[Frage] Gerichtsverhandlung Lolicon

idm88

Ungläubiger
Oh das ist echt mies....ich meine da könnte ich jeden den ich nicht leiden kann mal eben bei der Polizei anschwärzen.

Bzw. mal andersrum. Ich würde schon Kontakt zu der Frau aufnehmen wollen, ich meine solche eine Anschuldigung kann dein ganzes Leben versauen.
Ist nur so ne Idee von mir, aber eventuell sollte ein anderer angeschuldigt werden und irgendwas mit der Adresse etc. ist verwechselt worden oder so. Und das du da paar Hentaibilder auf deinen PC hattest war ein ziemlich unglücklicher Zufall

Ach und noch ein Tipp: Benutz bitte ab und zu mal ein Komma...deine Texte lassen sich ziemlich schwer lesen ^^

Ich musste ja bei der Polizei unterschreiben das ich mit der Frau nicht in Kontakt treten darf auch nicht über dritte. Gegenanzeige wollte ich ja auch machen aber da die Polizei ja fündig geworden ist mit den Hentai's muss ich wohl oder übel erst die Gerichtsverhandlung abwarten.
Ich würde es mies finden wenn man das ganze leben lang gebrandmarkt ist, und das wegen ein paar gemalte Bilder....

Man muss sich mal vorstellen, man käme in dem Knast die Mithäftlinge würden ja schnell rauskriegen weswegen man sitzt, und keiner wird dich fragen ob es nun Kinderpornos waren oder ob es nun Hentai/Lolicon oder was auch immer gewesen ist. Wenn man das recherchiert wie solche Leute die wegen sowas sitzen behandelt werden da kann ich echt ohne.
 

~*Kuroi Kira*~

Schwarz funkelnder Typ
VIP
Also bevor ich das unterschrieben hätte, hätte ich mir erstmal einen Anwalt besorgt.
Ich meine du hast ein Recht darauf die Jenige kennen zu lernen die dir die Suppe eingebrockt hat und vor allem wie sie auf dich kommt.
Sie muss dich ja irgendwie kennen.

Damit komme ich nicht klar...sie hat bei dir Bewerbungen geschrieben...aber du kennst sie nicht und hast sie auch noch nicht gesehen. Und sie zeigt dich eigentlich ohne Grund an...weil wenn sie nicht bei dir war (so sagtest du es ja) wie soll sie dann den Ordner gesehen haben ?
Da müsste sie dein Rechner gehackt haben.
 

bluemoon

the one and only
Otaku Veteran
Nein nicht verpfiffen eine Frau die ich nicht kenne und welche auch nie bei mir war hat bei der Polizei angegeben das sie bei mir Bewerbungen geschrieben habe und auf meinen Desktop einen Ordner gefunden hat wo Kinderpornofilme enthalten waren. Ich musste eine erklärung Unterschreiben das ich dieser Frau weil ich ja von ihren Namen usw erfahren werde über meinen Anwalt das ich ihr nichts antun werde oder Kontakt zu ihr aufnehmen oder jemand auf sie hetzen würde. Dürfte nicht schwer sein wenn man diese nicht kennt ^^ Dennoch würde ich gerne mal wissen wie jemand sowas in die Welt setzen kann bzw wieso man das in die Welt setzt. Werde das bestimmt noch irgendwie in Erfahrung bringen, finde es dennoch ziemlich krass wie wenig nötig ist um eine Hausdurchsuchung zu bekommen. Vorstrafen habe ich übrigens auch keine also nicht das einer denkt mir würde ein ruf vor rauseilen.
Aber ich bin hier im Dorf wo ich wohne nicht sonderlich beliebt ein Außenseiter eben mir wurde schon einige male die Polizei auf dem Hals gehetzt wegen falsch Parken Ruhestörung etc pp oder das Nachbarn zu meinen Vermieter gehen und ihm irgendwas an den Kopf zu werfen vor einiger Zeit wurde mir sogar mein Spiegel vom Auto abgetreten Täter natürlich unbekannt. Es gab bisher nur einmal einen berechtigten Grund von der Nachbarschaft ein weiterer Mieter im Haus hatte mal eine Ballermann Party in seiner Wohnung veranstaltet die auch bis 4-6 Uhr ging wo dann auch die Polizei wegen Ruhestörung kam aber mein Name gegenüber der Polizei genannt wurde. Worauf diese natürlich bei mir zuerst klingelten diese aber dann bei dem anderen Mieter im Haus dann waren um dort für ruhe zu sorgen, also auch hier völlig unschuldig.
Ich habe sowieso vor von hier weg zu ziehen da ich demnächst Arbeitslos bin und die Miete nicht mehr zahlen kann, und werde mich nicht mehr in einen Dorf niederlassen das nur 2 Straßen groß ist :nonono:
mal ehrlich aus so einem hinterwäldler dorf wäre ich aber schon lange weggezogen. Dennoch was da rauskommt das würde mich aus reiner neugier dochmal intersieren. Gerade weil wir hier auf einem hentai board sind und der übergang von loli zu normalem hentai beliebig auslegbar ist.
 

Siniri

Gesperrt
Zunächst einmal möchte ich meine Situation erklären eine Person hat gegenüber der Polizei angegeben das ich Kipo besitze diese soll die Person dann auch auf meinen Desktop auf meinen PC gesehen haben.
Wow, was für ein Arschloch zeigt dich wegen so etwas an? Die Leute sollten sich mal lieber um ihren eigenen Scheiß kümmern, manche
haben echt keine andere Probleme....
 

yoork

Gläubiger
Das ist ja furchtbar!!! Nachbarsmobbing auf höchstem Niveau. Es ist doch total armselig, solche Unwahrheiten auch noch der Polizei mitzuteilen. Welche Strafe gibts eigentlich für solche Falschaussagen? Ich drück dir die Daumen, dass alles gut wird!
 

idm88

Ungläubiger
Hallo Leute, ich bin es mal wieder.

ich habe heute nicht schlecht gestaunt als ich meinen Briefkasten aufmachte umd mir ein Strafbefehl entgegen kam.
Interessanter weise scheint es sich um zwei fälle zu Handeln wobei ich beim ersten gar nicht so wirklich weiß was die da von mir wollen.
Folgendes wird gesagt: Fall 1: Am 28.08.2012 sowie in nicht rechtsverjährter Zeit verfügten Sie in ihrer Wohnung in der [Straße] in [Ort] auf einer internen Festplatte (PC Tower) über insgesamt 80 kinderpornographische Bilddateien. von denen 15 animiert waren. sowie 31 jugendpornographische Bilddateien. Diese Darstellungen sind pornographisch, weil sie Sexualität in drastischer Direktheit darstellen und dazu angetan sind, den Sexualtrieb anzustacheln. Die Darstellungen umfassen im Einzelnen sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen sowie von Kindern bzw. Jugendlichen untereinander. Sie stellen den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Erwachsene dar sowie den Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Kindern. Die Bildmaterialien geben ein tätslichliches und wirklichkeitsnahes Geschehen wieder. Anhand der Physiognomie der abgebildeten Personen ist sicher zu erkennen, dass es sich um Personen unter 14 Jahren (Kinder) bzw. unter 18 Jahren (Jugendliche) handelt.

Fall 2: am 29.20.2013 sowie in nicht rechtsverjährter Zeit verfügten Sie in Ihrer Wohnung in der [Straße und Ort] auf einen Desktop Computer in einem Ordnerverzeichnis mit der Bezeichnung "Brötchen" (Computer Name) über insgesamt 208 kinder- und jugendpornographische Bilddateien. Diese animierten Darstellungen sind pornographisch, weil sie Sexualität in drastischer Direktheit darstellen und dazu angetan sind, den Sexualtrieb anzustacheln. Diese Darstellungen umfassen im Einzelnen die Vornahme gegenseitiger sexueller Handlungen von Erwachsenen und Kindern und insbesondere den vaginalen und oralen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen.

Vergehen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften, strafbar gemäß §§ 184b Abs. 4 S. 2, 184 c Abs. 4 S. 1; 52, 53 StGB.
Die sichergestellten und als Augenscheinobjekte Ziff IV Nr. 4 aufgeführte Desktop-PC wird eingezogen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 25,00 Euro festgesetzt.
Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Ihre eigenen Kosten haben sie selbst zu tragen.



Das ist nun der Strafbefehl welcher mich ein wenig verwirrt da im Fall 1 von 80 Bildern die Rede ist lediglich aber 46 Bilder näher benannt werden worauf auf die anderen Bilder gar nicht drauf eingegangen wird. Ich selber kann mir jetzt auch nichts drunter vorstellen aber hier ist überall von "animierten" Bildern die rede.
Ich finde Lolicon kann man schon an hand der größe als "jung" bezeichnen aber normaler Hentai wie will man da erkennen ob dies Jugendliche oder Erwachsene sind? Desweiteren stelle ich mir die Frage da bei Fall 2 von Personen gesprochen wird inwieweit man denn bei animierten Grafiken von einer Person sprechen kann? Ich persönlich bin noch kein Mensch begegnet der auch nur im entferntesten eine ähnlichkeit hat mit einer Manga oder Anime Figur, hier kann man wohl nicht von einer Person sprechen.

So wie es also aussieht macht ihr sowie ich und viele andere uns alle Strafbar mit Hentai. Dies ist jetzt nur ein Strafbefehl das heißt das sofern die klage nicht abgewiesen wird das es vor Gericht kommen wird oder aber eine Einigung außergerichtlich entschieden wird.
Nächste Woche werde ich mit meinen Anwalt die Akte durchgehen und alles besprechen und werde selber was mit den besagten 80 Bildern ist die hier nicht benannt werden vielleicht ein Tippfehler?
Ich werde jedenfalls Rechtsmittel bis zur letzten Instanz einlegen. Ich halte es für sehr fragwürdig wenn es Gesetze gibt die einen für etwas bestrafen können das lediglich einer Fantasie entspricht, wie weit ist man dann noch entfernt von "Gedanken" verbrechen?
Oder gar bei Videospiele da Videospiele nicht als Kunst gesehen werden in Deutschland müsste durch gewisse Handlungen die man in einen Videospiel macht ja Mord und totschlag billigen. Der Glaube an Rechtstaatlichkeit ist jedenfalls für mich komplett zerstört wenn man in Deutschland wegen Hentai verurteilt werden kann.
Zur Info: ich habe zu keinster Zeit Bild oder Video Dateien irgendwo im Netz hochgeladen oder verschickt. Falls einer auf die Strafbarkeit der Verbreitung hinweisen möchte.
 

Aegis

Stamm User
"Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig."

Diesen Satz wirst du denke ich schon oft gehört/gelesen haben.
Deinen Fall bedaure ich sehr.

Das Problem an der ganzen Sache ist schlicht, dass es Auslegungssache ist. Jeder empfindet fiktiv und wirklichkeitsnah anders.
Und wenn die Verantwortlichen, die deinen Fall bearbeiten das eben zu Ungunsten deiner sehen, kommt soetwas bei raus, wie es nun bei dir der Fall ist.

Nichts desto trotz würde auch ich dagegen versuchen vorzugehen. Dabei wünsche ich dir viel Erfolg!

mfg, Morwen
 

idm88

Ungläubiger
Durch den ganzen Ärger den ich mittlerweile schon gehabt habe kennen mich so auch alle auf der Polizei Wache und wir sind nicht gerade.... befreundet um es mal so auszudrücken.
Ich hoffe jedenfalls das der zu behandelnde Richter unvoreingenommen das ganze betrachtet.

Ich danke euch für die Unterstützung. Ich bin jedenfalls sehr gespannt wie das ausgeht.
 

Kyle Rayner

Prophet
Ich werde jedenfalls Rechtsmittel bis zur letzten Instanz einlegen.
Wird dich doch aber auch eingies Kosten oder?

Ich will jetzt deine Sache nicht schlecht reden und finde es auch toll das du für deine Interessen einstehst und so. Aber seien wir doch mal realistisch. Kein Richter wird dir damit recht geben. Niemand ist auf deiner Seite wenn du dich verteidigst das du Bilder auf deinen Rechner hast, egal ob real oder fiktiv, auf denen kleine Mädchen gefickt werden.

Am Ende verschuldest du dich mit den Gerichtskosten nur ins unendliche und bist völlig am Arsch. Ich würde dir raten zu versuchen eine möglichst milde Strafe rauszuholen und danach erst mal etwas Abstand zu Hentais zu nehmen bis du umgezogen oder Gras über die Sache gewachsen ist.
 

JeanLuc

Gottheit
mhmm also es gab irgendwann in den letzten 2 jahren ein urteil in deutschland wo der richter gesagt hat das hentai bilder und texte nicht unter dieses kinderporno gesetzt fallen. du solltest wirklich einen anwalt einschalten. ebenso sind ja auch reale bilder von kindern wo sie nur "posen" legal. siehe akuteller fall bei edathy oder wie der heißt.
 

Latheir

Prophet
Du solltest wirklich schauen, ob es sich lohnt, vor die größeren Instanzen zu gehen.
Wenn du nicht gerade einen richtig guten Anwalt hast und dazu ein Gericht, was dafür bekannt ist, sowas etwas gesitteter zu sehen, dann sind deine Gewinnchancen nicht hoch genug, als dass sich das Risiko lohnt.
Ich meine, stell dir vor, dass das vors Landesgericht geht und du verlierst. Dann würde das Urteil als Paradeurteil für alle weiteren wirken. Klar kann es auch gut kommen, aber hast du dafür eine ausreichende Sachlage, dass du davon ausgehen kannst?
 

Terry_Gorga

Der Eine, der Viele ist
Otaku Veteran
Eine sehr schwere Frage. Ich gebe hier nur zu bedenken: Durch den Strafbefehl und dessen Höhe giltst du jetzt als Vorbestrafter Kinderschänder.

Ich würde an deiner Stelle nicht mit den Anspruch dran gehen, dass du da straffrei raus kommst. Das kannst du sicher knicken. Aber ich würde versuchen, die Strafe wenigstens so weit runter zu drücken, dass du nicht als vorbestraft giltst. Sonst kostet dir das mal das Genick, wenn irgendwo ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird.

Und in Zukunft einfach Finger weg von Loli. Ist für meinen Geschmack eh viel zu nah an Kinderporn dran.
 

bluemoon

the one and only
Otaku Veteran
aber normaler Hentai wie will man da erkennen ob dies Jugendliche oder Erwachsene sind?

das liegt alleine im sinne des betrachters wenn dir jamand was böses will kann er das auf die meisten hentais übertragen und diese zumindest als jugendlich bezeichnen.

Von daher würde ich an deiner stelle auch keine alzugrossen hoffnungen in eventuelle gerichtsverhandlungen stecken.
 

Solzucht

Gläubiger
Ich war wegen etwas anderem mal vor Gericht (Erpressung,Berdohung) aber im Gerichtsverfahren wurden auch die ...ich glaub das waren damals rund 2000 Hentai Pics erwähnt.

Im Endeffekt wurde ich verurteilt, Bewährung.
Das lustige ist das ich meinen Rechner und alle Daten wiederbekommen habe. Auch die von den Straftaten, sodass man mir im Prinzip wieder die Mittel in die Hand gegeben hat es wieder zu tun ( was ich aber nicht möchte, nur so nebenbei).

Warum schreibe ich das?
Nun es ist nunmal so das vor Gericht absolute Willkür herrscht. Für Dinge die man zugibt wird man bestraft aber auch für Dinge die man nicht zugibt.
Bei mir war es sogar teilweise so das ich Dinge zugab die garnicht mehr verhandelt wurden.

Stell dich also darauf ein, egal wie es abläuft und egal was du getan/nicht getan hast das es nicht so verläuft wie es der Logik halber laufen sollte.
 
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