DieHardjagged
Ordenspriester
Inakzeptabel, ganz einfach.
Das ist korrekt. Der Beischlaf bezieht sich dabei auf den vaginalen Geschlechtsverkehr. Das heißt, wenn ein Geschwisterpaar (um beim Thema Inzest zu bleiben) oralen oder analen Verkehr haben, würden sie nach dem Gesetz keinen Beischlaf ausüben und demnach auch nicht strafrechtlich verfolgt.Ich habe letztlich mehrfach gehört, es zählt nur vaginale Penetration. Ich kann gerade aber keine Aussage darüber machen, ob es sich dabei nur um Netzgeflüster handelt.
Hochzeiten und Geschlechtsverkehr (inkl. Nachkommenschaft) sind ab dem Verwandschaftsgrad von Cousins bereits erlaubt, weil da das Risiko marginal ist, zwar immer noch größer als bei völlig nichtverwandten Menschen, aber nicht so bedeutend.Siehe die Adelshäuser die ihre Cousinen und soweiter geheiratet haben. >.<
Inakzeptabel, ganz einfach.
Wie oft soll denn das passieren? -__-Einfach ja? Gut und angenommen es stellt sich heraus, dass deine große Liebe mit der du ein paar mal Sex hattest deine Schwester ist und ihr wurdet(aus welchen Gründen auch immer) bei der Geburt getrennt? Dann ist es nicht mehr so einfach...