Der Beruf Sicherheitsfachkraft umfasst sehr viele Bereiche, die man mit dem §34a der Gewerbeverordnung ausüben kann.
Ich zähle einfach mal ein paar auf.
Citystreife, Werkschutz, Werttransporte, Veranstaltungsschutz, Kaufhausdetektiv, Pfortendienst und der klassische Türsteher.