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Genau deshalb hat das Bundesverfassungsgericht klare Richtlinien gelegt, an die sich der Staat zu halten hat. Tut er dies nicht, so ist es nicht das Recht auf Privatsphäre, das solche Täter schützt, sondern die Unfähigkeit unseres Staates, im Sinne des Volkes zu handeln. Ich verstehe nicht, dass man von Anfang an zu solchen Mitteln greift, anstatt eine Version des Bundestrojaner zu erschaffen, der erst mal nur nachschaut, was da los ist und dann bei berechtigtem Verdacht mit einem echten Gerichtsbeschluss upgegradet werden kann und dann erst diesen Drahtseilakt vollzieht. Abhören ist ja was anderes, als gleich von Anfang an auf den PC zugreifen zu können und all diese verfassungswidrigen Aktionen durchführen zu können.Denn an der Stelle wo einer dieser Leute sich auf seine "Privatsphäre" beruft und deswegen eine "Komme aus dem Gefängniss frei"-Karte dadurch erhält und raus auf die Strasse geht und weiter machen kann, stößt meine Verständniss auch auf Grenzen.

So, jetzt an alle die sicher sein wollen das sie unseren Bundestrojaner nicht haben, oder ihn eventuell löschen möchte:
CHIP.DE

So, aber falls die sowas wirklich durchbringen wollen, basteln Sie jetzt irgendwo wahrscheinlich längst an der nächsten noch besseren Version die man nicht so leicht entfernen kann.
wenn es nur darum ginge Leute aufzuspüren die Dreck am Stecken haben ... *seufz*.....
aber mir ist das ja e egal, ich habe ja kein Dreck am Stecken-.-
Wir erinnern uns:Dr. h.c. Otto Schily, ehem. Bundesminister des Innern
http://www.presseportal.de/pm/60247/1510056/deloitte-gruendet-unternehmensbeirat
Die Bestrebungen für eine Online-Durchsuchung bei Verdächtigen reichen ins Jahr 2005 zurück, in die Amtszeit des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Quelle
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