Also wie ist das dann jetzt? Man darf also Sex mit einem Tier haben? Und auch Pornos besitzen? Kannte ich ja noch garnicht^^
Und ich darf mir einfach so aus dem Internet Bilder holen? Oder verbreite ich da schon was?
Wie genau ist das denn jetzt? Gibt es dazu Paragraphen?
*Zu den, die es mit Tieren machen: Es gibt so viele andere Menschen, die noch viel schlimmeres machen. Es gibt so viele Paraphilien, aber ich denke, ich mach da euch mal ne Liste ;-)
EDIT:
Das habe ich noch in Wiki gefunden:
Eine rechtliche Regelung dazu findet sich im § 184 a StGB. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsnorm, die seit der letzten Reformierung des Sexualstrafrechts zum 1. April 2004 in einen eigenen Paragrafen überführt wurde. Dabei wurde die bisher im § 184 Abs. 3 StGB abgebildete Regelung inhaltsgleich übernommen.
Nach dieser Vorschrift ist unter anderem die Verbreitung, Weitergabe und Zugänglichmachung tierpornografischer Darstellungen sowie die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Werbung zu diesem Zweck verboten. Die Strafandrohung liegt bei drei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe. Der Besitz hingegen ist straflos.
Tierpornografie wird auch als „harte Pornografie“ bezeichnet. Diese gilt allgemein als gesellschaftsschädigend. Der Gesetzgeber möchte durch die Rechtsvorschrift des § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften) die Allgemeinheit vor der Konfrontation mit solchen Darstellungen schützen. Aus diesem Grund ist die Verbreitung - nicht jedoch der Erwerb oder der Besitz - dieser Darstellungen mit Strafe bedroht.