meisterederdeluxe
Gläubiger
Ich heiße weder Links- noch Rechtsextremismus gut. Jeder kann frei seine Meinung äußern, aber alles sollte sich im Rahmen halten.
Was das Verbot der NPD betrifft bin ich eindeutig dafür. Diese steht ziemlich genau für die Werte, die auch die damalige NSDAP vertrat. Und im Grundgesetz ist klar geregelt, dass eine Partei die demokratische Grundordnung wahren muss, wie auch jede sonstige Vereinigung. Doch während die übrigen Vereinigungen vom Innenministerium verboten werden können, muss eine Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Dies hat auch seine Richtigkeit und ist eben in dem dritten Reich begründet: Damals hat die NSDAP auf Grund des Reichstagsbrands insbesondere die KPD verboten und auch die SPD vorübergehend außer Kraft gesetzt. Damit dies nicht mehr passieren kann, wurde dies in die Hände unseres wichtigsten verfassungsschützenden Gerichtes gelegt.
Die NPD vertritt eindeutig nicht die demokratische Grundordnung. Dass das Verbotsverfahren damals abgelehnt wurde, hatte auch rein nur formale Gründe, da der Verfassungsschutz zuviele V-Leute in der NPD hatte (insbesondere war ein Großteil des Vorstandes der NPD V-Leute). Doch würde man diese abziehen, bin ich mir ziemlich sicher, dass einem Verbotsantrag zugestimmt werden würde.
Was das Verbot der NPD betrifft bin ich eindeutig dafür. Diese steht ziemlich genau für die Werte, die auch die damalige NSDAP vertrat. Und im Grundgesetz ist klar geregelt, dass eine Partei die demokratische Grundordnung wahren muss, wie auch jede sonstige Vereinigung. Doch während die übrigen Vereinigungen vom Innenministerium verboten werden können, muss eine Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Dies hat auch seine Richtigkeit und ist eben in dem dritten Reich begründet: Damals hat die NSDAP auf Grund des Reichstagsbrands insbesondere die KPD verboten und auch die SPD vorübergehend außer Kraft gesetzt. Damit dies nicht mehr passieren kann, wurde dies in die Hände unseres wichtigsten verfassungsschützenden Gerichtes gelegt.
Die NPD vertritt eindeutig nicht die demokratische Grundordnung. Dass das Verbotsverfahren damals abgelehnt wurde, hatte auch rein nur formale Gründe, da der Verfassungsschutz zuviele V-Leute in der NPD hatte (insbesondere war ein Großteil des Vorstandes der NPD V-Leute). Doch würde man diese abziehen, bin ich mir ziemlich sicher, dass einem Verbotsantrag zugestimmt werden würde.