Das sind die beiden Listen [C] und [D] die nicht einsehbar sind und nicht im Bundesanzeiger veröffentlich werden. Die Listen [A] und werden jeden Monat bekannt gegeben. Liste [A] ist die schlicht und einfache Indizierung, hier findet man beispielsweise Hentai wie Cool Devices oder Bible Black. Liste ist die Liste der schwer jugendgefährdenden Medien, man darf nicht handeln und auch nicht anpreisen, aber man darf je nach Auslegung ein Exemplar haben, hier findet man jetzt eigentlich nur so Filme wie Braindead, Dawn of the Dead, Tanz der Teufel oder auch Musik wie Landser, Hentai sind hier keine bekannt.Original von slamander
Was? Sicher?sondern in einer geheimen Liste, die offenbar nur für die zuständigen Richter oder Anwälte einsehbar ist.
Nein, das ist nicht richtig. Nur, weil etwas von der offentlichen Marktfläche unter die Ladentheken verbannt wird, ist es noch nicht verboten. Es gibt mehrere Fälle von PC-Spielen die nicht mal eben so auf die schnelle "verboten" wurden, sondern ein stetiges hin und her zwischen der USK (die machen die Altersfreigaben 0, 6, 12, 16, 18 oder keine Jugendfreigabe) und BpjM (wenn keine Jugendfreigabe erteilt wurde kann ein Medium indiziert oder beschagnahmt werden. Es heisst nur kann.)Original von Langoliers
Mein gott in deutschland wird alles am schnellsten verboten. egal ob hentai videos, videospiele oder pornos. Deutschland hat die strengstens FSK vorrichtungen überhaupt FSK=freiwillige selbstkontrolle wieso heisst es so (selbstkontrole wenn die von anderen zensiert werden omfg. wie dem auch sei wollte es nur ergänzen ganz neben bei und sagen die sollten um sich mörder, verbrechen und vergewaltiger konzentrieren anstelle was sich Kinder reinziehen nur eine meinung eines einfachen arbeiters
(Ganz nebenbei, es gibt bisher erst zwei, in Zahlen 2, Videospiele, die wegen ihrer Gewalt "verboten" sind.)
Und ganz wichtig: DER STAAT ZENSIERT NICHTS!!!
Die Verleger zensieren, und nicht in erster Linie um eine Indizierung zu verhindern sondern um den Kundenkreis möglichst gross zu halten, mit einer FSK/USK 16.
Mittlererweile ist die FSK auch nicht mehr freiwillig, sondern Dank fehlgeschlagener Existenzen hat man diese Alterfreigaben jetzt verpflichtend gemacht.
Glaube nicht es würde sich niemand um Mörder und Vergewaltiger gekümmert, nur weil hier eine andere Gewalt für zuständig ist, die einzufangen.
Wenn es indiziert ist, ist weder noch was verboten...Original von Bloody
Die Indizierung erfolgt meist wegen angezeigte Vergewaltigung / Gewaltszenen. Hab jetzt aber leider nicht im Hinterkopf ob da der Besitzt oder die Verbreitung illegal ist. Müsste man aber in dem Bereich auch aufpassen da das Bestandteile von fast jeden dritten Hentai sind.
Objektive Stimmen sind hier wohl ebenso schwer zu finden wie in der Diskussion um Killer-Spiele. Wenn es denn nun so wäre kann ich nebenbei daran erinnern, dass Vampire Master / Dark Crimson in der allerersten Auflage sogar mit der Notiz, die gezeichneten Personen sind minderjährig, nur indiziert ist. Würden hier jetzt wirklich die Paragraphen mit der Kinderpornographei so eingreifen wie hier diskutiert wird, wär er sicherlich nicht indiziert, sondern tatsächlich verboten...Original von Bloody
Was die Zeichner sagen wie alt die sind ist übrigens total egal. Relevant ist die Sicht des objektives dritten - wie würde die "Gesellschaft" das einstufen. Und ne kleine Randnote im Text ist da nicht von Bedeutung, da entscheidet mehr das Bild.
Ein Richter macht keine Gesetze, der setzt die nur durch, das ist sein Job.Original von Mangamaniac
bin ich froh, dass die österreichischen Politiker wenigestens ned so regelungsbesessen sind wie die deutschen^^;