Hab mal die Rechtslage gegoogelt.
Ich finde diese zu 100% richtig und vertretenswert!
U14: Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten.
U16: Sexuelle Handlungen Erwachsener mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen können in Deutschland nach den Bestimmungen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 StGB bestraft werden. Der Erwachsene macht sich
in jedem Fall strafbar, falls die sexuelle Handlung gegen Entgelt stattfindet bzw. eine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird.
Im Falle, dass der Erwachsene das
21. Lebensjahr vollendet hat,
wird er wegen sexueller Handlungen mit 14- oder 15-jährigen Jugendlichen bestraft,
falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine im Einzelfall – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jugendlichen ausgenutzt hat. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.
U18: Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren werden nach § 174 StGB
nur dann bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde. Strafbar ist ebenso eine sexuelle Handlung mit einem leiblichen oder angenommenen Kind, auch wenn kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde (Inzest).
(Inhalt geguttenbergt von
http://www.worldlingo.com/ma/dewiki/de/Schutzalter)
Also als unter 21jähriger kannst du eine 15jährige Freundin haben wenn die Eltern von ihr dem zustimmen.
Wenn ich eine Tochter hätte die mit 15-16 nen weit über 20jährigen heimbringt würd ich den mit Messer und Feuer vom Hof jagen!
Über18 und unter 16 finde ich aber schon ekelhaft (im RL nix gegen loli-content!)
Jugentliche betrunken machen ist immer Kriminell!
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Sollte man sich selbst nicht unter Kontrolle haben könnte es helfen auf Loli Content zu verzichten,
Krankenkassen sollten Therapien für Pädophile (achtung KINDER hier gehts nciht um 15-16jährige) übernehmen meiner meinung nach im Interesse aller Bürger.
Es sit auch etwas anderes ob ein 25jähriger auf eine 16Jährige steht ist für mein empfinden was anderes als wenns ein 45jähriger ist, auch wennd as Gesetz da keinen Unterschied kennt.