Allgemeine Kritik zum Zensus 2011
Betrachtet man die von Seiten der Regierung publizierten Informationen zum Zensus 2011, klingen die geplanten Maßnahmen im ersten Augenblick
nachvollziehbar, sinnvoll und allgemein vorteilhaft. Liest man jedoch bei verschiedenen Formulierungen zwischen den Zeilen, stellen sich bisweilen elementare Fragen, gerade in Bezug auf Datensicherheit und Anonymität.
Auffällig ist zunächst die
stark emotional geladene Formulierung einiger Zensusziele. Reizworte wie der Nutzen für "Schulen", "Krankenhäuser" und "ältere Menschen" zielen auf die "schwächeren Glieder" der Gesellschaft und lassen eine
eventuelle Kritik am Zensus als moralisch verwerflich erscheinen. So wird die Kritik zur symbolischen
Behinderung des Sozialstaates.
In offiziellen Verlautbarungen ist zu lesen: "Der Zensus nutzt uns allen." Im Umkehrschluss heißt das jedoch:
Kritik am Zensus schadet uns allen. Es macht gerade zu den Anschein, als seien die verantwortlichen Staatsorgane erpicht darauf, den Zensus als
zweifelsfrei moralisch und datenschutzrechlich korrekt darzustellen.
Allein diese emotionale Behaftung der Thematik, die schon bei der
Internetzensur-Debatte zur Sperrung von Internetseiten zu beobachten war, macht es Kritikern schwer, sich öffentlich gegen das Thema auszusprechen, da sie Gefahr laufen,
als unethisch und unsozial angestempelt zu werden.
Doch sollte eine Unterscheidung zwischen reinen
Fakten, Emotionen und
schlechten Erinnerungen an historische Ereignisse stattfinden, weshalb sich die folgende Betrachtung mit allen drei Faktoren auseinandersetzt.
Auf der Sachebene stellten sich immer wieder Fragen, die mangels verfügbarer Informationen nicht oder nur unzureichend beantwortbar waren und die hier kurz erläutert werden sollen.
Unklarheiten
Unklarheit 1: Gesetzliche Sicherheit des Datenschutzes
Offizielle Stellen verweisen in ihren Publikationen zum Zensus 2011 vermehrt auf das Statistikgeheimnis und den geltenden Datenschutz. So stellte sich aber die Frage nach dem
Umfang der jeweiligen Gesetze und der entsprechenden
rechtlichen Abdeckung. So ist zu klären, ob sich Statistikgeheimnis und Datenschutz nicht möglicherweise rechtlich
behindern, aushöhlen, aufheben oder schlicht
einige Bereiche offen lassen.
Anlass zu dieser Vermutung gaben
schwammige Formulierung wie "Hilfsmerkmale müssen so früh wie möglich gelöscht werden.".
Weiterhin bietet insbesondere
§16 BStatG Möglichkeiten zur alternativen Verwendung erhobener Daten und beschränkt allenfalls das Anlegen von Verwaltungsakten auf Basis dieser Daten. Speziell
§16 IV BStatG weist bei näherer Betrachtung diverse Lücken auf:
„Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden,
auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die
Übermittlung nach Satz 1 ist nur zulässig, soweit in den eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschriften
die Übermittlung von Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden zugelassen ist.“
Unklarheit 2: Datenschutz auf Europaebene
Im Rahmen der Recherchen zu diesen Ausführungen waren kaum Informationen zur
Handhabung der erhobenen Daten auf Europaebene zu finden. Weder wurde eindeutig klar, wer diese Daten in letzter Instanz erhält, wozu sie genutzt werden, wie sie übertragen und geschützt werden, noch wann sie endgültig gelöscht werden.
Da das deutsche Datenschutzrecht verglichen mit anderen europäischen Staaten relativ restriktiv ist, besteht Anlass zu der Sorge, dass auf Europaebene nicht streng genug mit diesen Daten umgegangen wird. So wurde die Weitergabe der nationalen Daten an die EU in der verhaltenen öffentlichen Diskussion als "
inakzeptabel" bezeichnet, da die
Sicherheit auf Europaebene nicht gewährleistet sei.
Unklarheit 3: Unklare Befugnisse
Eine weitere Frage, die sich ergab, bezieht sich auf die konkreten Befugnisse, auf die Zensusdaten zugreifen zu dürfen. Konkrete Antworten auf Fragen wie "Wer darf die Daten sehen und verarbeiten?" werden nicht gegeben.
Zur Veranschaulichung sei hier ein Textabschnitt über die Geheimhaltung von Einzelangaben erwähnt:
"So gilt auch für die im Rahmen des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 an die Statistik gelieferten Daten die Geheimhaltung für alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse (§ 11) und auch bei den Datenlieferungen ist sichergestellt, dass Daten
nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (§ 13)."
Offensichtlich fehlende Information: Was genau heißt "unbefugt"? Oder anders gesprochen:
Wer ist befugt was mit den Daten der Bundesbürger zu tun?
Unklarheit 4: Salami-Taktik
"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.", verkündete Walter Ulbrecht 1961. Der Rest ist Geschichte.
Geradezu symbolisch beschreibt dieses Zitat jene Beruhigungsversuche von Politikern gegenüber den Bürgern, deren Schreckensszenarien beliebiger Couleur letzten Ende aber doch Realität wurden.
Und so findet sich auch zum Zensus 2011 eine passende Textstelle, geäußert von der Leiterin der Abteilung "Bevölkerung, Bildung, Staat" im Statistischen Bundesamt, Dr. Sabine Bechtold:
"Es muss niemand befürchten, dass ihm durch wahrheitsgemäßes Ausfüllen eines Fragebogens ein Nachteil entsteht."
Aufgrund der Tatsachen, dass
a) sich Geschichte immer wiederholt,
b) Menschen aus früheren Leiden selten etwas lernen,
c) es zweifelhafte Macht-Begehrlichkeiten gab, gibt und geben wird,
ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen. Nicht zuletzt die Vorratsdatenspeicherung weckte aufgrund des vorliegenden Datenbestandes Begehrlichkeiten, mit denen "vorher niemand gerechnet hatte". Von Seiten der Verantwortlichen werden also unangenehme Informationen zurückgehalten und bei unabdingbarem Bedarf preisgegeben.
Vergleicht man die durch den Zensus 2011 geforderten Daten mit denen der Volkszählungen im Dritten Reich, so sind heutige Bürger um ein Vielfaches
transparenter und verfolgbarer als zu damaliger Zeit, was ausgesprochen kritisch zu bewerten ist. Von diesem Standpunkt aus ist derart umfangreichen
Datenansammlungen stets Misstrauen entgegen zu bringen.
Weitere Kritikpunkte
Problem 1: Datenmissbrauch
Die jüngste Vergangenheit hat in mehreren Ländern (allen voran Großbritannien) gezeigt, dass
einmal erhobene Daten nicht sicher sind. So gingen dort mehrfach DVD's mit personenbezogenen, sensiblen Daten verloren. In Deutschland wurden Laptops von Regierungsmitgliedern samt Daten gestohlen.
Generell ist davon auszugehen, dass das
Risiko des Datenmissbrauchs mit steigender Verbreitung der Daten größer wird, da die Anzahl der involvierten (und potenziell kompromittierbaren) Personen wächst.
Weiterhin zeigte sich bei der kürzlich diskutierten Sperrung von Internetseiten, dass binnen kürzester Zeit weitere
Begehrlichkeiten von verschiedenen Seiten für den Zugriff auf diese Daten entstanden (Sperrung von rechtsradikalen Inhalten; Sperrung urheberrechtlich geschütztem Material inklusive Strafverfolgung anhand von IP-Adressen, etc.).
So ist auch bei einem Zensus davon auszugehen, dass Dritte Ansprüche gegenüber diesen Daten erheben werden.
So bieten die im Erhebungskatalog genannten Daten eine
optimale Datenbasis zur Marktsegmentierung und eignet sich somit für die Verwendung im Marketing und angrenzenden Bereichen.
Weiteres Beispiel: Im hypothetischen Falle eines Anschlags in Deutschland nach dem Zensus 2011, ist binnen kürzester Zeit mit Begehrlichkeiten zu rechnen, die die
Nutzung dieser Daten zur Strafverfolgung auf personalisierter Ebene fordern und damit das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollständig aushebeln.
Problem 2: Opportunistische Datennutzung
Angrenzend zum Datenmissbrauch besteht die Gefahr der
Verfälschung von Zensusdaten. Was im ersten Moment nach einem Schnitt ins eigene Fleisch der Erhebenden anhört, kann aus Gründen der
Staatsräson durchaus sinnvoll sein.
So können bei mangelnder Verifizierung der erhobenen Daten z.B. gewisse Teile der Bevölkerung nicht vollständig erfasst oder andere Bereiche künstlich vergrößert werden.
Eine solche Manipulation macht zum Beispiel Sinn, wenn
Parlamentssitze oder Fördermitteln anhand bestimmter Bevölkerungskennzahlen vergeben werden.
Problem 3: Einordnung in den Überwachungskontext
Bereits im Zuge der Volkszählung 1983 und dem damit verbundenen Urteil des BVG (1 BvR 209/83) bestand Grund zur Befürchtung des „Gläsernen Bürgers“.
Hintergrund war damals die Ausführlichkeit der Fragen, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zuließen und somit gegen den Datenschutz verstieß.
Interessant ist die
Analogie zu heutigen Diskussionen, denn schon damals fürchtete man die Volkszählung als Schritt Richtung Überwachungsstaat.
Damals wie heute forderten Bürgerrechtler den gläsernen Staat anstatt des gläsernen Bürgers, zu Gunsten von
mehr Transparenz.
Vier Jahre später richteten Kritiker ihr Augenmerk verstärkt auf die Gefahren einer
schleichenden Einschränkung von Bürgerrechten. Auch hier wird die Ähnlichkeit zu heute deutlich, schaut man sich beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung oder den biometrischen Reisepass an.
Allgemein gesprochen ist durch den Zensus 2011 mit einer
Steigerung des „Überwachungsfaktors“ zu rechnen, der jeden Bundesbürger nachweisbarer dokumentiert.
Problem 4: Leistungsanspruch
Das Statistische Bundesamt stellt in eigenen Veröffentlichungen einige Kennzahlen vor, die anhand der zu ermittelnden Zensusdaten errechnet werden sollen. Beispielhaft sei hier eine Kennzahl angeführt, dessen Brisanz vor dem Hintergrund der
deutschen Geschichte und
wachsenden Begehrlichkeiten nach Daten klar wird:
Kennzahl: Wertschöpfung je Erwerbstätiger
Im Klartext: Wie effektiv arbeitet jeder einzelne?
Zwar ist davon auszugehen, dass derlei Daten statistisch gemittelt werden, dennoch ist nach der Zusammenführung aller Daten ein Rückschluss auf jeden Einzelnen (Stichwort „Hilfsmerkmale“) denkbar oder sogar definitiv möglich.
Durch
Segmentierung von Bevölkerungsteilen lassen sich in der Folge effektive und ineffektive Gruppen herausfiltern und benennen - für gewinnorientierte Organisationen hochgradig interessante Daten.
Rückblick ins Dritte Reich verbunden mit der Frage:
Was wäre mit ineffektiven Bevölkerungsgruppen damals passiert?
Fazit
Aus
staatlicher Sicht ist die Durchführung des Zensus 2011 durchaus zu begrüßen, hängen doch elementare Planungen und Verteilungsmodelle an verschiedenen Kennzahlen, die vermutlich auch den finanziellen Aufwand durch den Steuerzahler rechtfertigen können.
Aus Sicht des Einzelnen ist der Zensus jedoch in dieser Form
nicht akzeptabel und macht den Anschein eines
Datensammelwunschkonzerts für jeden denkbaren Bedarf.
Zu viele Fragen, insbesondere auf Europaebene, sind nicht klar kommuniziert und auch die Löschfristen für erhobene Daten sind entweder unklar oder sehr weit gefasst, so dass
über Monate oder sogar Jahre Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Fraglich sind weiterhin die Sicherungsmechanismen, mit denen die erhobenen Daten bei der Übermittlung zwischen „befugten Personen“, dessen Definition auch nicht vollständig klar wird, geschützt werden und was im Falle eines Datendiebstahls geschieht.
Wie in jüngster Vergangenheit ist auch bei dieser Datenerhebung trotz gesetzlicher Sperren die nachträgliche
Erweiterung des Nutzungsrahmens zu befürchten, dessen Folgen aus heutiger Sicht nur schwer abschätzbar sind. Die möglichen Szenarien reichen von der
Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden über den
„Verkauf“ der Daten an Privatunternehmen bis hin zu – zugegebenermaßen derzeit wenig wahrscheinlichen –
Schreckensszenarien von
Deportationen von so genannten „Gefährdern“ oder „Arbeitsunwilligen“.
Da auch dieser Zensus das Konstrukt des Überwachungsstaats, in diesem Fall sogar des Überwachungskontinents, weiter untermauert, jedoch aus staatlicher Sicht durchaus in gewissen Grenzen nachvollziehbar ist, ist es im Sinne jedes Bürgers, den
Umfang der erhobenen Daten deutlich zu senken und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Weiterhin sollte
die Anonymität von vornherein gewährleistet sein, so dass Hilfsmerkmale erst gar nicht zur Anwendung kommen.
Eine breite öffentliche Diskussion und Medienpräsenz ist unabdingbar, um die Risiken und Chancen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den erhobenen Daten zu stellen. Anzustreben sind
minimalste, zweckgebundene und dezentral zu haltende Datensätze, deren Zusammenführung
lediglich vollständig anonymisiert durchzuführen ist. Die
Löschfristen sind im Sinne des Datenschutzes zu verkürzen und streng einzuhalten. In Bezug auf den Schutz von Datenträgern oder sonstigen Übermittlungsmedien sind
höchste Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Datendiebstahl und unberechtigten Zugriff zu unterbinden.
Quelle