Uii, da ist ja ein ganz schwieriges Thema ausgegraben worden.
Gehe ich recht davon aus, dass du dieses Thread mit den Themen Patientenverfügungen und (aktive) Sterbehilfe im Hinterkopf eröffnest hast?
Rechtlich gesehen wird das meines Wissens nach (nicht nur) in Deutschland als Behilfe zum Mord, bzw Mord behandelt (was aus biologischer Sicht auch sicher zutrifft)
Aus (Moral-)Philosophischer Sicht ist die Sache noch ein gutes Stück komplexer.
Richtig, GG2.2 sagt uns "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben", aber jeder (volljährige) Mensch hat auch (Ausnahmen mal weggelassen) das Recht Auto zufahren, aber keiner muss wenn er nicht will. Halten wir also einmal fest:
Aus dem Recht auf etwas leitet sich keine Pflicht darauf ab
soll heissen, man darf keinen Menschen zum Leben zwingen. (wieder sind hierbei aussen vor externe Begleitumstände wie Krankheiten, soziale Situation, etc....)
GG1.1 sagt uns das die Würde des Menschen unantastbar ist, die Menschenwürde ist also höher eingestuft als das Recht auf Leben, das Idealziel wäre somit ein
Leben in Würde
(Menschen-)Würde lässt sich meiner Meinung nicht klar beschreiben. Nicht das ich sie als unkonkreten, schwammigen Begriff ansehen würde, sondern schlicht und einfach weil es etwas ist, das man mit Worten nie vollständig erfassen kann (ich zumindest).
Nun gibt es allerdings Situationen in denen die beiden Artikel miteinander in Konflikt stehen, beispielsweise die Dauerkomapatienten die nur durch Maschinen am Leben gehalten werden. Dort ist zwar Leben (im weiteren Sinne) vorhanden, aber keine Würde. Was haben wir hier für Möglichkeiten:
1) Maschinen abschalten -> Erzwingt Ende des Lebens -> Konflikt mit GG2
2) Maschinen anlassen -> Erzwingt Fortsetzung des Lebens mit unwürdigen Umständen -> Konflikt mit GG1
[ 3) Ignorieren -> Konflikt mit beiden -> Politische Lösung ]
Es stellt sich somit die Frage, was wichtiger ist, die Würde des Menschen oder dessen Leben. Dazu würde ich sagen
Es gibt keine eindeutige Antwort. Jeder muss für sich selbst entscheiden (Ausnahme sind die Komapatienten bei denen keine Chance besteht das sie je wieder aufwachen)
Allerdings sollte die Option des Freitods nur dann als solche angesehen werden wenn wirklich alle anderen (Hilfs-)Möglichkeiten ausgeschöpft sind (wie Therapien)
Tl;dr-Fassung: Die Entscheidung über das Leben sollte beim Einzelnen liegen, Selbstmord/Maschinen abschalten aber nur als Ultima Ratio in Frage kommen.
... Ich glaube ich bin im Laufe des Posts leicht vom Thema abgekommen, aber wer bis hierhin durchgehalten hat, darf sich einen Keks gönnen.
@Sparty: Moral/Ethik werden i.A. als Teilgebiet der Philosophie angesehen (Moralphilosphie), insofern macht die Unterscheidung zwischen beiden wenig Sinn, und da das ganze Thema komplett subjektiv ist, wirst du nie bessere oder schlechtere Diskussionsteilnehmer finden, nur solche die ihre Meinung klarer artikulieren können.
Links zum Thema:
Grundgesetz
und
Was das Internet hier sagt ^^