[Hinweis] Lolicon ! Schluss mit der kriminalisierung ! Wir schlagen zurück !!!

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
Wow... ein "normal" entwickelter Mensch hat auch kein Interesse an 2D Mädchen... Und wer definiert denn bitteschön was normal ist. In der Antike und im Mittelalter waren sie Verheiratet mit 13, und keinen hat es damals gejuckt.
Dieser Schutz der der "Kinder" ist eine erfindung unserer modernen Gesellschaft.
Was ist so falsch daran sich auf Lolicon einen zu schrubben? Nur weil es in deinen Augen falsch ist? Man tut ja keinem Weh, und komm mir nicht mit dem Argument dass Lolicon Liebhaber alle »Pädophile in der Ausbildung« sind.
Ganz einfach, die Hormonelle veränderung die sich auswirkt ist es, die einen Menschen anziehend macht und der Vergleich mit dem Mittelalter ist doch völliger Unsinn4, das hatte nie was mit Anziehung zu tun, wenn man da verheiratet wurde ;)
Wenn man sich von Kindern sexuell angezogen wird, sind das pädophile Neigungen, egal wie du es dir zurecht drehst. Das hat auch gar nichts mit dem "Schutz der Kinder zu tun", red mal mit nem Psychologen...



Außerdem wäre nach deiner verqueren Logik Homosexualität ja auch "unnormal", ich meine warum findet ein Mann einen anderen Mann, oder eine Frau eine andere Frau anziehend? sind ja keine Sexuellen Reize, nach deiner Logik, da!

so far Houjuu

Edit: @Waltikon tl;dr
Auch Männer entwickeln mit der Pupertät sexuelle Reize, die entsprechend ankommen, ich habe oben nicht nur von Mädchen gesprochen sondern von Kindern allgemein.

/edit: Das jugendliche Weiblichkeit (auch Männlichkeit) anziehend ist völlig normal, das sind aber eben auch keine vorpupertären Kinder, bei denen sich weder körperlich noch hormonell schon was entwickelt hat...
 
Zuletzt bearbeitet:

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
edit: Btw. Deutschland hat einer Lanzarote-Konfession, die vom Europarat 2007! beschlossen wurde, ebenfalls unterzeichnet. Diese Konfession hatte auch die Schweiz unterzeichnet, sie trat allgemein verbindlich am 1. Juli 2010 in Kraft und wirkt auch heute noch. Allerdings hat diese Konfession nichts, aber auch absolut garnichts mit Kunst, Anime oder sonstigem zu tun, sondern mit realem Schutz für Kinder gegen sexueller Missbrauch und sexueller Ausbeutung.
Wenn du das nicht grade auf die Schnelle bei Google eingegeben hättest, dann wüsstest du auch, wie kontrovers die Umsetzung damals diskutiert wurde - unter anderen gab es Kritik von der gesamten Opposition. Denn nach dem Gesetz hätte es strafbar sein können, wenn z.B. ein Oberstufenschüler (19) eine Oberstufenschülerin (17) zum Kino einlädt und beide danach einvernehmlich Sex haben. Das wäre dann ggf. Jugendprostitution gewesen. Natürlich wurde der Fall etwas aufgebauscht, da grade in den Vereinigten Staaten die Sexting Debatte geführt wurde. Wie dem auch sei, diese Passage gibt es noch im schweizer Abkommen. Darüber hinaus mag es in erster Linie um Kinder- und Jugendprostitution gehen, was natürlich niemand hier im Forum schlecht reden möchte und auch dafür gesorgt hat, dass die Wahl einstimmig ausgefallen ist; allerdings geht es eben auch um Pornografie, ging es auch in Deutschland. Und hier ist der Wortlaut anders, im dt. §184c:
"Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben."

Soweit ein klarer Fall.

Das war den schweizer Parlamentariern wohl zu lang, weswegen man das auf "nicht-[tatsächlich]" heruntergekürzt hat. Dein Lieblingsshirt ist nicht tatsächliche Kinderpornografie. Tatsächlich ist dein Lieblingsshirt gar keine Kinderpornografie, aber eben halt auch nicht tatsächliche.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Houjuu schrieb:
In der Antike und im Mittelalter waren sie Verheiratet mit 13, und keinen hat es damals gejuckt.
Interessanter Einwurf. Ist auch heute (regional) nicht anders. Hat jemand von euch mitgekriegt, dass letzte Woche ein 8-jähriges Mädchen beim Geschlechtsverkehr mit ihrem frisch verheirateten 40-jährigen Ehemann verstorben ist? (weil er wohl ihre Gebärmutter verletzte, woraufhin sie verblutete) Das war übrigens im Jemen und ist nicht das erste Mal diesen Monat vergekommen. Passiert dort anscheinend häufiger.

Waltikon schrieb:
Interessant, dass hier keiner zu Leon Wilkes Beitrag was zu sagen hat, hat sich den überhaupt irgendwer durchgelesen?
Ich habe ihn mir durchgelesen und fand ihn sehr interessant. Der Mann scheint Ahnung vom Thema zu haben - gut so. Leider wird er hier völlig missachtet.
 

bluemoon

the one and only
Otaku Veteran
Und wer definiert denn bitteschön was normal ist. In der Antike und im Mittelalter waren sie Verheiratet mit 13, und keinen hat es damals gejuckt.
Dieser Schutz der der "Kinder" ist eine erfindung unserer modernen Gesellschaft.
ja ist defintiv so. Es gibt selbst im jahr 2013 noch kulturkreise in denen sowas vorkommt und vermutlich als normal angesehen wird.

Was ist so falsch daran sich auf Lolicon einen zu schrubben? Nur weil es in deinen Augen falsch ist? Man tut ja keinem Weh, und komm mir nicht mit dem Argument dass Lolicon Liebhaber alle »Pädophile in der Ausbildung« sind.
ob sowas richtig ist keine ahnung, ist mir auch egal, da ich mit diesem genre rein garnix anfangen kann. Aber wenn man irgendwelche nicht real existierenden figuren schützen muss, dann ist wenn man weiterdenkt auch jede form von hentai verwerflich, nicht nur lolicon da bei ja fast allen hentais der eindruck vermittelt wird das frauen objekte sind die vergewaltig werden müssten. Und es immer kranke gibt die sowas als anleitung sehen könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Aber wenn man irgendwelche nicht real existierenden figuren schützen muss, dann ist wenn man weiterdenkt auch jede form von hentai verwerflich, nicht nur lolicon da bei ja fast allen hentais der eindruck vermittelt wird das frauen objekte sind die vergewaltig werden müssten.
Was bei vielen Real Pornos auch nicht anders wäre. Wenn man den Gedanken also zu Ende denkt, müsste man sofort alle pornographischen Medien verbieten.
 

L8rd

Best in the World
Otaku Veteran
Interessant, dass hier keiner zu Leon Wilkes Beitrag was zu sagen hat, hat sich den überhaupt irgendwer durchgelesen?
Ja ich habe mich jetzt hingesetzt und es mal durchgelesen. Gut gechrieben aber es geht zu 70% um die Schweiz....
Ist ja schön das man da einen Einblick hat wie da unten das Thema gehandhabt wird. Aber was hat deren Rechtssystem mit unseren gemein...???
Das ist glaub ich der Fall, warum der Beitrag mehr missachtet wird als hier Thematisiert.

@sylver: Oder hast du Lust, dich über die Schweizer Politik zu Unterhalten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Sylverblack

Bred in Captivity
Otaku Veteran
Ja ich habe mich jetzt hingesetzt und es mal durchgelesen. Gut gechrieben aber es geht um 70% um die Schweiz....
Ist ja schön das man da einen Einblick hat wie da unten das Thema gehandhabt wird. Aber was hat deren Rechtssystem mit unseren gemein...???
Das ist glaub ich der Fall, warum der Beitrag mehr missachtet wird als hier Thematisiert.

@sylver: Oder hast du Lust, dich über die Schweizer Politik zu Unterhalten?
Eigtl. geht es ja zu 70% um Deutschland:

Die gegenwärtige Rechtslage zum Thema in Deutschland ist nämlich glücklicherweise wesentlich besser, als ihr sie hier darstellt. Zwar ist richtig, dass mit Einführung von § 184c StGB und der Neufassung von § 184b StGB vom 05. November 2008 eine wesentliche (und in ihrem Wortlaut unerträgliche) Erweiterung der Strafbarkeit fiktiver Medien vorgenommen wurde.

Vor Hinblick eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 1999 (BGH 2 StR 365/99), welches die Anwendung von § 184b StGB auf Comics bejahte, war damals in der Tat davon auszugehen, dass zumindest pornographische Anime/Mangas jeglicher Couleur der Strafbarkeit unterliegen würden.

Doch gab es dagegen (also § 184c StGB, nicht das BGH-Urteil...) eine Verfassungsbeschwerde von Hustler. (Und beinahe auch eine von besagtem Manga-Verlag, der sich leider aus wirtschaftlichen Gründen aus der Sache zurück zog, kurz bevor die fertige Beschwerde hätte eingereicht werden können.) Das Bundesverfassungsgericht ist in 2 BvR 2380/08 zwar bedauerlicherweise nicht auf die Beschwerde eingetreten, hat sie aber nicht ohne Begründung abgeschmettert.

Es hat dabei ausgeführt, dass es für Strafbarkeit nach § 184c StGB eben gerade nicht genügt, dass Zweifel darüber bestehen, ob eine (fiktive) Person nun erwachsen ist oder nicht, sondern das für „den objektiven Betrachter“ (ein Begriff, den man mit jedermann übersetzen sollte, es aber leider nicht kann...) sondern vielmehr nur dann, wenn „ganz offensichtlich“ ist, dass die Akteure „nicht volljährig sind“. Dazu müssen sie aber kindlich (nicht Jugendlich!) wirken und schon sehr nahe an dem sein, was § 184b Abs. 4 StGB unter Strafe stellt, also (fiktive) Darstellungen von sexuellen Handlungen mit Kindern.

Das Bundesverfassungsgericht hat dadurch die Strafbarkeit klar eingeschränkt, sodass m.E schon damals feststand, dass ausschliesslich Lolicon und Material, welches damit verwechselt werden kann, nicht aber Hentai/Ecchi generell bedroht waren. („Loveless“ und Shoko aus „Manga Love Story“ wären aber möglicherweise kritische Kandidaten gewesen... In Retrospektive wohl auch „Katawa Shoujo“, aber das kam erst viel später raus) Ob der eingeschlagene Weg des Gerichts (Abweisung plus einschränkende Auslegung) nun rechtsdogmatisch korrekt war, darüber könnte man freilich lange streiten. (M.E aber wohl eher nicht)

Der eigentliche Clou kam nun aber dieses Jahr mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. In BGH 1 StR 8/13 (ein m.E revolutionärer Entscheid und daher sehr lesenswert^^) stellt dieser ausdrücklich fest, dass reine Texte keine kinderpornographische Schriften sind, selbst dann nicht, wenn sie „in Worten von tatsächlich vor-genommenen Missbrauchshandlungen berichten“. Dass dies dann um so mehr für fiktives gelten muss, bestätigt das Gericht noch im selben Atemzug, indem es ausdrücklich erwähnt, dass „erkennbar künstliche Produkte“ und „Fiktivpornographie“ von der Strafbarkeit nach § 184b Abs. 2 et 4 StGB per se ausgenommen sein sollen.

Es bestätigt weiter die Ansicht des Gesetzgebers, der in einer ergänzenden Erklärung zur Norm festgehalten hat, dass er auf authentisches Material aus ist und „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ nicht Strafbarkeit zukommen lassen möchte, als rechtsverbindlich. Dies begründet das Gericht damit, dass von fiktivem Material keine Gefahr für Nachahmungstaten bestehen können und wenn überhaupt, dann nur ein derart geringer korrumpierender Effekt auf den Konsumenten auftrete, der nicht dazu ausreicht, eine Gefahr für das geschützte Rechtsgut (Sexuelle Integrität von Kindern) darzustellen. (Das ist so übrigens sexualwissenschaftlich absolut korrekt und entspricht dem gegenwärtigen Stand der Forschung zum Thema)

Das Gericht hat dadurch m.E Lolicon/Shotacon in Deutschland für den privaten Besitz und Konsum legalisiert, in dem es ihre fehlende Strafwürdigkeit mehrfach ausdrücklich bestätigt.

Insofern ist dem Anliegen von TokioBill durch die heutige Rechtsprechung eigentlich bereits Rechnung getragen. Dass man § 184b StGB dennoch besser revidieren (und § 184c StGB ersatzlos streichen) sollte, findet allerdings auch meine Zustimmung. Das ist aber eher Kosmetik, denn an der Rechtswirkung ändert das nichts, solange BGH 1 StR 8/13 nicht kassiert wird. (Was er durch neues Recht der EU oder des Europarates werden wird, aber das ist ein anderes Problem und wird voraussichtlich noch einige Jahre dauern).
In den ersten 2 Absätzen stellt er sich vor, und nur die letzten 3 behandeln sein Anliegen zur Entscheidung des schweizerischen Parlaments bzgl. Lanzarote-Konvention.
 

L8rd

Best in the World
Otaku Veteran
Öhmm... jaaaa ....
Dir ist schon bewusst das sich meine Aussage auf den zweiten Post von ihm bezog, nicht auf den ersten.
Eigentlich ist mit diesen Sätzen das Thema doch gegessen oder nocht?

er eigentliche Clou kam nun aber dieses Jahr mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. In BGH 1 StR 8/13 (ein m.E revolutionärer Entscheid und daher sehr lesenswert^^) stellt dieser ausdrücklich fest, dass reine Texte keine kinderpornographische Schriften sind, selbst dann nicht, wenn sie „in Worten von tatsächlich vor-genommenen Missbrauchshandlungen berichten“. Dass dies dann um so mehr für fiktives gelten muss, bestätigt das Gericht noch im selben Atemzug, indem es ausdrücklich erwähnt, dass „erkennbar künstliche Produkte“ und „Fiktivpornographie“ von der Strafbarkeit nach § 184b Abs. 2 et 4 StGB per se ausgenommen sein sollen.

Es bestätigt weiter die Ansicht des Gesetzgebers, der in einer ergänzenden Erklärung zur Norm festgehalten hat, dass er auf authentisches Material aus ist und „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ nicht Strafbarkeit zukommen lassen möchte, als rechtsverbindlich. Dies begründet das Gericht damit, dass von fiktivem Material keine Gefahr für Nachahmungstaten bestehen können und wenn überhaupt, dann nur ein derart geringer korrumpierender Effekt auf den Konsumenten auftrete, der nicht dazu ausreicht, eine Gefahr für das geschützte Rechtsgut (Sexuelle Integrität von Kindern) darzustellen. (Das ist so übrigens sexualwissenschaftlich absolut korrekt und entspricht dem gegenwärtigen Stand der Forschung zum Thema)
Ich dächte, das ich auch irgendwo gelesen oder gehört habe, das der Besitz eh nicht Starfbar ist nur das Verbreiten :D
Sollte ich mich Irren dann sagt mir bescheid ^^
 

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
Ich dächte, das ich auch irgendwo gelesen oder gehört habe, das der Besitz eh nicht Starfbar ist nur das Verbreiten :D
Sollte ich mich Irren dann sagt mir bescheid ^^
Das gilt für eigentlich alle Paragrafen des StGB, die Medien betreffen (§131, §184a, §184c). Nicht aber für §184b.
 

DynaEx

Artist
Otaku Veteran
DAS, ist eh das allerbeste. Da wird sich gerechtfertigt, von wegen "die sind alle viel älter und die sehen nur so aus, und es geht gar nicht darum das die so jung sind...blabla". Es sind immer die selben seltsamen Argumente. Fakt ist, wer Lolicon mag, steht offensichtlich, auf junge, unreife Körper. Das ist der optische Eindruck und der zählt! Da kann das eine Oma sein, die in den Jungbrunnen gefallen ist, es ändert nichts am Aussehen und die für den einen oder anderen, damit verbundenen Reize. Da kannst du argumentieren wie du willst, Lolicon bildet immer, körperlich gesehen, kindliche Charaktäre ab! Wenn das ein Staat verbietet und du ausgerechnet diese Neigungen hast, Pech gehabt! Gerade beim Thema Sex und Minderjährige, wirst du nicht mal mit einer Millionen Euro, auch nur ein bisschen Verständnis erklagen können und mit dem Vorhaben das du hier propagierst, schon gar nicht.
 

Zero

Chief 0perating 0fficer
Teammitglied
Admin
threadzensur der mods ist das ende aller diskussionen
das einzige was die mods hier gelöscht waren, waren Sachen, die absolut nichts mit der Diskussion zu tun hatten, (e.g. das Religions-Thema - mach eigene Threads dafür!)
bzw. offensichtlich nur als Troll gedacht waren.

Ich wollte hier eine Diskussion, in der man ordentlich diskutiert und sich nicht anmacht, weil XY jetzt loli mag oder auch nicht -.-
 

| Nami |

DON'T FUCKING STARE AT ME
VIP
nur mal so zur info: ihr habt glück, dass das thema überhaupt noch steht, wenn es nach mir ginge, wäre es schon lange im friedhof vergraben worden.
ich schaue mir das ganze jetzt noch bis zum wochenende an, sofern sich meine vermutung der trollerei nicht bestätigt, mach ich hier dicht!
also reißt euch zusammen, es liegt einzig und allein an euch.
 

KafaiWolf

Gläubiger
Wenn das ein Staat verbietet und du ausgerechnet diese Neigungen hast, Pech gehabt!
Hmm mal so objektiv betrachtet. Was macht ein Drogensüchtiger, wenn er nicht an seine Drogen kommt, weil ihm das Geld oder sonst was fehlt? Riiiiichtiiig, er beklaut Freunde und bekannte oder Fremde und würde sogar morden, um an seinen Stoff zu kommen. Sooo, was würde nun passieren, wenn ein auf
körperlich gesehen, kindliche Charaktäre
stehender, der sich dank Lolicon Tag ein Tag aus befriedigen konnte, nun im Netz kein einziges Loli Zeugs findet und sein Zeug im "zu langweilig" wird? Hmmm?

Ich möchte damit in keiner weise Lolicons wirklich verteidigen, jedoch bin ich der Meinung, man sollte hierbei stark von der Realität und Animation von fiktiven Charakteren unterscheiden ("Er hat fi*k tief gesagt HAHA!" xD sry musste sein). Jemand der sich etwas unechtes anschaut, wird kaum zum Kinderschänder. Denn dann würde er ja auch die realen Kinderpornos schauen, da diese immerhin realistischer sind. Natürlich sind die, die Kinderpornos schauen der größte Abschaum, denn dafür mussten Kinder leiden. Aber auch hierbei sollte man das ganze mal noch aus einer anderen Sicht sehen: lieber schauen sich solche kranke Menschen Kinderpornos an, als sich selber an Kindern zu vergreifen. Pädophile gehören eigentlich allgemein aus der Welt geschaffen. Nur wäre das eine Sache der Unmöglichkeit.

Jedenfalls, auf was ich hinaus wollte: wenn einem Lolicon es unmöglich ist, an seine Schmuddel und unrealistischen Bilder/Videos zu kommen und genau so wenig danach an Kinderpornos, da dieser schließlich "körperlich gesehen, kindliche Charaktäre"(DynaEx, 19.10.2013, 17:13) bevorzugt, so wird er wohl oder übel damit anfangen, sich die Kinder aus der Nachbarschaft anzuschauen und sein Geschäft mit Fernglas am Fenster vollbringen. Und irgendwann ist ihm das nicht mehr genug und er geht soweit, sich die Kinder aus der Nähe anzuschauen, sie zu sich nach hause einzuladen und noch schlimmeres zu machen.

Bei den mickrigen Bestrafungen hier in Deutschland und im größten Teil der restlichen Welt bezüglich das vergewaltigen unserer Zukunft, wird sich kaum ein Pädophiler, der nicht an sein Zeug kommt, Gedanken darüber machen, ob er nun dabei erwischt wird oder nicht. Vergewaltigt der halt 100 Kinder, wird als unzurechnungsfähig erklärt und kommt in die Psychiatrie, wo sich die Ärzte wegen seiner "psychischen Krankheit" kümmern müssen. Ist halt so. Später auf freien Fuß, nach dem die Ärzte der Meinung sind, er ist wieder gesund, das selbe Spiel noch mal.

Aus dem Grund bin ich der Meinung, gibt denen ihr Zeug, sodass die ruhig gestellt sind und unsere Zukunft wird nicht darunter leiden müssen.
 
Oben