Was ist ein Haushalt und was ändert sich im Vergleich zur jetzigen Gebühr?
In Zukunft wird die Rundfunkgebühr (heute 17,98 Euro) nicht mehr von jeder Person und für jedes Empfangsgerät erhoben. Sie besteht auch nicht mehr aus der Kombination von Grundgebühr ( 5,76 Euro, zum Beispiel nur für Radio oder internetfähigen PC) und Fernsehgebühr (12,22 Euro). Stattdessen entrichtet künftig jede Wohnung oder Firma eine Pauschale, die vorerst nicht teurer sein soll als eben 17,98 Euro. Sie ist unabhängig davon, wie viele Personen dort wie viele Rundfunkgeräte nutzen. Eingefordert wird die Abgabe vom Hauptmieter, bei selbstgenutztem Wohneigentum vom grundbuchamtlichen Besitzer. Zum Beispiel müssen Kinder, die eigenes Einkommen haben und in der Wohnung der Eltern leben, künftig nicht mehr zusätzlich zu den Leistungen der Eltern zahlen. Auch zwischen privater und beruflicher Rundfunknutzung (bislang ein Problem bei Selbstständigen) wird innerhalb einer Wohnung nicht mehr unterschieden. Für Zweitwohnungen soll nach letztem Beratungsstand ein Drittel der Pauschale erhoben werden.
Muss ich auch zahlen, wenn ich gar keinen Fernseher habe?
Ja. Die Argumentation für eine allgemeine Zahlpflicht in einem wichtigen Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof lautet sinngemäß: Jeder profitiert vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, unabhängig davon, ob er ihn tatsächlich nutzt.
Wird die Gebühr teurer?
Durch die Reform allein nicht. Die Ausnahme sind Radiohörer und möglicherweise Behinderte. Die Ministerpräsidenten wollen grundsätzlich, dass durch die Umstellung pro Haushalt nicht mehr als 17,98 Euro fällig werden, so viel wie derzeit die volle GEZ-Gebühr. Haushalte, die heute nur Grundgebühr leisten (zum Beispiel nur für Radiogeräte), zahlen demnächst viel mehr. Zudem überlegen die Länderchefs, von vermögenden behinderten Menschen (bislang gebührenbefreit) ein Drittel der Pauschale zu verlangen, um "barrierefreie Angebote" im Rundfunk zu finanzieren. Dies war aber bis zuletzt strittig.