so und nun versuche mal so einem pärchen das nachzuweisen, wenn die eltern hinter denen stehen...Original von Shinryu
Zärtlichkeiten wie z.B. Streicheln, Gute Nacht Küsse, Umarmungen sind davon ausgeschlossen. Gemeint sind vielmehr intime Kontakte, wie z.B. Petting oder Geschlechtsverkehr (§ 184c StGB). Zungenküsse stellen nach neuester Rechtssprechung einen Straftatbestand dar.
Na dann mal viel Spass...
ich glaube mal das kann man vergessen
weil ich kaum denke das mit na schwarzlicht lampe in das zimmier von dem kind kommen werden
und das heißt ja auch net das die eltern das unterstützen müssen, sondern das sie keine bedenklichen einwenden haben, wenn ihr kind halt öfter mit nem älteren zusammen is, selbst wenn da keine sexuellen handlungen passieren ;P
Mißbrauch ist doch aba gegen den willen der betroffenen person @ xivxsi
oder? Ão