Türlich gibts scharfe Klingen. oOOriginal von askater
... scharfe waffen gibts in deutschland eh nit....-_-
Waffen in deutschland mit sich zu führen... ist auch illegal... messer genauso wie pistole... du läufst doch au nich mit nem katana aufer straße rum...
Nö. Wir definieren Waffe nur anders.Original von Da SharK
Gotcha waffen fallen in DE ins waffengesetz... das dürfte reichen, um deine aussage zu entkräften
Man muss es schon wollen. Aus versehen passiert das natürlich eher nicht.ja ok, du kannst ihn mit dem schafft erschlagen ... aber dazu brauch man keine gotcha waffe <_<
was "waffen" sind und was nicht, definiert der gesetzgeber und nicht du oder jemand anders... -_-Original von slamander
Nö. Wir definieren Waffe nur anders.Original von Da SharK
Gotcha waffen fallen in DE ins waffengesetz... das dürfte reichen, um deine aussage zu entkräften
also so schwer finde ich das gar nicht...Tatsächlich sind die Chancen für zweiteres denkbar hoch, den inzwischen bekommt kaum jemand einen, da die Voraussetzungen dafür sehr hoch sind und man erst mal die Notwendigkeit nachweisen muss.
Und die ist nicht mal bei einem Juwelier gegeben, der seinen Laden schützen will.
noch ein link zu der sache mit der munition:Die "Grüne Waffenbesitzkarte",
erteilt nach §10 Waffengesetz. Für Jäger in Verbindung mit §13 Waffengesetz und für Sportschützen, eines nach §15 Waffengesetz anerkannten Verbandes, in Verbindung mit §14 Waffengesetz. In die "Grüne Waffenbesitzkarte" können alle Arten von genehmigungspflichtigen und nicht verbotenen Waffen eingetragen werden. Jedoch muss jede Waffe vor dem Erwerb bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden. Diese beantragte Waffe wird dann vor dem Erwerb in die "Grüne Waffenbesitzkarte" eingetragen. Eine Ausnahme gilt für Jäger als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines. Diese Jäger dürfen Langwaffen nach §13 Abs. 3 Waffengesetz ohne Genehmigung erwerben und müssen diese Waffen lediglich innerhalb von 14 Tagen anmelden.
2. Die "Gelbe Waffenbesitzkarte"
für Sportschützen, eines nach §15 Waffengesetz anerkannten Verbandes, nach §14 Abs. 4 Waffengesetz. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt. Der Erwerb muss lediglich innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.
3. Die "Rote Waffenbesitzkarte"
für Waffensammler nach §17 Waffengesetz und Waffensachverständige nach §18 Waffengesetz. Diese Waffenbesitzkarte wird für Schusswaffen bestimmter Art oder eines bestimmten Sammelgebietes, in besonderen Fällen auch für "Schusswaffen aller Art" erteilt. Die erworbenen Schusswaffen müssen lediglich innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.
Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und den nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt.
Einen Waffenschein benötigt man, um in Deutschland eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, das heißt, sie außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums zu tragen (unabhängig davon, ob diese geladen oder nicht geladen ist). Unterschiedlich zum Führen einer Waffe ist der Transport.
Der Gesetzgeber definiert das Ding als waffe, was auswirkung darauf hat, ob und wann ich solche Dinge besitzen/kaufen/führen/bentzen/wasauchimmer darf.Original von Da SharK
was "waffen" sind und was nicht, definiert der gesetzgeber und nicht du oder jemand anders... -_-Original von slamander
Nö. Wir definieren Waffe nur anders.
*hust* schwachsinn...
Gotcha-Waffen sind IMHO einfach nur Schusswaffen zum Spielen, und sind offenbar von richtigen Schusswaffen abgeschaut.Original von Da SharK
also nach deiner aussage müßte ich mit Gotcha waffen einen menschen töten können?Also alle bekannten Sportwaffen hatten urspünglich den Sinn zu Jagen oder Töten... Speere, Bogen, Gewehre...
... ja ne is klar, ne? ~_~
wo sie nun "abgeschaut" wurden spielt doch gar keine rolle ôôAlle Markierer (Luftdruckpistolen) sind ab 18 Jahren freigegeben. Dabei ist das Waffengesetz zu beachten: Das Erwerben und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über den Markierer, ist nur Personen über 18 Jahren gestattet (1.WaffV ß2). Das Überlassen von erlaubnisfreien Schußwaffen an Personen unter 18 Jahren stellt eine Ordungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 DM belegt werden (WaffG ß34 Abs.1). Die Benutzung der Markierer ist nurauf"befriedetem Besitztum" (mit Genehmigung des Besitzers) gestattet.