Lentor
Gottheit
des glaub ich dir jetzt einfach mal nicht^^also eingezogen werden kann definitiev bis zur vollendung des 27. lebensjahres. bei uns im dorf haben die echt einen familienvater der 27 war noch eingezogen.. der war echt platt und hatte schon überhaubt nicht mehr damit gerechnet.
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst sind befreit(...) die
a)verheiratet sind,
b)eingetragene Lebenspartner sind oder
c)die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.
§ 5 Grundwehrdienst
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a)wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
also so is das recht zum grundwehrdienst
im kriegsfall können die einen bis 50 oder so einziehn
ich wurde ja leider t2 gemustert hab aber bisher noch keinen einzugsbescheid bekommen und hoffe jetzt einfach mal das sie mich net haben wollen kann einem ja zum glück auch passieren und wenn doch wird erstmal verschoben weil ich ja ne lehrstelle hab und dann verweigert oder ich heirate in den 3 jahren dann bin ich auch raus
quelle: http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/index.html