Stellungnahme der BIU zum Thema Spieleverbot
Erste Reaktionen aus der Spielebranche nach Tragödie in Winnenden
Am Mittwoch, dem 11.03.2009, kam es in der Albertville Realschule im Baden-Württembergischen Winnenden zu einer entsetzlichen Tragödie, als ein bewaffneter ehemaliger Schüler das Feuer eröffnete, und dabei zahlreiche Menschen ermordete. Im Verlauf dieser schrecklichen Tat verloren 16 Menschen ihr Leben.
Bei den weiteren Ermittlungen konnte die Polizei zahlreiche Schusswaffen sicher stellen. Es wurden allerdings auch diverse Computerspiele, wie das allseits bekannte Counter-Strike auf dem PC des Täters gefunden. Diese sollen laut Auffassung einiger Politiker, verantwortlich für die schreckliche Tat gewesen sein.
Daher dauerte es nicht Lange, bis die Diskussion um ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot sogenannter Killerspiele wieder eingesetzt hat. Es wurden, vor allem aus der CDU/CSU Fraktion, wieder verstärkt Forderungen nach Verboten von diversen Computerspielen, insbesondere Ego-Shootern laut.
Nun meldete sich auch der Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) zu Wort.
So sieht der BIU es nicht als verwunderlich an, dass auf dem Computer des Täters zahlreiche Spiele gefunden wurden:
Die Tatsache, dass der Täter im Besitz von Computerspielen war, ist nicht weiter verwunderlich – Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Jugendkultur.
Der BIU lässt auch nicht gelten, dass hier Computerspiele als hautsächlich alleiniger Faktor für das Verhalten des Amokläufers verantwortlich gemacht werden:
Der tragische Vorfall von Winnenden deutet hingegen auf einen komplexen Tathintergrund hin. Es steht zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar.
Des Weiteren weist der BIU darauf hin, dass der Jugenschutz hier keineswegs versagt hätte und die ganze Debatte wesentlich sachlicher und objektiver geführt werden müsse, als dies aktuell der Fall ist.
Der BIU warnt mit Rücksicht auf die Opfer der Winnender Tragödie, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von sogenannten „Killerspielen“ zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits heute die Verbreitung von „gewaltverherrlichenden" Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Strafgesetzbuches. Die in der Vergangenheit von einigen Politikern geforderte staatliche Kontrolle der Alterskennzeichnung ist seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 gesetzlich bindend.
Man stellt somit auch klar heraus, dass Deutschland im internationalen Vergleich über das strengste Jugenschutzgesetz überhaupt verfügt. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene, wie in der aktuellen Debatte immer wieder gefordert, wird von der BIU abgelehnt:
Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre.
Der Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware e.V. fordert in seiner Stellungnahme, dass der aktuelle Diskurs vor allem sachgerecht geführt werden müsse, um die Hintergründe des Geschehens besser zu durchleuchten. Forderungen nach einem Verbot von Computer- und Videospielen seien dabei jedoch nicht zielführend. Vielmehr müsste gewährleistet werden, dass Spiele nur an diejenigen ausgehändigt werden, welche auch das entsprechende Alter aufweisen. Hier sieht der BIU also noch Handlungsbedarf.
Es bleibt hier zu hoffen, dass diese Stellungnahme nur der Anfang einer objektiveren Auseinandersetzung mit der Tragödie in Winnenden auf der einen Seite, und dem Diskurs über Computer- und Videospiele auf der anderen Seite sein wird.
Quelle: schnittberichte.com/news