dieser paragraph dass Hentai als kinderporno gewertet werden kann, ist nur da um mit euch allen zu ficken WENN der staat es braucht! Willkür--- wenns sein muss oder unsympathy besteht ... VERURTEILUNG ! Wenn aber sympathy besteht und es kein medialen Rummel geht freispruch ... so einfach ist das mit Gesetzen die " in der grauzone " liegen
Ein Guter Anwalt würde erst einmal eine Gegenanzeige wegen Verleumdung machen, denn es wurde keine echte Kinderpornographie entdeckt.
Ein Strafbefehl sagt GAR nix aus... denn dagegen legt man ja Einspruch ein nach Akteneinsicht
Und die Begründung in dem Strafbefehl da auf Seite 2 ist ein Standardtext, würde ich von der Formulierung her sagen. Die Staatsanwaltschaft BEHAUPTET einfach, dass es ihrer Ansicht nach so ist. Aber da hat noch kein Richter geurteilt. https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland) <-- ich sag mal so: Strafbefehl ist so die Aussage: "Also eigentlich will ich als StA keine Verhandlung, weil zu aufwendig, darum beantrage ich Strafbefehl. Hoffentlich gibts keinen Einspruch"
Krass da bekommt man ja schon fast "Angst" wenn man liest was da so alles auf einen zukommen kann wegen gemalten Bildern... wusste gar nicht das es wirklich gemalte..., wir nennen es jetzt mal, "Kunst" gibt welche in Deutschland verboten ist...
Meine persönliche Meinung...absoluter Schwachsinn jemanden deswegen Strafrechtlich zu verfolgen. Aber was soll man machen...
Finde ich auch extrem, grade weil ich selbst von gelbooru viele Bilder auf dem Rechner habe oder besser gesagt bald hatte. Weiß einer wie das mit dem Internet anschauen aussieht, sprich kann man gelbooru jetzt vergessen ?
Also alles, was Du von Gelbooru hast, kannst Du drauf lassen
Man sollte vielleicht nicht mit allem groß hausieren gehen, was man hat (oder es woanders haben...), aber übertreiben muss man es auch nicht.
Muss allerdings zugeben , dass ich Gelbooru schon seit Jahren nicht mehr besucht habe... sind die wieder interessant geworden ?