Hatt er versucht deinen Hund zu verführen und du bist eifersüchtig geworden? ^^
Nach ein wenig googeln habe ich herausgefunden, dass es tatsächlich kein Gesetz gegen Geschlechtsverkehr mit einem Fremden Tier gibt. Natürlich solange kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Sprich: Trägt das Tier keinen Schaden davon und wurde kein Gesetz übertreten, um in Kontakt mit dem Hund zu kommen (unerlaubtes Betreten des Grundstückes, Entführen des Tieres, etc) dann kannst du zumindest rechtlich nichts gegen Fiffis Seitensprung mit dem Nachbarn tun.
Um die rechtliche Lage zusammen zu fassen:
DEUTSCHLAND
Große rechtliche Einschränkungen gibt es nicht im Bereich der Zoophilie. Nicht umsonst ist man von dem Begriff Sodomie abgekommen. Ich kann mit Sicherheit sagen, das es NICHT illegal ist, Sex mit einem Tier zu haben, solange dieses dabei nicht leidet oder Schaden davon trägt. Dies gilt seit 1969.
Was Tierpornos betrifft, so ist der Besitz und die Produktion für den Eigenbedarf(rofl) NICHT strafbar. Lediglich die Weitergabe ist es:
Auszug Paragraph 184 StGB: schrieb:
(3) Wer pornographische Schriften (Paragraph 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Rein "anatomische" Bilder fallen natürlich nicht darunter. Gezeichnetes geht schon wieder in die Grauzone, da es ja keine wirkliche Tierpornographie ist... Besucher gewisser anderer Bereiche hier im Forum wissen sicher wahrscheinlich, wovon ich rede. Außerdem gibt es eine extra Ausnahme für "künstlerische Darstellungen" (Je nach *hust* Werk müsste man diese Interpration allerdings seeeeeehr weit ausdehnen)
Kleines Detail am Rande: Die Einfuhr per Post ist auch nicht erlaubt. Von Telefonleitungen steht allerdings nichts drin.^^
Wie schon oben erwähnt, ist das sogenannte "Fence-Hopping", also das Betreten von Weideflächen um sich mit den Tieren dort zu vergnügen nicht erlaubt. Dieses Verbot hatt allerdings in keinster Weise etwas mit der dem Sex zu tun, sondern ist einzig und allein wegen dem Hausfriedensbruch illegal.
ÖSTERREICH:
Mit Deutschland zu vergleichen, inklusive des Teils mit der Pornographie
SCHWEIZ
Sex mit Tieren ist eine Grauzone, da "Handlungen , die gegen die Würde des Tieres verstoßen" verboten sind. Je nach Auslegung könnte man dann also auch die gesamte Tierzucht verbieten. :D
Wichtiger ist hier, dass der Besitz, Produktion und Handel mit Tierpornographie verboten ist.
So, ich hoffe das reicht. Ich glaube ich habe WIRKLICH zuviel Zeit^^