Hab vorhin eine Meldung vom 20. Mai 2009 entdeckt, die alle Yaoi Fans interessieren dürfte.
Ja, genau deshalb post ichs hier, da im normalo Bereich 1. kaum jemand kennt/interessiert
und 2. das ja nur die Yaoi Fans betrifft, die es hier eher sehen :P
"Finder" Band 1 indiziert!
Wie SPIEGEL Online berichtet, hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heute den ersten Band der “Finder” Serie von Yamane Ayano auf den Index gesetzt.
Das bedeutet folgendes: “Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist.” (Wikipedia)
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Germany Restricts Yamane's Finder Manga as "Harmful"
The German government has indexed the first boys-love manga volume of Ayano Yamane's Finder Series as "harmful to young persons." According to the government's Federal Department for Media Harmful to Young Persons which creates this index, distribution of an indexed object "is restricted to people of legal age only. It is also prohibited to show incriminated content as teasers, trailers or in any other advertising context."
Tokyopop published the first four volumes of the manga in Germany, but information on the first volume has been removed from Tokyopop's website. Central Park Media's Be Beautiful Manga imprint published the manga in North America until the imprint's operations were put on hold. The parent company then filed for bankruptcy last month.
Quelle: ANN
Weiterführende Links:
-> Spiegel Online
-> MangaBlog
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Stellungnahme von Tokyopop (Forum):
Wir bitten an dieser Stelle zunächst um Verständnis dafür, dass wir über die Entscheidung der Bundesprüfstelle nicht schon vorher informieren konnten. Aufgrund des Werbeverbotes für indizierte Titel sind wir hinsichtlich einer aktiven Kommunikation zu dem Thema zwangsläufig eingeschränkt.
Wir haben den Handel Anfang der Woche über die Entscheidung per Brief informiert und können derzeit allenfalls aus diesem Schreiben zitieren:
"Zu unserem großen Bedauern und trotz unserer Intervention hat die Bunderprüfstelle für jugendgefährdende Medien den bei TOKYOPOP erschienenen Titel
XXXXX
als jugendgefährdend eingestuft und wird die Aufnahme des Werkes in die Liste der jugendgefährdenden Medien im Bundesanzeiger am 29. Mai 2009 öffentlich machen.
(...)
Ab sofort darf der Titel daher nicht mehr für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht oder beworben werden. Darüber hinaus darf das Werk nicht mehr im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, sowie im Versandhandel, angeboten, verkauft, verliehen, geliefert oder vorrätig gehalten werden.
(...)
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass alle weiteren Bände der Serie, sowie die Reihe „Crimson Spell“ der gleichen Autorin nicht von der Indizierung betroffen sind. Auch XXXXX darf an volljährige Kunden unter Beachtung der Regelungen des Jugendschutzes weiterhin verkauft werden. Zugleich bitten wir nachdrücklich darum, das Verbot hinsichtlich der Abgabe an und Bewerbung für Kinder und Jugendliche in unser aller Interesse außerordentlich ernst zu nehmen."
Die genauen Folgen der Indizierung sind unter dem Reiter „Rechtsfolgen“ -> „Indizierung Trägermedien“ auf www.bundespruefstelle.de einzusehen.
Wie wir mit einem möglichen Nachdruck des derzeit verlagsvergriffenen Titles umgehen, ist noch nicht entschieden. Wir möchten hier zunächst ausführliche Gespräche mit der Autorin, ihrem japanischen Verlag und der Bundesprüfstelle selbst führen, um die Optionen auszuloten. Zudem ist uns bislang noch nicht die offizielle Begründung für die Indizierung zugestellt worden, ohne deren Kenntnis wir ohnehin nichts entscheiden können.
Wir möchten unsere Leser an dieser Stelle darum bitten, hier im Forum keine Grundsatzdebatte über Sinn und Zweck der Bundesprüfstelle zu entfachen. Auch wenn wir die aktuell uns betreffende Entscheidung ausdrücklich bedauern und der Meinung sind, in der Verhandlung des Themas gute Argumente für unsere Position angeführt habem, befürwortet TOKYOPOP grundsätzlich das Anliegen des Jugendmedienschutzes nachdrücklich.
:pssedmode: :twitching:
Also steht man als Fan (zumindest den 1. Band betreffend) doof da, wenn man's noch nicht gekauft hat...