Selbstschädigung ist nicht strafbarnein darfst du nicht...Na und, der Staat ist nicht dazu da, um uns, sondern um andere (so genannte Dritte) vor unserer Dummheit zu schützen. Der zu Verstümmelnde darf doch wohl selbst entscheiden, er darf ja auch selbst an sich Hand anlegen. Wobei Guro nichtmal 2 Personen vorraussetzt.
autoaggressionen werden medikamentös behandelt sobald sie ein bestimmtes maß überschreiten
wenn du von nem haus springen willst kommt die feuerwehr mit nem sprungtuch und polizei/feuerwehr/rettungshelfer etc. haben das recht dich kurzfristig (oder auch mit psychologischem Gutachten für immer) mit freiheitsentzug zu bestrafen. Der Schutz von Menschen vor sich selbst ist erlaubt...
was meinst du warum sterbehilfe in deutschland nicht erlaubt ist... genau aus diesem grund
zum kanibalen: genau aus dem grund wurde auch der kanibale verurteilt... es war mord mit folgender begründung: jemand der sterben möchte ist nicht zurechnungsfähig und ist nicht entscheidungsfähig. Die zweite person die da dann ins spiel kommt wird als außenstehender betrachtet und ihm wird zugemessen die situation neutral beurteilen zu können und zu entscheiden das der typ ärtztliche hilfe braucht und nicht das ich ihn umbringen. Die Aussage des Opfers ist vor Gerricht nichts wert, also bleibt es deine alleinige entscheidung das du dein opfer tötest oder ihm verstümmelst oder sonst was
das deutsche rechtssystem schützt die menschen auch vor sich selbst... in wie weit das in einzefällen mehr schädlich ist als hilfreich ist eine diskusionsfrage aber die will ich hier nicht ausbreiten :>

Sterbehilfe ist nicht erlaubt, weil ein Akt des Tötens vorliegt. Nicht, weil man sich damit selber schädigt. Dann wäre ja Selbstmord wie in guten alten Zeiten strafbar.
Das du evt. eingewiesen wirst, ist eine andere Geschichte. Passiert aber auch nur, wenn du damit andere schädigst oder jemand aus deinem Verwandtenkreis dies veranlasst.
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