Achtung: Klugschiss
Generell halte auch ich den Begriff "Kunst" als zu schwammig, welcher ebenso inflationär gebraucht wird, wie das grauenhafte Wort "kreativ". Deswegen schauen wir mal, was sich der Gesetzgeber so gedacht hat.
Da die Kunst nach
Art. 5 Abs. 3 GG (
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html) frei ist, muss sie auch irgendwie nach deutschem Recht definierbar sein.
Zwar vertreten einzelne Stimmen ein Definitionsverbot für Kunst, allerdings wird dieses von der Mehrheit abgeleht.
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass es unerheblich ist, welches Niveau das Kunstwerk hat. Es muss
nur eines der folgenden Kriterien von einem Werk erfüllt werden, um als Kunst zu gelten.
1. Gegenstand/Handlung muss sich einem Werktyp zuordnen lassen. (z.B. Malerei, Dichtung, Theater...)
2. Schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Werk zur Anschauung gebracht.
3. Es ist möglich dem Werk, wegen seiner Reichhaltigkeit, durch fortgesetzte Interpretation immer weitreichendere Bedeutung zu entnehmen.
Da diese Voraussetzungen sehr weit gefasst werden können, ist es nicht sonderlich schwierig etwas als Kunst bezeichnen zu können, solange der Erschaffer es selbst als Kunst versteht.
Man kann ja mal die Punkte ja mal anhand eines Hentais abarbeiten.
1. Ein Werktyp.
Bei Schmuddelheftchen wohl recht leicht zu beantworten. Es ist ein Druck, der auf den Zeichnungen einer Person zurückzuführen ist. Zeichnen ist wohl fraglos eine der grundlegenden Kunstformen. Damit sind die Hentaihefte schonmal als Kunst, nach deutschem Recht definiert.
Bei den Hentaianimationen finde ich das jetzt nicht ganz so eindeutig, aber im Prinzip ist es das Gleiche. Auch wenn die einzelnen Bilder am Computer gefertigt werden, sind es doch Zeichnungen, die schnell nacheinander folgen.
Selbst wenn man da knauserich werden sollte, in den meisten Hentais gibt es immernoch etwas wie eine "Handlung", auch wenn die wohl nicht sehr komplex ist. "A und B gehen grundlos ficken" kommt meist nicht so gut, weil's nichts besonders ist und damit häufig uninteressant. Also hat man wen, der sich einen Rahmen für alles ausdenkt. In gewisser Weise könnte man die Dialoge etc. als künsterlisches Werk auslegen. Ein Skript eines Theaterstücks ist im Grunde auch nichts anderes als, viele Dialoge mit Handlung, nur mit dem Unterschied, dass alles auf der Bühne vorgespielt wird. (Was bei manchem Hentai Schwierigkeiten bereiten könnte...)
Damit wäre recht eindeutig, dass Hentais dem Werktypus eines Kunstwerks entsprechen. Das würde bereits ausreichen um als Kunst gelten zu können. Man kann sich spaßeshalber die anderen beiden Punkte noch ansehen.
2. Eindrücke etc.
Ja... Da wirds schon schwieriger. Ich bezweifle, dass der Mangaka mit einem Hentai seine Erlebnisse zum Ausdruck bringen möchte. Viel wahrscheinlicher halte ich es, dass er sich eine Sparte ausgesucht hat, in der er Geld verdienen kann und gleichzeitig mit nackten Mädels zu tun hat. Aber man soll ja nicht zu negativ denken. Vielleicht möchte der Mangaka ja seine Phantasien anderen Leuten teilen und ihnen so das Glück schneken.
3. weitreichnendere Bedeutung
Puh. Ich hab noch nicht versucht einen Hentai zu interpretieren, da hab ich besseres zu tun (Hand/Hose). Zwar habe ich im Deutschunterricht gelernt, dass sich aus jedem Mist etwas interpretieren lässt, aber bei einem Hentai stößt man vielleicht auf seine Grenzen.
Ich lasse diesen Punkt mal offen und lasse euch selbst darüber eine Meinung bilden.
Unterm Strich würde ich schon sagen, dass man einen Hentai als Kunstform ansehen kann, da mindestens ein Kriterium erfüllt worden ist. Es liegt am Mangaka, ob er sich selbst als Künstler versteht oder nur als schlichten Arbeiter.