Zu der Zeit als der Wehrersatzdienst/Zivildienst eingeführt wurde, war das eine sehr beliebte Frage, wenn man vor der entsprechenden Kommission erscheinen musste. Die meisten haben wohl dann mit Ja geantwortet und durften zur Bundeswehr.
Ich war zwar keiner von denen sondern bin zur Wehrdienst gegangen, auch wegen der Faulheit damals irgendwas ausfüllen zu müssen. Nachdem ich dann dort auf einer Streife in der Kaserne bei einem Einbruch und nachdem wir mehr als nur 10 mal den Einbrecher angerufen hatten, als Streifenführer die Waffen freigegeben habe, später dann mit einigen meiner ehemaligen Kameraden, die freiwillig verlängerten und in den Auslandseinsatz mussten gesprochen hab, weiss ich ehrlich gesagt nicht, wie ich diese Frage beanworten würde.
Wenn die Möglichkeit auch nur im Geringsten besteht bestimmte, für mich wichtige Personen ohne töten zu schützen würde ich die entsprechende Methode wählen. Nur als allerletzte Ausweichmöglichkeit würde ich töten.
Als ich ein Jahr nach meiner Bundeswehrzeit vor Gericht musste, der Einbrecher war damals geflitzt und stellte sich vor Gericht dann als damals ebenfalls Wehrdienstleistender heraus, war ich mehr als nur froh, dass der Typ noch dort auf der Anklagebank sitzen konnte.