Dann sind wohl Glückwünsche angebracht. Er muss dieses Kissen wirklich lieben. Genug, um mit ihm den Rest seines Lebens zu verbringen, bis dass der Tod sie scheidet. Und falls es doch nicht so lange hält, braucht er sich zumindest nicht mit Scheidungsanwälten und Sorgerechtsstreits rum zu plagen. Er kann ja von der Füllung so viel behalten, wie er möchte...