Original von -FallenAngel-
Ausserdem sind unschuldig aussehende nicht wirklich häufiger Opfer, als nuttig aussehende. Allerdings liegt unschuldig und nuttig auch in der eigenen Bemessungsgrenze und kann somit nicht wirklich gezählt werden./quote]
Verfolge mal im fernsehen, wenn ein (nicht unter 15 Jahren) Mädchen verschwindet und später vergewltigt und tot gefunden wird, wie die aussah, was mn über ihr Leben erfährt
Sie sehen
So ,
So oder
So aus, einfach stink normal, net nuttig, nix
Sie leben meist in einem normalen Wohngebiet, sind normal zur Schule gegangen, man erfährt nix über wilde Parties, Drogenexzesse oder ähnliches, sondern sie verschwinden, wenn sie von der Schule oder von freunden ihrem Unglück über den Weg laufen
Allerdings habe ich, ausser von jack the Ripper bisher in meinem Leben allerhöchstens zweimal gesehen, dass jemand, der eindeutig nicht gerade wie Otto Normalverbraucher aussah, vergewaltigt wurde...
Dasselbe mit Kindern
Ebenso sind es meist niedliche kleinen Mädchen, die verschwinden.
Ich denke, dass mein Argument durchaus zumindest größtenteils zutrifft (verallgemeinern sollte man nie und habe ich auch nicht)
Original von valenterry
Die eigentlich Frage ist doch:
inwieweit kann man den Vergewaltiger dafür verantwortlich machen, dass er nach seinen Instinkten gehandelt hat?
Sagen wirs mal so...
Wenn ich das unglaubliche Bedürfnis nach Sex habe, gehe ich in ein Bordell und verlange mir einen Stricher
Mein Freund hatte mal einfach in einer Bar vorbeigeschaut und nach nem One Night Stand gefragt
Es gibt völlig einfache und legale Wege, zu Sex zu kommen, wenn man ihn unbedingt haben muss. Wer Erniedrigung ausüben will, kann im Bordell zu 80% SM bestellen und dann machen,was er will (ausser töten und Schwerverletzungen natürlich)
Aber Vergewaltigung?
Irgendwo irgendwen gegen dessen Willen auf den Boden drücken, mit allem Möglichen drohen oder extreme Gewalt anwenden, die Person mit Gewalt nehmen und sie, wenns hoch kommt, töten...
WTF soll das bitte für ein instinkt sein?
"Ja, Herr Richter, warum sitze ich hier, haben sie nicht auch manchmal Bock auf Sex?" und dann wird der freigesprochen, weil alles ok war?
Nein, der Staatsanwalt würde sämtlichen Gestzesverstöße aufzählen, vermutlich noch denselben Rat geben, den ich oben nannte und ihn dann für die nächsten Jahre wegsperren