[Diskussion] Was wäre wenn - Beast-Fantasien in der Realität?

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Nein ist es nicht. Alles im Thread lesen was ich dazu geschrieben habe (also wirklich alles, ich habs nun wirklich mehr als ein mal erklärt), drüber nachdenken, zum richtigen Ergebnis kommen. Es ist NICHT verboten!
Ich Danke Dir für den Hinweis! Finde es echt schön das Du so schlagfertig bist und habe einen ähnlichen Standpunkt, das es einfach ein Thema ist, wie vor vielen Jahrzenten Homosexualität!
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
Es ist verboten. Wenn man aber den unterschied zwischen Ordnungswiedrigkeit und Straftat einfach nicht sehen WILL, dann kann man einfach nur hoffen das diese leute mal erwischt werden, damit sie es merken.
Wie schon mehrmals versucht zu erklären ist der entsprechende Paragraph des Tierschutzgesetzes eben NICHT vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Er ist kedeglich keine Straftat mehr. Eine Ordnungswiedrigkeit bleibt es dennoch - ergo, verboten.
 

MastiffGirl

Novize
Ach Ironhide, nu lass es doch mal gut sein, du hast doch schon zum X-ten Mal beweisen, das du es nicht verstanden hast.

Für die anderen nochmal, da ich seine Aussagen so nicht stehen lassen kann:
1. Eine Strattat ist Zoophilie seit 1969 nicht mehr und ist es seitdem nie wieder geworden. Der §3 Satz 1.13 Tierschutzgesetz war immer eine Ordnungswidrigkeit, seit dieser Satz 2013 eingeführt wurde.
2. Der Bundesgerichtshof hat dazu nie etwas gesagt, dieses Gericht war dafür gar nicht zuständig.
2. Das Bundesverfassungsgericht hat hat zwar eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, aber man muss die Begründung der Richter einfach mal lesen, warum es abgelehnt wurde. Das BverfG hat kipp und klar gesagt, dass dieser Paragraph kein Verbot zoophiler Handlungen darstellt, sondern das es nur sexuellem ZWANG (Gewalt) an Tieren verbietet. Es ist ein Vergewaltigungsverbot! Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt, weil es kein generelles Verbot ist!

Wer es mir nicht glauben will, möge in der Wikipedia nachlesen, dort steht es auch:
"Am 8. Dezember 2015 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den § 3 Satz 1 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ab. In der Begründung stellte es klar, das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot greife nur dann, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird. Demnach ist der Geschlechtsverkehr mit Tieren grundsätzlich nicht verboten."

So, und nun wette ich, wird Ironhide antworten "In der Wikipedia kann ja jeder schreiben, darum stimmt das alles sowieso nicht". Wäre fast schon schade, wenn dieser Klassiker nicht käme ;)
 
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Lizzy_Uchiha

Gläubiger
Um der Abwechslung halber mal wieder auf das eigentliche Tema zu kommen: Ich würde ein Schäferstündchen mit einem Tiger wahnsinnig aufregend finden ^.^ Natürlich in der Hinsicht (Im Bereich der Fantasie ist ja alles möglich), dass er mir sanft in den Nacken beißt :3
Zum Anderen Punkt... Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde mit der Begründung abgelehnt, dass dies nicht die klagenden zoophilen betreffe. Ergo bzeieht sich daraus der Umkehrschluss, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte mit tieren natürlich "nicht" dem Aspekt des artwidrigen Verhaltens und des Zwanges entsprechen. Aaaaalso wenn alles lieb und Flauschig ist wird kein deutsches Gericht etwas dagegen einzuwenden haben können. Es geht selbstverständlich immer um Einzelfälle da diese schon sehr individuell betrachtet werden müssen. Ergibt sich ja schon aus der Sache an sich, dass trotz allem schwarze Schafe gibt und dementsprecht Tiere, die von Herrchen oder Frauchen ausgenutzt werden...

Und... Ey MastiffGirl, da kann doch jeder in der Wiki schreiben was er will xD

Fakt ist, wenn es Hundchen und Pferdchen gut geht und der Sex Spaß macht ist doch alles fein ^.^
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
Wikipedia... für die Auslegung von Gesetzestexten bzw richterlichen Urteilen herranzuziehen? Ist schon sehr mutig. Sicher,man kann da einiges nachlesen, aber bei so komplizierten Sachen würde ich eher abstand davon nehmen. Es ist vieles richtig, was man bei dem Portal findet, aber eben nicht alles. Wer Für sowas Wikipedia ranzieht, dem gehen entweder die Argumente aus, oder er will einfach sich alles nur so zurechtbiegen, wie es nur geht.

Nochmal, nur für dich, damit du es endlich mal raffst, was ich die ganze Zeit schreibe:
Wenn du mir 15 Quelklken lieferst, die dir bestätigen, das es kein verboit mehr ist, liuefer iczh dir mindestens genauso viele, die eben sagen das es weiterhin eine Ordnungswiedrigkeit ist. Damit meine ich nicht mal militante Tierschutzorganisationen, sondern durchaus renomierte Institutionen/Anwälte. Die sind sich selbst nämlich nicht so recht einige, von dem was ich gefunden hab.
Und auch nochmasl, WO in der Begründung setht eindeutig, das dieses Verbot AUFGEHOBEN wurde? Eben genau das hat das Verfassungsgericht nicht getan, aber gesagt wei es strafrechtlich anzuwenden ist. Ich hab die Begründung inzwischen mehrmals gelesen heute, und finden absolut gar nichts, was eben diesen einen Teil des Gesetztestextes aufhebt. Also damit du es endlich mal in den Kopf bekommst:
Zeigt dioch jemand deswegen an und kann es Bewesien, am besten noch auf frischer Tat ertappen, ist es IMMERNOCH durchaus im Bereich des möglichen sogar sehr wahrscheinlich, das du eine Ordnungsstrafe zahlen musst! Punkt.

Dazu einfach mal den letzten Satz der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes, was so auch im Urtteil zu finden ist.
Zudem bedient sich der Gesetzgeber hier nicht des Strafrechts, sondern gestaltet die Norm als bloße Ordnungswidrigkeit aus, deren Verfolgung und Ahndung dem Opportunitätsprinzip (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes) folgt und damit im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt.
 

Lizzy_Uchiha

Gläubiger
sehr wahrscheinlich, das du eine Ordnungsstrafe zahlen musst! Punkt.
Lies doch die Begründig des Bundesverfassungsgerichts. PUNKT. :D
Fakt: Es ist nichts aufgehoben. Da hast du schon Recht und darum gehts auch nicht. Es geht taträchlich um die Sache der Auslegung und das ist hier zumindest EINmal geschehen.
Wie genau auszulegen ist was artwidriges Verhalten auszusehen hat? Sollte vermutlich irgendwo definiert sein. Aber sexuelle Kontakte zweier Säugetiere als artwidrig azustempeln hat auch noch nie von zwei poppenden Löwen gehört ;)[DOUBLEPOST=1471362619][/DOUBLEPOST]*hust* ums klarzustellen, ich meine Männliche Löwen. oder Löwe und Tiger (ooouuuh artwidrig?). Bleiben wir bei Schwulen poppenden Gaysex-Löwen die mit Freuden so Dinge mit dem jeweiligen Hintern anstellen ^.^

Warme Löwenbrüder *schnurr*

Lasst mir meine Fantasie, schwule Löwen (und Pinguine^^) sind ja wohl mal das heisseste was es gibt :D
 
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MastiffGirl

Novize
Und... Ey MastiffGirl, da kann doch jeder in der Wiki schreiben was er will xD
Hihihi, siehst ja, ich hab die Wette gewonnen, Ironhide hat geantwortet wie ich vorher gesagt habe :)

Und er wiederholt wieder seinen verqueren Mist, weil er wie ein Mädchen das letze Wort haben will und wie ein wütendes Kind auf dem Boden stampft, wenn man ihm nicht recht gibt. Er hat bisher nicht einmal verstanden, das es gar nicht darum geht, dass ein Verbot aufgehoben sein soll, sondern dass rechtsbindend festgelegt wurde, was laut dem Tierschutzgesetz verboten ist.

Es ist müßig, noch mal auf ihn einzugehen. Ich habe bereits vor Wochen mehrere renomierte Anwälte, u.a. Strafrechtsanwalt Udo Vetter (genau derjenige, der auf den CCC Kongressen als Rechtsexperte auftritt) als Referenz zitiert, und trotzdem wird er mir wie eine Gebetsmühle widersprechen. Ich glaube da schwingt eine ordentliche Portion Narzissmus bei ihm mit.

Wie genau auszulegen ist was artwidriges Verhalten auszusehen hat? Sollte vermutlich irgendwo definiert sein.
Genau das hat das BverfG ja in seiner Begründung gemacht. Man muss es nur lesen und verstehen. Es sagt ganz konkret, dass der Satz "zu artwidrigem Verhalten zu zwingen" nichts anderes ist als das Verbot, ein Tier zu vergewaltigen. Punkt, da gibt es keinerlei Deutungsspielraum und diese Interpretation des Gesetzestextes ist für alle gerichtlichen Instanzen bindend. Da ist auch nichts so kompliziert daran, dass die Autoren der Wikipedia damit überfordert wären.
es ging darum wo es angeblich anfangen sollte artwidrig genannt zu werden.
Es ist vollkommen egal, ob es artwidrig ist oder nicht, solange es ohne Zwang passiert. So ist die Rechtslage in Deutschland.
 
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Lizzy_Uchiha

Gläubiger
@MastiffGirl Jo genau das hatte ich ja versucht zu verdeutlichen, ist vielleicht nicht klar genug rübergekommen ^^
Jaa Udo Vetter war die erste Quelle nach der ich geschaut hatte als es bekannt wurde :D Ansonsten hast du's ziemlich genau auf den Punkt gebracht was erlaubt is tund was nicht.
 

Ironhide

Na hast du Angst Kleiner?
VIP
Und er wiederholt wieder seinen verqueren Mist, weil er wie ein Mädchen das letze Wort haben will und wie ein wütendes Kind auf dem Boden stampft, wenn man ihm nicht recht gibt. Er hat bisher nicht einmal verstanden, das es gar nicht darum geht, dass ein Verbot aufgehoben sein soll, sondern dass rechtsbindend festgelegt wurde, was laut dem Tierschutzgesetz verboten ist.
Gut das ich das ich ständig gesagt habe, dass das Gericht das Verbot eben nicht aufgehoben hat, es ergo also weiterhin Konsequenzen haben muss, auch eben jene Passage, die du partou als nicht mehr Gesetzeswirdirg hinstellen willst (Schon gemerkt das du dir daher ständig selbst wiedersprichst?). Das es in seiner Begründung vor allem auf die Strafrechtlichen Konsequenzen eingeht und was nun strafrechtlich ist und was nicht, stand inzwischen gar nicht mehr zur Debatte. Ordnunsgwiedrig bleibt es dennoch. Das hat das Gericht mit nicht einem Satz aufgehoben. Da steht einfach nichts davon und auch alles andere was man da ließt, hebt es in keinster weise auf. Ich kann es auch in keinster Weise rausinterpretieren, nicht mal im Ansatz. Und soweit ich weiß, haben selbst eure zitierten Anwälte mit keinem Wort erwähnt, das die Ordnungswiedrigkeit abgeschafft oder ausser Kraft gesetzt wurde. Falls doch, Link.
Aber redet ihr euch das weiter schön.
Btw, noch son eine Beliedigung von dir, sei sie noch so gut verpackt, wird wohmöglich ein Nachspiel haben.

Es ist müßig, noch mal auf ihn einzugehen. Ich habe bereits vor Wochen mehrere renomierte Anwälte, u.a. Strafrechtsanwalt Udo Vetter (genau derjenige, der auf den CCC Kongressen als Rechtsexperte auftritt) als Referenz zitiert, und trotzdem wird er mir wie eine Gebetsmühle widersprechen. Ich glaube da schwingt eine ordentliche Portion Narzissmus bei ihm mit.
Und ich habe dir ebenso merhmals gesagt, das man ebenso etliche Quellen findet, die mir recht geben, wobei ich nicht mal irgendeine militante Tierschutzorganisation mit meine, die auf alles und jeden losgehen, nur weil man einen Hund an der Leine durch einen Park führt.

Aber da werden wir nie auf einen Nenner kommen, klemm dir in Zukunft einfach die Äußerungen bezüglich der Rechtslage, denn du hast auch wiederholt hier Seitenhiebe ausgeteilt, bezüglich der Diskussion vor Wochen, sonst wäre ich gar nicht mehr Aktiv geworden. Zumindest habe ich deine Worte so aufgefasst und es stinkt mir daher schlicht, wenn das ständig passiert, da sie sicher nicht nur, aber eben auch in meine Richtung gingen und da muss ich dann schon an der geistlichen Reife zweifeln, ob man fähig ist, über AUssagen zu stehen, die einem eben nicht passen. Spar dir also einfach in Zukunft sowas, dann haste auch deine Ruhe.
 

Lizzy_Uchiha

Gläubiger
@Ironhide Okay.... (Spiele niemals Schach mit einer Taube -.-')

Und soweit ich weiß, haben selbst eure zitierten Anwälte mit keinem Wort erwähnt, das die Ordnungswiedrigkeit abgeschafft oder ausser Kraft gesetzt wurde.
Du verstehst es ja wirklich nicht...
1. Nein, die Ordnungswidrigkeit wurde nicht abgeschafft!
2. Man hat gegen diesen Paragraphen geklagt weil: Man hat (als zoophiler) sein Selbstbestimmungsrecht verletzt gesehen.
3. Klage wurde abgewiesen weil: "Betrifft euch nicht." (Weil die Klagende Partei keine Tiere zum Sex zwingt)

Hab ich das soweit korrekt heruntergebrochen?
 

MastiffGirl

Novize
@Lizzy_Uchiha Ja, das ist korrekt auf den kleinsten Nenner runtergebrochen :)

Vielleicht hilft ja auch ein bildliches Beispiel:
Es ist verboten, beim Autofahren mit dem Handy zu telefonieren. Aber es ist erlaubt, wenn man eine Freisprecheinrichtung benutzt.
Es ist verboten, Tiere zum Sex zu zwingen. Aber es ist erlaubt, wenn das Tier nicht gezwungen wird und freiwillig mitmacht.
 
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