Hier passt deine Begründung nur nicht und eine Erklärung sehe ich auch trotz Zynismus nicht.
Nun du hast sicherlich auch im Deutschunterricht gelernt dich selbst zu reflektieren. Dann sollte es ein leichtes sein dein Aussagegehalt zu überprüfen. Die Öffentlichmachung bedarf deswegen großen Mutes, da gewisse Personen keine rationalen Argumente gegen Ansichten, Darstellungen, Erkenntnisse oder dergleichen haben, sondern den vermeintlichen Gegner der Lächerlichkeit preis geben und nur auf Krawall aus sind. Diese Leute bringen nicht etwa Argumente, die die Gegenmeinung überzeugen sollten, sondern sie verschleiern ihre Argumentationslosigkeit durch Zynismus, Diffamierungen, Plattitüden und insbesondere durch die Zahlreiche Verwendung von gewaltigen Worthülsen, die einer unbefangenen Analyse nicht im geringsten stand hielten.
Doch das Problem daran ist - und dessen sind sich diese Personen im klaren, dass der gemeine zeitlose und gehetzte Leser und in anderen Situationen auch Zuhörer, diese Zusammenhänge nicht erkennt und darauf anspringt wie eine rollige Katze.
[...] Im Gegenteil attestiere ich dem Herrn ein gesundes Maß an Selbstüberschätzung, sich mit diesem Antrag überhaupt ans Gericht getraut zu haben. Mein Deutschlehrer hätte es mir wahrscheinlich vor der Klasse einmal links und rechts durchs Gesicht gezogen und mich nachschreiben lassen.
Siehe meine obigen Ausführungen. Nichts desto trotz entscheidet Gott sei dank in diesem unseren Staat nicht die Qualität der deutschen Rechtschreibung über die Zulässigkeit eines Antrages bei Gericht, sodass der Hinweis darauf eben doch nur der eigenen Profilierungssucht dienlich zu sein scheint. Vielleicht schreibst du den Herrn van Geest eine E-Mail, in dem du ihn freundlich darauf hinweist, wie schlampig doch sein Antrag formuliert ist. Ich bin sicher er hat immer ein Ohr für etwaige Verbesserungsvorschläge.
Übrigens. Woher hast du das Aktenzeichen zu dem Fall?
VG 33 L 259.11
Der Registerzusatz "L" steht für Zwangsverwaltungssachen, womit eine Unterlassungserklärung ja mal garnichts zu tun hat.
Das Aktenzeichen habe ich von der Seite der Kanzlei. Ferner habe ich nichts von einer Unterlassungserklärung geschrieben.