst du das vergessen. Wenn du solche Zeichnungen veröffentlichen willst, mach doch ein bisschen Fantasy mit rein. Dann ist es nicht mehr Realitätsnahe. Verpass ihr zum Beispiel Flügel. Sollte doch von der Theorie her gehen.
 

Ewoqst

Novize
Die Idee ist ganz nett, aber nicht realistisch, bzw. realisierbar.
Aber der gedanke zählt, erst recht für Freunde des Loli genres wie mich.
 

Auron-Sama

Corpse Party Fan
..............dein ernst? Meinst du das wirklich ernst? Das ist ja was das Genialste und dämlichste, was ein Parlament je hat durchsetzten wollen XDDDDDDD Ist klar, das unabsichtliche anschauen ist schon strafbar xDDD Ich müsste am Tage des Inkrafttretens dieses gesetztes auswandern :O Ich hatte schonmal gehört, dass irgendein Parlament in Bonn verusucht haben soll, Pornografie aus dem Netzt zu entfernen (wobei ich das absolut nicht mehr weiß, ist nur ne waage erinnerung), aber das schießt den Vogel ab xDDDD Tu mir den gefallen, und schreib das mal hier auf, wie das ausgegangen ist ^^ Mein Lieber scholli, ich will momentan nicht in schweiz sein^^
 

Mitsunari

Kokutou no Kyou-Ou
Hier ist immer die Rede von Kinderporno. Ich verstehe nicht warum Ihr nicht versteht worum es geht.
Vielleicht verstehst du es ja selbst nicht?
Deutschland differenziert nicht und würde sagen, Lolicon = Kinderporno. Warum? Weil Minderjährige als Kinder gelten und weil Personen, egal ob gezeichnet, aus Papier geformt oder whatever, die wie Kinder aussehen und irgendwie sexuell aktiv sind, als Kinderporno verifiziert werden?
Kunstfreiheit beschnitten, Kunstfreiheit beschränken?

Verstehst du überhaupt selbst, was du von dir gibst und bist du überhaupt schon volljährig, um überhaupt in dieser Community sein zu dürfen?

Warum kommt mir das Ganze hier immer mehr wie ein Forentroll vor?
Ganz einfach,

zunächst Seifentrader mit seinem Retalin-Thread, dann Chiller mit seinem Opfer-Hilfsstellen-Thread und jetzt das hier...
Ein Thema folgt auf ein Anderes und jedes schießt irgendwo den Vogel des Vorgängers ab.

Beim besten Willen, ich kann das Ganze hier nicht wirklich ernst nehmen...
 

~*Kuroi Kira*~

Schwarz funkelnder Typ
VIP
Ausführlichere Erklärungen dazu folgen morgen in einem neuen Thread, es ist drum schon etwas arg spät...
Als Beispiel für das Ausmass des Wahnsinns möge hier nur noch erwähnt sein, dass „Bleach“ und „Code Geass“ wegen einiger Nacktszenen (Yoruichi / Kallen) neu als strafbare Pornographie gelten werden...
Ernsthaft...Höchstwahrscheinlich wird dann Sailor Moon und auch Dragonball verboten werden. Besonders Dragonball...da sieht man ja u.a. Son Goku als Kind nackt ..OMG.

Aber das Nacktheit und Sexualität in Japan ganz natürlich ist und nicht so sehr verpönt wie woanders ist denen anscheinend egal...
 

L8rd

Best in the World
Otaku Veteran
Vielleicht verstehst du es ja selbst nicht?
Deutschland differenziert nicht und würde sagen, Lolicon = Kinderporno. Warum? Weil Minderjährige als Kinder gelten und weil Personen, egal ob gezeichnet, aus Papier geformt oder whatever, die wie Kinder aussehen und irgendwie sexuell aktiv sind, als Kinderporno verifiziert werden?
Kunstfreiheit beschnitten, Kunstfreiheit beschränken?
Genau das ist der Springende Punkt, worauf ich auch hinaus wollte.
Die, die sich ein wenig mit dem thema auskennen kennen den Unterschied.
Aber die, die keinen Schimmer davon haben, sehen dort einfach nur gezeichnete Figuren die sehr Kindlich aussehn ---> Kinderporno!!!!
Wo ist da das Problem, das Frage ich mich auch ^^

Anfangs war ich auch skeptisch aber umso mehr ich hier von Thread Ersteller lese umso lächerlicher erscheint mir das Ganze.
 

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Was momentan hingegen akut ist, ist eine Entscheidung des schweizerischen Parlaments vom 10.09.2013, also von vorgestern, die nicht nur sämtliches „Hentai“ und Ecchi Material für illegal erklärt (bei Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren), sondern einen Grossteil aller auf dem Markt erhältlichen Animes, Mangas, Comics, Gemälde und Computerspiele überhaupt mit hanebüchener Argumentation zu verbotener Pornographie umdefiniert und sogar die blosse, auch versehentliche Betrachtung solcher Bilder für strafbar erklärt.

Ausführlichere Erklärungen dazu folgen morgen in einem neuen Thread, es ist drum schon etwas arg spät...
Als Beispiel für das Ausmass des Wahnsinns möge hier nur noch erwähnt sein, dass „Bleach“ und „Code Geass“ wegen einiger Nacktszenen (Yoruichi / Kallen) neu als strafbare Pornographie gelten werden...

Wer schon jetzt mehr darüber lesen will, kann auf Schnittberichte.com nach den Artikeln von Jim suchen, er hat (mit meiner fachlichen Unterstützung) dort dazu geschrieben. Es gibt auch schon ansatzweise ein Konzept dazu, das ganze politisch zu stoppen. Ich hoffe, ich kann dafür dann auf eure Hilfe zählen...
So wie bei den polit. Ideen zu etwaigen Killerspielverboten und bei ACTA und SOPA, so glaube ich auch hier, dass sich wieder genügend Leute zusammenfinden werden, um dagegen zu protestieren und das Ganze zu kippen. Zumindest wäre es für unser Nachbarland zu hoffen.
 

Auron-Sama

Corpse Party Fan
So wie bei den polit. Ideen zu etwaigen Killerspielverboten und bei ACTA und SOPA, so glaube ich auch hier, dass sich wieder genügend Leute zusammenfinden werden, um dagegen zu protestieren und das Ganze zu kippen. Zumindest wäre es für unser Nachbarland zu hoffen.
Hoffe ich auch :/ Ich fühle für mein nachbarland^^ Ich würde dort wohl nen anfall kriegen. Mein Leben würde um einen bedeutenden teil langweiliger werden, aber es wäre eher warscheinlich, dass ich die Regel eiskalt und ohne drüber nachzudenken breche xDDD Oder ich würde meine nationalität ändern.

Die werden sowas eh nicht durchbekommen. Versucht mal, einen Teil der freizeitbeschäftigung der Menschen zu entfernen xDD
 

Mitsunari

Kokutou no Kyou-Ou
Leute, lasst euch doch nicht für dumm verkaufen.
Es existiert keine Entscheidung vom schweizer Parlament vom 10.09.2013 über ein Verbot von Anime etc, weil es das Verbot in der Schwez nicht gibt.
Zum Ersten findet man im Internet -ich habe jetzt über 1h gesucht- keine Stellungnahme der Schweizer Presse über ein solches angebliches Verbot, zum Anderen sind Beiträge, die vor so einem 'Gesetzesvorschlag' in der Schweiz warnen, alle vom Juli/August '12 und damit über ein Jahr alt, seitdem hat man darüber nichts mehr gehört.
Zudem kann man akute Entscheidungen des Schweizer Parlaments immer auf dessen Internetpräsenz veröffentlicht und jetzt dürft ihr mal raten... Richtig, nichts. Es gab nicht einmal eine Parlamentsversammlung in der Schweiz am 10.09.

Jetzt wird es hier langsam immer lächerlicher und komischerweise posten ier urplötzlich neue User, ihre ersten Beiträge und melden sich an. Als gäbe es keine interessanteren Themen hier in WoH als dies hier. Beispielsweise die Talks über Hentai oder Anime, nein, die ersten Posts werden hier gesetzt und sind gleich überlang, man siehe nur Leon Willkes. Zudem, fast 13 Stunden sind seit seinem Post vergangen, er war nicht mehr online, hat keinen Post mehr gesetzt, etc.

Also, nur noch mehr Beispiele und Nachweise dafür, das sich hier ein Forentroll rumtreibt, der hier einfach nur Blödsinn erzählt...
 

Auron-Sama

Corpse Party Fan
Leute, lasst euch doch nicht für dumm verkaufen.
Es existiert keine Entscheidung vom schweizer Parlament vom 10.09.2013 über ein Verbot von Anime etc, weil es das Verbot in der Schwez nicht gibt.
Zum Ersten findet man im Internet -ich habe jetzt über 1h gesucht- keine Stellungnahme der Schweizer Presse über ein solches angebliches Verbot, zum Anderen sind Beiträge, die vor so einem 'Gesetzesvorschlag' in der Schweiz warnen, alle vom Juli/August '12 und damit über ein Jahr alt, seitdem hat man darüber nichts mehr gehört.
Zudem kann man akute Entscheidungen des Schweizer Parlaments immer auf dessen Internetpräsenz veröffentlicht und jetzt dürft ihr mal raten... Richtig, nichts. Es gab nicht einmal eine Parlamentsversammlung in der Schweiz am 10.09.

Jetzt wird es hier langsam immer lächerlicher und komischerweise posten ier urplötzlich neue User, ihre ersten Beiträge und melden sich an. Als gäbe es keine interessanteren Themen hier in WoH als dies hier. Beispielsweise die Talks über Hentai oder Anime, nein, die ersten Posts werden hier gesetzt und sind gleich überlang, man siehe nur Leon Willkes. Zudem, fast 13 Stunden sind seit seinem Post vergangen, er war nicht mehr online, hat keinen Post mehr gesetzt, etc.

Also, nur noch mehr Beispiele und Nachweise dafür, das sich hier ein Forentroll rumtreibt, der hier einfach nur Blödsinn erzählt...
Ich red nur darüber, weil ich so ein gesetzt lächerlich finden würde xDDD Auch ist mir das mit dem User mit dem ellenlangen beitrag genau an dem tag, an dem er sich anmeldet schreibt, nicht entgangen^^ Aber stell dir mal vor, die bringen das hier in Deutschland? Was würdest du tun? xDDD Das war so mein gedankengang. What If? xDD Bei mir gäbs mord und totschlag :o
Also ich denke, das Thema ist durch oder? Und nochmal. Falls das ernst gemeint war, würde so ein vorhaben nicht funktioneiren auch mit jedem anwalt der welt^^ Du könntest das mit mehr geld und anwälten in der USA versuchen, wo ich doch keine ahnung habe, wie die gesetzte über lolimangas und deren autoren sind. Notfalls werd woanders Autor. Da wird man deine Arbeit zu würdigen wissen (oder du wirst zumindest nicht von allen Leuten als aussetziger oder Pädophiler angeschaut). Aber das ganze zu ändern bringt dir 0 und klappt schon vornerein nicht^^
 

TokioBill

Gläubiger
Ich bin mal so frei, mich in diese Diskussion einzuklinken, da sie noch frisch genug ist, um sich nicht der Thread-Nekromantie schuldig zu machen und hoffentlich Gehör zu finden. Da ihr ja in euren Forenregeln zu Genüge schreibt, dass ihr juristisch unkundig seid und sich das auch durch diesen Thread zieht, wollte ich mal ein bisschen Aufklärung zur derzeitigen Rechtssituation leisten.

(Zur Info: Ich bin Student der Rechtswissenschaften in der Schweiz und war mehrere Jahre lang als juristischer Berater für einen kleinen deutschen Manga-Verlag tätig, der auch „Hentai“ im Programm hatte. Ich begleite das ganze Desaster also schon etwas länger mit Interesse^^)

Die gegenwärtige Rechtslage zum Thema in Deutschland ist nämlich glücklicherweise wesentlich besser, als ihr sie hier darstellt. Zwar ist richtig, dass mit Einführung von § 184c StGB und der Neufassung von § 184b StGB vom 05. November 2008 eine wesentliche (und in ihrem Wortlaut unerträgliche) Erweiterung der Strafbarkeit fiktiver Medien vorgenommen wurde.

Vor Hinblick eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 1999 (BGH 2 StR 365/99), welches die Anwendung von § 184b StGB auf Comics bejahte, war damals in der Tat davon auszugehen, dass zumindest pornographische Anime/Mangas jeglicher Couleur der Strafbarkeit unterliegen würden.

Doch gab es dagegen (also § 184c StGB, nicht das BGH-Urteil...) eine Verfassungsbeschwerde von Hustler. (Und beinahe auch eine von besagtem Manga-Verlag, der sich leider aus wirtschaftlichen Gründen aus der Sache zurück zog, kurz bevor die fertige Beschwerde hätte eingereicht werden können.) Das Bundesverfassungsgericht ist in 2 BvR 2380/08 zwar bedauerlicherweise nicht auf die Beschwerde eingetreten, hat sie aber nicht ohne Begründung abgeschmettert.

Es hat dabei ausgeführt, dass es für Strafbarkeit nach § 184c StGB eben gerade nicht genügt, dass Zweifel darüber bestehen, ob eine (fiktive) Person nun erwachsen ist oder nicht, sondern das für „den objektiven Betrachter“ (ein Begriff, den man mit jedermann übersetzen sollte, es aber leider nicht kann...) sondern vielmehr nur dann, wenn „ganz offensichtlich“ ist, dass die Akteure „nicht volljährig sind“. Dazu müssen sie aber kindlich (nicht Jugendlich!) wirken und schon sehr nahe an dem sein, was § 184b Abs. 4 StGB unter Strafe stellt, also (fiktive) Darstellungen von sexuellen Handlungen mit Kindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat dadurch die Strafbarkeit klar eingeschränkt, sodass m.E schon damals feststand, dass ausschliesslich Lolicon und Material, welches damit verwechselt werden kann, nicht aber Hentai/Ecchi generell bedroht waren. („Loveless“ und Shoko aus „Manga Love Story“ wären aber möglicherweise kritische Kandidaten gewesen... In Retrospektive wohl auch „Katawa Shoujo“, aber das kam erst viel später raus) Ob der eingeschlagene Weg des Gerichts (Abweisung plus einschränkende Auslegung) nun rechtsdogmatisch korrekt war, darüber könnte man freilich lange streiten. (M.E aber wohl eher nicht)

Der eigentliche Clou kam nun aber dieses Jahr mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. In BGH 1 StR 8/13 (ein m.E revolutionärer Entscheid und daher sehr lesenswert^^) stellt dieser ausdrücklich fest, dass reine Texte keine kinderpornographische Schriften sind, selbst dann nicht, wenn sie „in Worten von tatsächlich vor-genommenen Missbrauchshandlungen berichten“. Dass dies dann um so mehr für fiktives gelten muss, bestätigt das Gericht noch im selben Atemzug, indem es ausdrücklich erwähnt, dass „erkennbar künstliche Produkte“ und „Fiktivpornographie“ von der Strafbarkeit nach § 184b Abs. 2 et 4 StGB per se ausgenommen sein sollen.

Es bestätigt weiter die Ansicht des Gesetzgebers, der in einer ergänzenden Erklärung zur Norm festgehalten hat, dass er auf authentisches Material aus ist und „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ nicht Strafbarkeit zukommen lassen möchte, als rechtsverbindlich. Dies begründet das Gericht damit, dass von fiktivem Material keine Gefahr für Nachahmungstaten bestehen können und wenn überhaupt, dann nur ein derart geringer korrumpierender Effekt auf den Konsumenten auftrete, der nicht dazu ausreicht, eine Gefahr für das geschützte Rechtsgut (Sexuelle Integrität von Kindern) darzustellen. (Das ist so übrigens sexualwissenschaftlich absolut korrekt und entspricht dem gegenwärtigen Stand der Forschung zum Thema)

Das Gericht hat dadurch m.E Lolicon/Shotacon in Deutschland für den privaten Besitz und Konsum legalisiert, in dem es ihre fehlende Strafwürdigkeit mehrfach ausdrücklich bestätigt.

Insofern ist dem Anliegen von TokioBill durch die heutige Rechtsprechung eigentlich bereits Rechnung getragen. Dass man § 184b StGB dennoch besser revidieren (und § 184c StGB ersatzlos streichen) sollte, findet allerdings auch meine Zustimmung. Das ist aber eher Kosmetik, denn an der Rechtswirkung ändert das nichts, solange BGH 1 StR 8/13 nicht kassiert wird. (Was er durch neues Recht der EU oder des Europarates werden wird, aber das ist ein anderes Problem und wird voraussichtlich noch einige Jahre dauern).

Was momentan hingegen akut ist, ist eine Entscheidung des schweizerischen Parlaments vom 10.09.2013, also von vorgestern, die nicht nur sämtliches „Hentai“ und Ecchi Material für illegal erklärt (bei Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren), sondern einen Grossteil aller auf dem Markt erhältlichen Animes, Mangas, Comics, Gemälde und Computerspiele überhaupt mit hanebüchener Argumentation zu verbotener Pornographie umdefiniert und sogar die blosse, auch versehentliche Betrachtung solcher Bilder für strafbar erklärt.

Ausführlichere Erklärungen dazu folgen morgen in einem neuen Thread, es ist drum schon etwas arg spät...
Als Beispiel für das Ausmass des Wahnsinns möge hier nur noch erwähnt sein, dass „Bleach“ und „Code Geass“ wegen einiger Nacktszenen (Yoruichi / Kallen) neu als strafbare Pornographie gelten werden...

Wer schon jetzt mehr darüber lesen will, kann auf Schnittberichte.com nach den Artikeln von Jim suchen, er hat (mit meiner fachlichen Unterstützung) dort dazu geschrieben. Es gibt auch schon ansatzweise ein Konzept dazu, das ganze politisch zu stoppen. Ich hoffe, ich kann dafür dann auf eure Hilfe zählen...

ps.: Danke für den ausführlichen und einfach zu lesenden Text :=)
Du hast mich inspiriert Jura zu studieren ! Ich habe mich entschieden ! ich werde der beste ANWALT der WELT !
 

| Nami |

DON'T FUCKING STARE AT ME
VIP
ich frage mich ernsthaft, wenn der te etwas gegen die gesetzteslage unternehmen will, warum das in einem hentai- und animeforum erst groß breitgetreten wird.
man gewinnt mehr den eindruck, dass das ganze nur dazu dient um irgendwelches getrolle von usern anzulocken.
wenn es dir so wichtig ist, dass das gesetzt sich ändert im bezug von lolicon, dann fang an im real life einen verein zu gründen, reiche eine mitgliedschaft in deiner nachbarschaft ein, geht vor gericht und bis zur regierung.
dieser thread wirkt mehr als nur lächerlich und wir haben noch nicht mal halloween...

[...]
was interressiert mich denn Saudi Arabien ? Geh mal lieber Tetris spielen kleiner ...
terry hat dir einen wichtigen ansatzpunkt gegeben. bevor man überhaupt das wort relegion in den mund nimmt, sollte man sich zumindest mit den hintergrundinformationen auseinandergesetzt haben.
und so ein kommentar beweist mir nur mein obriger gedankengang.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lilliandil

Zerschmetterling
Otaku Veteran
Ja solangsam krieg ich ebenfalls den Eindruck dass der TE ein Niveau erreicht hat wo es langsam keinen Sinn mehr macht drauf zu reagieren.

bisher war ich froh darüber dass die Gespräche in diesem Lolicon-Thread ausnahmsweise recht ruhig und gemäßigt abgelaufen sind, so dass ein Mod nicht gezwungen war diesen zu schließen.. doch nun haben wir anscheind langsam das Ende erreicht.

Es waren gute Posts dabei, die mir einiges zu denken gegeben haben, auch eine gewisse Nachvollziehbarkeit weswegen die Lolis aus diesem Forum verschwunden sind. Der Grund dafür war mir bis vor kurzem nicht klar. Also hatte der Thread sein gutes :)
 
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