[Diskussion] Ehe für alle: Die Abstimmung am Freitag

Ehe für Alle: Wie ist eure Meinung?

  • Ja, ich bin dafür

    Stimmen: 19 76,0%
  • Ja, ich bin dafür finde aber gleichgeschlechtliche Paare sollten nicht adoptieren dürfen

    Stimmen: 3 12,0%
  • Nein, ich bin dagegen

    Stimmen: 3 12,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    25
  • Umfrage geschlossen .

Metaxylol

Stamm User
Da die SPD mit Linke und Grüne gegen die CDU/CSU die Änderung der Geschäftsordnung durchgesetzt hatte, ist der Koalitionsvertrag gebrochen. Die CDU/CSU kann nun mit dem Beweis des Rot-Rot-Grünen Regierungswillen in den Wahlkampf ziehen. Wer nicht 2RG will, dem bleibt nur die Wahl zwischen CDU/CSU und FDP. Aus meiner Sicht wird es nach der Bundestagswahl keine Regierungsbeteiligung der SPD geben.
Wenn dieses Gesetz den Bundestagsabgeordneten der SPD diesen Preis wert war, dann ist alles gut.

@CatVersion3 und @SmoochyCat
Das Verfassungsgericht hielt für die Ehe immer Man und Frau für erforderlich. Falls es zu zulässigen Klagen kommen sollte, kann das Verfassungsgericht seine Meinung natürlich auch ändern, so etwas passiert regelmäßig.
Die Abschaffung der Möglichkeit eingetragene Lebenspartnerschaften einzugehen, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die Kombination Man/Frau diese nun endgültig nicht eingehen kann, aber alle Kombinationen die Ehe eingehen können.
Vor der Bundestagswahl wird keine Klage von 25% der Bundestagsabgeordneten eingehen, da bis jetzt alles für die CDU optimal gelaufen ist.
 

SmoochyCat

Gottheit
Sorry, aber glaubst du im ernst, deswegen würden die Deutschen in Massen auf die Straßen gehen? Da gibt es doch weitaus größere Probleme und Ungerechtigkeiten, und dennoch muren die Deutschen (und wir Ösis auch) nur rum, aber fügen sich. 82 % sind dafür? Ich glaube eher, den meisten dieser 82% ist diese Sache schlichtweg egal.
ich denke schon denn dafür sid es schlicht weg zu viele die betroffen sind ich weil dies schon lange erforderlich war denn die öffnet anderen die türe das auch deren gesetzt sich ädert wie z.b TSG[DOUBLEPOST=1498939072][/DOUBLEPOST]
@CatVersion3 und @SmoochyCat
Das Verfassungsgericht hielt für die Ehe immer Man und Frau für erforderlich. Falls es zu zulässigen Klagen kommen sollte, kann das Verfassungsgericht seine Meinung natürlich auch ändern, so etwas passiert regelmäßig.
Die Abschaffung der Möglichkeit eingetragene Lebenspartnerschaften einzugehen, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die Kombination Man/Frau diese nun endgültig nicht eingehen kann, aber alle Kombinationen die Ehe eingehen können.
Vor der Bundestagswahl wird keine Klage von 25% der Bundestagsabgeordneten eingehen, da bis jetzt alles für die CDU optimal gelaufen ist.
Die Möglichkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es durch die Gesetzesänderung gar nicht mehr sie wird schlichtweg abgeschafft bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben zwar erhalten neue können aber nicht mehr geschlossen werden ich verstehe nicht wie das gegen den Gleichhheitsgrundsatz verstößen sollte

Ich glaube einige CDU/CSU Politiker würden dir da deutlich wiedersprechen das alles optimal gelaufen ist Merkel und Co. haben ja schon zugegeben das das eine ziemliche Niederlage ist, geklat wird hundert pro ich glaube aber ehrlich gesagt nicht das das Verfassungsgericht da tatsächlich zustimmen würde das käme einem Skandal gleich und würde nicht ohne Folgen bleiben. Ich denke ausserdem wenn der Justizminister schon sagt das eine Gesetzesänderung nicht notwendig ist das das dann auch so stimmt^^ Der trifft so eine Aussage ja auch nicht mal eben so ohne es wirklich zu wissen.

Sollte das Gesetz tatsächlcih doch noch irgendwie scheitern wird es vielleicht keinen Massenaufstand geben weitreichende Folgen hätte dies allerdings schon.
 
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Yuki-Neko

Hobbyautorin und Freizeitneko :-3
. 82 % sind dafür? Ich glaube eher, den meisten dieser 82% ist diese Sache schlichtweg egal.
In der Umfrage gab es auch die Möglichkeit sich zu enthalten sprich für unentschlossen zu stimmen, 82% haben klar für ja gestimmt in einer anderen Umfrage waren es zwar nur 75% aber immer noch klar die Mehrheit die Menschen wissen was für eine Ungerechtigkeit und Diskriminierung in diesem Bereich herrscht/herrschte bestimmt ist es vielen egal aber eben nicht allen und einer klaren Mehrheit ist das nicht egal. Auch wenn es nicht zu einem Aufstand kommt hätte es trotzdem weitreichende Folgen sollte die Gesetzesänderung jetzt noch verhindert werden.
 

Waltikon

The Katsumi Otaku !
Otaku Veteran
Dann will ich es anders formulieren: für das Gros der 75-82% war das kein " Oh ja, diese Ungerechtigkeit muss unbedingt beseitigt werden!" Ja, sondern ein "Sollen sie doch, warum nicht?" Ja.
 

Metaxylol

Stamm User
@SmoochyCat
Für Paare in der Kombination Man/Frau war die Lebenspartnerschaft bisher nicht zulässig, auch wenn sie diese eingehen wollten. Hier war nur die Kombination Man/Man oder Frau/Frau zulässig und dies wird sich nun auch nicht mehr ändern. Die Ehe wird rückwirkend ab Beginn der Lebenspartnerschaft für alle Lebenspartnerschaften auf Antrag wirksam. Da bleibt juristisch eine Ungerechtigkeit bestehen.
Ob dort deswegen noch Klagen laufen, weiß ich nicht, ohne in die Datenbank zusehen. Ob dann eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, wird das Verfassungsgericht entscheiden, falls eine zulässige Klage eingereicht werden sollte.

Die CDU Vorsitzende als Physikerin mit Doktortitel musste die Gewissensentscheidung freigeben, um nach der Bundestagswahl eine Regierung mit der FDP zu ermöglichen. Sie hat schon geplant, wie die nächste Bundestagswahl zu gewinnen ist und eine Regierung ohne SPD gebildet werden kann.
Zwei Varianten waren denkbar:
A) Die Freigabe der Gewissensentscheidung verläuft vor der Wahl im Sande. Dann gäbe es nach der Bundestagswahl die Ehe für alle mit Grundgesetzänderung und allem drum und dran. Die Wahl würde mit einiger Unsicherheit durch CDU/CSU+FDP gewonnen werden.
B) So wie es jetzt kam, mit Zeitmangel und Koalitionsbruch und Zusammenarbeit von SPD, Linke und Grüne.
Jetzt kann die CDU/CSU voll den Anti Rot Rot Grün Kurs fahren. Ein wesentliches grünes Thema wurde abgeräumt (siehe Atomausstieg). Potentielle grüne Wähler werden zur FDP getrieben und eigene Wähler werden mobilisiert. Das Ergebnis dürfte ein großer Vorsprung für CDU/CSU+FDP vor SPD+Linke+Grüne sein. Die Empörung über die SPD wird jetzt natürlich durch die CDU/CSU bis zur Bundestagswahl so gut wie möglich aufgebauscht. Um die Sache an sich geht es dann nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
@SmoochyCat
Für Paare in der Kombination Man/Frau war die Lebenspartnerschaft bisher nicht zulässig, auch wenn sie diese eingehen wollten. Hier war nur die Kombination Man/Man oder Frau/Frau zulässig und dies wird sich nun auch nicht mehr ändern. Die Ehe wird rückwirkend ab Beginn der Lebenspartnerschaft für alle Lebenspartnerschaften auf Antrag wirksam. Da bleibt juristisch eine Ungerechtigkeit bestehen.
Ob dort deswegen noch Klagen laufen, weiß ich nicht, ohne in die Datenbank zusehen. Ob dann eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, wird das Verfassungsgericht entscheiden, falls eine zulässige Klage eingereicht werden sollte.
Erläuterst du jetzt auch nochmal, wo die Ungerechtigkeit liegen soll? Wo hat denn jetzt die eingetragene Lebenspartnerschaft einen Vorteil, dass Mann/Frau so benachteiligt sind? Warum sollten denn erst jetzt Klagen wegen dieser Ungerechtigkeit kommen, wo doch neue eingetragene Lebenspartnerschaften gar nicht mehr gehen, sondern nur noch die bestehen bleiben, die nicht nachträglich eine Ehe draus machen, immerhin gibt es diese "Ungerechtigkeit" doch schon seit 16 Jahren?
 

Metaxylol

Stamm User
@Filp
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verfahren gegen den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Österreich eingeleitet.
Der Klagegrund ist offensichtlich die Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechtes.
Man muss dazu sagen, dass in Österreich der Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft riesig im Vergleich zu Deutschland ist. In der Praxis dürfte es kaum Klagen in Deutschland geben, es wurde dann meist doch geheiratet (Prozessrisiko, lange Verfahrensdauer usw. wurde vermieden).
 

Filp

คนสร้างความยุ่งยาก
Otaku Veteran
@Filp
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verfahren gegen den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Österreich eingeleitet.
Der Klagegrund ist offensichtlich die Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechtes.
Man muss dazu sagen, dass in Österreich der Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft riesig im Vergleich zu Deutschland ist. In der Praxis dürfte es kaum Klagen in Deutschland geben, es wurde dann meist doch geheiratet (Prozessrisiko, lange Verfahrensdauer usw. wurde vermieden).
Und was hat Österreich jetzt mit Deutschland zu tun? War also einfach nur unnötiger Quatsch den du geschrieben hast. Danke, dass du es selbst schreibst ;)
 

Yuki-Neko

Hobbyautorin und Freizeitneko :-3
@Metaxylol Was du da zum Thema CDU/CSU + FDP schreibst klingt für mich doch arg nach Verschwörungstheorie ausserdem kannst du doch nicht einfach Österreich und Deutschland vergleichen XD das ist doch was völlig anderes ich sehe es da genau wie Flip und verstehe nicht wo es da eine Benachteiligung für heterosexuelle Paare gegeben haben soll die eingetragene Lebenspartnerschaft hat keinerlei vorteile gegenüber der Ehe nur Nachteile mit der Gesetzesänderung wären aber die eingetragenen Lebenspartnerschaften eh vom Tisch ich nehme mal stark an das die meisten Paare sie in eine vollständige Ehe umwandeln werden auf kurz oder lang wird damit die eingetragene Lebenspartnerschaft vollständig verschwinden

Sollte die Klage erfolg haben sieht das wieder ganz anders aus aber dann ändert sich ja sowieso überhaupt nichts in dem Fall dürfte das Thema für die nächsten Jahre auf Eis sein und man könnte nur noch hoffen das die eingetragene Lebenspartnerschaft zumindest weiter angeglichen wird was die Rechte betrifft vorrangig wird es dann wohl um das Adoptionsrecht gehen
 
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