Tabarly
Gläubiger
In erster Linie darauf, dass ich auf der Seite vom Amtsgericht Berlin keinen Hinweis auf die Eingabe finden konnte.
Aber ein Aktenzeichen habe ich auch nie gesehen, wäre nett wenn du es kurz hier herein schreibst.
Den letzten Teil finde ich aber interessant. Wie meinst du genau, dass das bei den deutschen Gerichten nichts zu heißen hat?
Das hier... VG 33 L 259.11
Und das mit den deutschen Gerichten erkläre ich dir später mal. Ich muss dazu erst meine Gedanken entwickeln

Wofür braucht es denn Mut, einen Antrag an ein Gericht zu stellen, der im schlimmsten Fall einfach nur wegen Formmängeln abgelehnt wird? Das will mir nicht einleuchten.
Vielleicht stelle ich mich demnächst mal in die Fußgängerzone und verspeise unter Trommelwirbel eine Packung Gummibärchen. Dürfte wohl ähnlich heroisch und mutig sein, wie die Geste von dem Herrn van Geest.
Du hast dir durch deinen Zynismus die Frage selbst beantwortet. Denn genau deswegen gehört in dieser Gesellschaft Mut dazu.