Meiner Meinung nach spielt das Alter in gewissen Bereichen schon eine Rolle, vor allem wenn es dabei um Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen geht, und dabei Gesetze verletzt werden.
Beim ursprünglichen Fall sollte es rechtlich gesehen keine Probleme geben, wenn eine 15-jährige mit einem 19-jährigen Sex hat, sofern es
einvernehmlich ist,
kein Geld für Sex verlangt oder
keine Zwangslage der jüngeren Person ausgenutzt wird. Soweit ist es für mich persönlich auch vertretbar.
Schwieriger wird die Sache schon bei der 13-jährigen und dem 23-jährigem. Sollte es zwischen den beiden Personen zu sexuellen Handlungen kommen, macht sich
- der Ältere strafbar und
- ist es für mich ein absolutes No Go, wenn sich ein Erwachsener mit einem Kind Sex hat, egal ob einvernehmlich oder nicht.
Allerdings ist es doch möglich, dass eine Beziehung zwischen beiden Personen auch erstmal ohne sexuelle Handlungen bestehen kann. Dann wiederum ist es meiner Meinung nach kein Problem, und mir ist auch kein Gesetz bekannt, was eine Beziehung
ohne jegliche Art von Sex zwischen 13 und 23-jährigen verbietet.
Ich muss zugeben, ich beneide die deutsche Rechtsprechung, was den Sex mit Jugendlichen angeht, vor allem, weil es bundeseinheitlich gilt. Bei uns in den USA ist das Sexualstrafrecht Sache der einzelnen Bundesstaaten. So ist es bei mir in NY offiziell erst Jugendlichen ab 17 Jahren gestattet, Sex zu haben, während im Nachbarstaat New Jersey schon 13-jährigen der Sex gestattet wird, allerdings nur wenn der Partner maximal 4 Jahre älter ist.
[Somit habe ich selbst als 12-jährige gegen das Gesetz verstoßen, als ich das erste Mal Sex mit meiner 11-jährigen Freundin hatte. Allerdings war es meine Eltern und ihre Mom kein Problem, und außer uns wusste es damals niemand.]
In jungen Jahren (bis 14) macht man sich keine Gedanken um die Rechtslage, da spielt auch die Reife der Person keine Rolle. Meine Freundin galt auch als frühreif, und sie hatte anderes im Kopf, als die Gesetze. Selbst für Jugendliche (15 - 17) sind die Gesetze nebensächlich. Deswegen sollte der Partner gerade in Bezug nach sexuellem Verlangen umso verantwortungsvoller umgehen.
Meine Begrenzung:
- 13 Jahre: Beziehung ohne sexuelle Handlungen
- 14, 15 Jahre: Sex im Rahmen der Gesetze, Partner max. 21 (ohne sexuelle Handlungen bei 13 jährigen)
- 16, 17 Jahre: Sex im Rahmen der Gesetze, Partner max. 25 (ohne sexuelle Handlungen bei 13 jährigen)
- 18+ Jahre: egal (im Rahmen der Gesetze bei U18, ohne sexuelle Handlungen bei 13 jährigen)