Moridin
The evil Mastermind
Man sollte hier erstmal Unterschieden zwischen Selbstjustiz und Rechtfertigender Notstand.
Rechtfertigender Notstand ist es zum Beispiel wenn ich sehe wie jemand zusammengeschlagen wird und ich einschreite und dabei halt jemanden die Knochenbreche.
Da das Leben der Opfers höher steht als die Gesundheit des Angreifers.
Das ganze hat nichts mit Angreifer und Opfer zu tun.
Nur laut Bundesrecht ist das Leben höherwertig als die Gesundheit.
Wenn ich nun aber die Angreifer erst danach auflauer und ihnen ihre "gerechte" Strafe verpasse ist das ganze Selbstjustiz.
Ansich befürworte ich Selbstjustiz in gewissen Rahmen.
Heist wenn es eindeutige Beweise gegen den Täter gibt aber die Judikative nicht im stande ist zu Handeln.
Z.B aufgrund Diplomatischer Immunität, Druck von Regierungsseite ect. pp.
Dann ist dieses Verfassungsorgan nicht mehr in der Lage ihre Pflicht durchzusetzen.
Dort kann meiner Meinung nach Selbstjustiz geduldet werden, sollange sie im Rahmen des eigendlichen Strafe abläuft.
Heist ich werde keinenTaschendieb den Kopfabschlagen.
Im klar Text.
Wer bei einem Kriminellen verstoss einschreitet und nicht gleich Amokläuft ist so ziemlich sicher.
Wer meint er müsste diese Tat erst Planen und dann umsetzten hat ein kleines Problem.
Betreff der Folter:
Ist ja anscheind wieder normal.
Wenn ich mir die Folter Methoden der USA, Israel, China und anderer Länder ansehe läuft es mir kalt den Rücken runter.
Rechtfertigender Notstand ist es zum Beispiel wenn ich sehe wie jemand zusammengeschlagen wird und ich einschreite und dabei halt jemanden die Knochenbreche.
Da das Leben der Opfers höher steht als die Gesundheit des Angreifers.
Das ganze hat nichts mit Angreifer und Opfer zu tun.
Nur laut Bundesrecht ist das Leben höherwertig als die Gesundheit.
Wenn ich nun aber die Angreifer erst danach auflauer und ihnen ihre "gerechte" Strafe verpasse ist das ganze Selbstjustiz.
Ansich befürworte ich Selbstjustiz in gewissen Rahmen.
Heist wenn es eindeutige Beweise gegen den Täter gibt aber die Judikative nicht im stande ist zu Handeln.
Z.B aufgrund Diplomatischer Immunität, Druck von Regierungsseite ect. pp.
Dann ist dieses Verfassungsorgan nicht mehr in der Lage ihre Pflicht durchzusetzen.
Dort kann meiner Meinung nach Selbstjustiz geduldet werden, sollange sie im Rahmen des eigendlichen Strafe abläuft.
Heist ich werde keinenTaschendieb den Kopfabschlagen.
Im klar Text.
Wer bei einem Kriminellen verstoss einschreitet und nicht gleich Amokläuft ist so ziemlich sicher.
Wer meint er müsste diese Tat erst Planen und dann umsetzten hat ein kleines Problem.
Betreff der Folter:
Ist ja anscheind wieder normal.
Wenn ich mir die Folter Methoden der USA, Israel, China und anderer Länder ansehe läuft es mir kalt den Rücken runter.