Hallo Leute, ich bin es mal wieder.
ich habe heute nicht schlecht gestaunt als ich meinen Briefkasten aufmachte umd mir ein Strafbefehl entgegen kam.
Interessanter weise scheint es sich um zwei fälle zu Handeln wobei ich beim ersten gar nicht so wirklich weiß was die da von mir wollen.
Folgendes wird gesagt: Fall 1: Am 28.08.2012 sowie in nicht rechtsverjährter Zeit verfügten Sie in ihrer Wohnung in der [Straße] in [Ort] auf einer internen Festplatte (PC Tower) über insgesamt 80 kinderpornographische Bilddateien. von denen 15 animiert waren. sowie 31 jugendpornographische Bilddateien. Diese Darstellungen sind pornographisch, weil sie Sexualität in drastischer Direktheit darstellen und dazu angetan sind, den Sexualtrieb anzustacheln. Die Darstellungen umfassen im Einzelnen sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen sowie von Kindern bzw. Jugendlichen untereinander. Sie stellen den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Erwachsene dar sowie den Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Kindern. Die Bildmaterialien geben ein tätslichliches und wirklichkeitsnahes Geschehen wieder. Anhand der Physiognomie der abgebildeten Personen ist sicher zu erkennen, dass es sich um Personen unter 14 Jahren (Kinder) bzw. unter 18 Jahren (Jugendliche) handelt.
Fall 2: am 29.20.2013 sowie in nicht rechtsverjährter Zeit verfügten Sie in Ihrer Wohnung in der [Straße und Ort] auf einen Desktop Computer in einem Ordnerverzeichnis mit der Bezeichnung "Brötchen" (Computer Name) über insgesamt 208 kinder- und jugendpornographische Bilddateien. Diese animierten Darstellungen sind pornographisch, weil sie Sexualität in drastischer Direktheit darstellen und dazu angetan sind, den Sexualtrieb anzustacheln. Diese Darstellungen umfassen im Einzelnen die Vornahme gegenseitiger sexueller Handlungen von Erwachsenen und Kindern und insbesondere den vaginalen und oralen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen.
Vergehen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften, strafbar gemäß §§ 184b Abs. 4 S. 2, 184 c Abs. 4 S. 1; 52, 53 StGB.
Die sichergestellten und als Augenscheinobjekte Ziff IV Nr. 4 aufgeführte Desktop-PC wird eingezogen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 25,00 Euro festgesetzt.
Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Ihre eigenen Kosten haben sie selbst zu tragen.
Das ist nun der Strafbefehl welcher mich ein wenig verwirrt da im Fall 1 von 80 Bildern die Rede ist lediglich aber 46 Bilder näher benannt werden worauf auf die anderen Bilder gar nicht drauf eingegangen wird. Ich selber kann mir jetzt auch nichts drunter vorstellen aber hier ist überall von "animierten" Bildern die rede.
Ich finde Lolicon kann man schon an hand der größe als "jung" bezeichnen aber normaler Hentai wie will man da erkennen ob dies Jugendliche oder Erwachsene sind? Desweiteren stelle ich mir die Frage da bei Fall 2 von Personen gesprochen wird inwieweit man denn bei animierten Grafiken von einer Person sprechen kann? Ich persönlich bin noch kein Mensch begegnet der auch nur im entferntesten eine ähnlichkeit hat mit einer Manga oder Anime Figur, hier kann man wohl nicht von einer Person sprechen.
So wie es also aussieht macht ihr sowie ich und viele andere uns alle Strafbar mit Hentai. Dies ist jetzt nur ein Strafbefehl das heißt das sofern die klage nicht abgewiesen wird das es vor Gericht kommen wird oder aber eine Einigung außergerichtlich entschieden wird.
Nächste Woche werde ich mit meinen Anwalt die Akte durchgehen und alles besprechen und werde selber was mit den besagten 80 Bildern ist die hier nicht benannt werden vielleicht ein Tippfehler?
Ich werde jedenfalls Rechtsmittel bis zur letzten Instanz einlegen. Ich halte es für sehr fragwürdig wenn es Gesetze gibt die einen für etwas bestrafen können das lediglich einer Fantasie entspricht, wie weit ist man dann noch entfernt von "Gedanken" verbrechen?
Oder gar bei Videospiele da Videospiele nicht als Kunst gesehen werden in Deutschland müsste durch gewisse Handlungen die man in einen Videospiel macht ja Mord und totschlag billigen. Der Glaube an Rechtstaatlichkeit ist jedenfalls für mich komplett zerstört wenn man in Deutschland wegen Hentai verurteilt werden kann.
Zur Info: ich habe zu keinster Zeit Bild oder Video Dateien irgendwo im Netz hochgeladen oder verschickt. Falls einer auf die Strafbarkeit der Verbreitung hinweisen möchte.