Gesetz über hentais? was is max, erlaubt?

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Otaku
Original von slamander
sondern in einer geheimen Liste, die offenbar nur für die zuständigen Richter oder Anwälte einsehbar ist.
Was? Sicher?
Das sind die beiden Listen [C] und [D] die nicht einsehbar sind und nicht im Bundesanzeiger veröffentlich werden. Die Listen [A] und werden jeden Monat bekannt gegeben. Liste [A] ist die schlicht und einfache Indizierung, hier findet man beispielsweise Hentai wie Cool Devices oder Bible Black. Liste ist die Liste der schwer jugendgefährdenden Medien, man darf nicht handeln und auch nicht anpreisen, aber man darf je nach Auslegung ein Exemplar haben, hier findet man jetzt eigentlich nur so Filme wie Braindead, Dawn of the Dead, Tanz der Teufel oder auch Musik wie Landser, Hentai sind hier keine bekannt.

Original von Langoliers
Mein gott in deutschland wird alles am schnellsten verboten. egal ob hentai videos, videospiele oder pornos. Deutschland hat die strengstens FSK vorrichtungen überhaupt FSK=freiwillige selbstkontrolle wieso heisst es so (selbstkontrole wenn die von anderen zensiert werden omfg. wie dem auch sei wollte es nur ergänzen ganz neben bei und sagen die sollten um sich mörder, verbrechen und vergewaltiger konzentrieren anstelle was sich Kinder reinziehen nur eine meinung eines einfachen arbeiters
Nein, das ist nicht richtig. Nur, weil etwas von der offentlichen Marktfläche unter die Ladentheken verbannt wird, ist es noch nicht verboten. Es gibt mehrere Fälle von PC-Spielen die nicht mal eben so auf die schnelle "verboten" wurden, sondern ein stetiges hin und her zwischen der USK (die machen die Altersfreigaben 0, 6, 12, 16, 18 oder keine Jugendfreigabe) und BpjM (wenn keine Jugendfreigabe erteilt wurde kann ein Medium indiziert oder beschagnahmt werden. Es heisst nur kann.)

(Ganz nebenbei, es gibt bisher erst zwei, in Zahlen 2, Videospiele, die wegen ihrer Gewalt "verboten" sind.)

Und ganz wichtig: DER STAAT ZENSIERT NICHTS!!!

Die Verleger zensieren, und nicht in erster Linie um eine Indizierung zu verhindern sondern um den Kundenkreis möglichst gross zu halten, mit einer FSK/USK 16.

Mittlererweile ist die FSK auch nicht mehr freiwillig, sondern Dank fehlgeschlagener Existenzen hat man diese Alterfreigaben jetzt verpflichtend gemacht.

Glaube nicht es würde sich niemand um Mörder und Vergewaltiger gekümmert, nur weil hier eine andere Gewalt für zuständig ist, die einzufangen.

Original von Bloody
Die Indizierung erfolgt meist wegen angezeigte Vergewaltigung / Gewaltszenen. Hab jetzt aber leider nicht im Hinterkopf ob da der Besitzt oder die Verbreitung illegal ist. Müsste man aber in dem Bereich auch aufpassen da das Bestandteile von fast jeden dritten Hentai sind.
Wenn es indiziert ist, ist weder noch was verboten...

Original von Bloody
Was die Zeichner sagen wie alt die sind ist übrigens total egal. Relevant ist die Sicht des objektives dritten - wie würde die "Gesellschaft" das einstufen. Und ne kleine Randnote im Text ist da nicht von Bedeutung, da entscheidet mehr das Bild.
Objektive Stimmen sind hier wohl ebenso schwer zu finden wie in der Diskussion um Killer-Spiele. Wenn es denn nun so wäre kann ich nebenbei daran erinnern, dass Vampire Master / Dark Crimson in der allerersten Auflage sogar mit der Notiz, die gezeichneten Personen sind minderjährig, nur indiziert ist. Würden hier jetzt wirklich die Paragraphen mit der Kinderpornographei so eingreifen wie hier diskutiert wird, wär er sicherlich nicht indiziert, sondern tatsächlich verboten...

Original von Mangamaniac
bin ich froh, dass die österreichischen Politiker wenigestens ned so regelungsbesessen sind wie die deutschen^^;
Ein Richter macht keine Gesetze, der setzt die nur durch, das ist sein Job.
 

Mangamaniac

Germanischer Pirat
VIP
Ich hab ja auch von Politikern und nicht Richtern gesprochen ;)

Is schon klar, dass ein Richter auch ix anderes tun kann, als sich an den Mist halten, den ein paar Leute, die keine Ahnung davon haben, rausgebracht haben.

(Nicht, dass jetz wer glaubt ich wäre ein Gesetzesbrecher, nur bin ich auch kein Gesetzesfetischis ;) )
 

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Otaku
Original von Mangamaniac
Ich hab ja auch von Politikern und nicht Richtern gesprochen ;)

Is schon klar, dass ein Richter auch ix anderes tun kann, als sich an den Mist halten, den ein paar Leute, die keine Ahnung davon haben, rausgebracht haben.

(Nicht, dass jetz wer glaubt ich wäre ein Gesetzesbrecher, nur bin ich auch kein Gesetzesfetischis ;) )
Zumal denk ich mir mal, dass es auch in Österreich trotz nicht Vorhandensein von Verboten gegen Splatterfilme, Nazimusik und Killer-Spielen es doch noch Gesetze gegen Kinderpornograhpie gibt, denn wenn man sich alleine die Gestaltung des Paragraphen 184b ansieht fällt sofort auf, das gibt es deutlich mehr Unterparagraphen und Verweise auf andere Abschnitte des StGB als in den Paragrahpen über "normale" Pornographie.

Und ich denke mal, dass mit wirklichkeitsnahem Geschehen, das verfremden von realen Sachen gemeint ist.
 

Mangamaniac

Germanischer Pirat
VIP
Der Import, Besitz und Vertrieb von Lolicon-Hentai u. dgl. könnte nach StGB §184a als illegal ([3]) angesehen werden wenn es sich dabei um sexuellen Missbrauch handelt.
könnte ~= muss nicht

Zumal denk ich mir mal, dass es auch in Österreich trotz nicht Vorhandensein von Verboten gegen Splatterfilme, Nazimusik und Killer-Spielen es doch noch Gesetze gegen Kinderpornograhpie gibt, denn wenn man sich alleine die Gestaltung des Paragraphen 184b ansieht fällt sofort auf, das gibt es deutlich mehr Unterparagraphen und Verweise auf andere Abschnitte des StGB als in den Paragrahpen über "normale" Pornographie.
Wie schon gesagt, das Durchsuchen des STGB nach solchen paragraphen musst du demjenigen überlassen, den es interessiert.

hmm eigentlich wollte ich bei dieser oft-durchkekauten Diskussion nichtmehr weitermachen ^^'
 

~~f

Otaku
Original von Mangamaniac
hmm eigentlich wollte ich bei dieser oft-durchkekauten Diskussion nichtmehr weitermachen ^^'
Hmm, ich eigentlich auch nicht, ich war am Anfang ganz wo anders, wo Grenzen bestehen könnten... so sicko Hentai Zeug, Futanari, SM, was über die Grenzen schlägt und eben nicht normal ist...
 

Paul

Geek vom Dienst
VIP
Original von dreamax
Original von bobbafat
da .. kannste selbst nachlesen
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

gilt für lolicon und shotacon

mfg bobbafat

hm

http://world-of-hentai.to/board/board.php?boardid=88&sid=

und was hat § 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften mit hentais zu tun?
Das ist eben die Sache. Manche interpretieren dies so das auch Hentai darunter fällt.

Original von Bloody
@bobbafat:
Diese Einschränkung gilt aber nicht nur für Lolicons sondern auf allen Produkten. Auch wenn die Charaktere eindeutig über 18 sind. Das betrifft auch solche Halbvergewaltigungne, wo det Mädel am Anfang Nein sagt und hinterher fuxteufelwild wird.
Ehm, ich möchte an der Stelle mal darauf hinweisen das hier in DE nicht minderjährig = illegal gilt. Rechtlich gelten Kinder auch rechtlich als Kinder wenn sie jünger als 14 sind (oder wars einschließlich 14 - nagelt mich nicht fest).

Mangamaniac:
Also zusammenfassend: Hentai ist nichts reales und auch die Beschaffung tut niemandem weh
Es geht aber um die Gesetzeslage. Bei der dreht es sich nunmal nicht darum was weh tut oder nicht.
Also um das hier mal klarzustellen: Das was du machst ist die Interpretation eines Gesetztes. Du legst es auf deine Weise aus. Aber erst wenn klar ist wie ein Gericht in Deutschland das auslegt kann ich selbst den letzten Zweifler überzeugen (die Feststellung das Lolicon keine Kinderpornografie ist vorrausgesetzt)

Original von bobbafat
...
der unterschied ist doch:
wenn ein raubkopierer erwischt wird, bekommt er strafe wegen diebstahl usw.
...
Nur um mal dein juristiches Alltagswissen aufzubessern: Sollte der Raubkopierer nicht auch die CD gestohlen haben bekommt er keine Strafe wegen Diebstahl. Raubkopiererei ist kein Diebstahl nach deutschem Recht und soweit ich weiß auch in keinem anderem.
 

Zehnal

Ungläubiger
Entschuldigt, wenn ich den etwas älteren Thread nochmal hervorschiebe, aber eines ist mir noch unklar: Wenn ich mir solche "loli-pics" mit bekannten Figuren aus Anime-Serien runterlade, wäre das dann auch strafbar? Ich meine, es zeigt ja wirklichkeitsnahe Geschehen, aber die Figuren sind nicht real... Wie verhält sichs denn nun damit?
 

Giriel

Stamm User
Wenn die Figuren nicht real sind, kanns dir am Arsch vorbeigehen. Egal wie wirklichkeitsnahe es auch sein mag. Besonders wenns aus nem Anime stammt.
 

Rin Kaenbyou

Gesperrt
Weiß eigentlich jemand über die rechtliche lage in Österreich bescheid?
Sorry falls es schon vorkommt, aber mag mich nicht ganz durchackern :P
 
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Joffa

Novize
Ich Persöhnlich finde ja, das dort keine Grenzen gesetzt werden dürfen weil ganz einfach: ES SIND ZEICHNUNGEN!Also ich hoffe einfach und appeliere an jeden gesunden menschenverstand, das NIEMAND Hentais ERNST nimmt.Und da es nun mal Zeichnungen setzt und ja eine Künstlerische Freiheit besteht, so finde ich doch das in dieser Szene nichts verboten werden darf.
 

Azure

Gläubiger
Das wäre allerdings auch mein Problem in dieser Diskussion, da ich das Einschränken dessen was jemand sehen bzw lesen darf für einen recht starken Eingriff halte.
 
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