Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(Quelle: dejure.org)
Worauf muss man sich dann gefasst machen, wenn §4.2 nicht mehr zeitgemäß ist? Vlt. auf Zwischenrufe von Heiden während der heiligen Messe? Oder Arbeitsverlust, weil die Raucherpause heiliger als die Gebetszeit ist?
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(Quelle: dejure.org)
Worauf muss man sich dann gefasst machen, wenn §4.2 nicht mehr zeitgemäß ist? Vlt. auf Zwischenrufe von Heiden während der heiligen Messe? Oder Arbeitsverlust, weil die Raucherpause heiliger als die Gebetszeit ist?
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