Wenn eine Flucht nicht möglich ist, wäre die andere Option in einer solchen Situation, sich umbringen zu lassen. Von Versagen kann hier keine Rede sein. Wir reden hier von einer Situation, die keine andere Möglichkeit als Notwehr oder eigener Tod zulässt (auf den Angreifer einreden ist also wirkungslos).Terry_Gorga schrieb:Die "Schuld" ist dieselbe, denn ist man erst genötigt, einen anderen Menschen umzubringen, ist das gleichzeitig ein eigenes Versagen, weil es dafür spricht, dass man in der jeweiligen Situation nicht in der Lage war, zu anderen Mitteln zu greifen.
Zum Thema Mord: "Affektiver Mörder", also Mord im Affekt ist m.W. bereits falsch, da es sich dann um Totschlag handelt, während Mord eine vorsätzliche (also geplante und gewollte) Tötung ist.So ist es auch mit dem vermeintlichen Unterschied des Affektes. Gut die Hälfte aller Morde geschieht im Affekt, genauso wie nach deinen Worten die Notwehr. Und genauso wie die Notwehr, geben viele affektive Mörder an, in der Situation keine andere Möglichkeit mehr gesehen zu haben.
Zum Thema Totschlag: Eine Tötung im Affekt bedeutet, dass der Täter aufgrund einer emotionalen Ausnahmesituation, die zum Verlust einer rationalen Denkweise geführt hat, so gehandelt hat, dies mindert aber nicht die Sinnlosigkeit einer Tötung und ist daher von Notwehr abzugrenzen, die im Sinne der Selbsterhaltung steht.
Zum Thema Notwehr: Das eigene Leben steht im Falle der körperlichen Bedrohung durch einen Anderen IMMER an erster Stelle. Das ist übrigens auch nicht kulturell bedingt, sondern natürlich (der Selbsterhaltungstrieb ist artübergreifend evolutionär festgesetzt).
Natürlich sollte es die Maxime sein, den Angreifer nur unschädlich zu machen und nicht seinen Angriff als Gelegenheit zur Tötung zu nutzen. Wenn jedoch durch die Umstände der Situation der Angreifer zu Tode kam und dies nicht verhindert werden konnte (es sei denn durch Unterlassung der Notwehr), so ist das sowohl juristisch als auch mMn. moralisch absolut vertretbar.
Im Übrigen würde ich mich auch niemals als Mörder bezeichnen lassen, nur weil ich in einer ausweglosen Situation mein eigenes Leben gerettet habe.
Natürlich ist das so. Wenn dich jemand mit einem Messer bedroht, ist es sogar ratsam, ihm anzukündigen, dass du dich verteidigen wirst, wenn er dich angreifen sollte (damit er darüber unterrichtet ist, dass sich im Falle eines Angriffs auch sein eigenes Leibeswohl in Gefahr befindet und er somit die Möglichkeit hat, einen geplanten Angriff noch einmal zu überdenken). Dass du dann bei einem Angriff desjenigen die Notwehr vollziehst, ist absolut logisch und juristisch völlig legitim.Zusätzlich weiß ich, dass Notwehr nicht zwangsläufig im Affekt stattfinden muss, sondern genauso geplant, angekündigt und dann bei vollem Bewusstsein vollzogen werden kann und darf. Das Gesetz schreibt einen Affekt als Grundlage für Notwehr nicht vor, im Gegenteil, praktisch werden im Affekt begangene Taten meist noch auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft und dann oft nicht mehr als Notwehr eingeordnet. Damit sind sich diese Dinge also auch juristisch noch ähnlicher, als du hier erzählst.