Eine Erstberatung kostet sehr wohl geld. Wofür gebe es sonst die lustige Einrichtung des Beratungshilfescheins? (Welchen man VOR einer Erstberatung zur Hand haben muss...)
Und mal logisch gedacht. Glaubst du, Anwälte tuen irgendwas kostenlos? (Und nein, das is nix gegen Anwälte persönlich, aber die müssen sich ja nunmal an die BRAGO halten.)
Da ist mir doch grade aufgefallen, dass ich die Erstberatung mit dem Vorgespräch verwechselt habe, denn bei einer Erstberatung gibt es ja schon die Rechtsberatung, die endgeltlich ist. Bei einem Vorgespräch ist dies jedoch nicht der Fall
Ähm ja es gibt Anwälte, die ihre Klienten (zumindest teilweise) kostenlos vertreten, aber die sind so unglaublich rar, da findet man noch häufiger Wasser in der Wüste :D
Bei diesen ist es so, dass wenn man vor Gericht verlieren sollte, man nichts zahlen muss. Sollte man jedoch gewinnen, dann bekommt der Anwalt ein Honorar X, welches dann durch eine gewisse Summe vom Gewinn bezahlt wird.
Aber wie gesagt von denen gibt es kaum mehr welche bzw. ich habe lange nichts mehr von dieser Form gehört, kann auch sein, dass es solche Anwälte schon nicht mehr gibt
Ach ja noch was zu den bezahlten 350€:
Sofern Sie Verbraucher sind, sind die Kosten einer Erstberatung gesetzlich auf maximal 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen begrenzt. In aller Regel kostet eine Erstberatung bei uns nicht mehr als 50,00 EUR.[...]
Hab ich grade so zufällig im Internet gefunden :D
Aber ich denke dahingehend gibt es auch genügend Unterstützung vom Staat
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