KBDwarf
Exarch
Laut dem was zu lesen ist ist meines wissens nach die Einschätzung richtig von Waltikon. Laut dem Text war die Bedrohung im Augenblick der Flucht vorrüber und der Rentner hätte keinen gebrauch von der Schusswaffe machen mussen, laut dem Text. Was hätte sein können steht da nicht.Ist keine Notwehr mehr, da die Bedrohungssituation ja nicht mehr gegeben war. Allerdings befand er sich ja in einer extremen Streßsituation, das ganze wird wohl auf "fahrlässige Körperverletzung mit todesfolge in einer Ausnahmesituation" (oder so ähnlich)hinauslaufen, was wohl zu einer milden Strafe führen dürfte.
Bin kein jurist, gebe nur meine Meinung wieder !
Ich kann nur spekuliern ob der Rentner noch in der geistigen Verfassung war zu erkennen ob die Gefahr vorüber war oder ob er aus dem Affekt der Angst heraus gehandelt hat.
Und den Tot verdient keiner egal was er getan hat. Egal ob er/sie gemordet hat. Der Tot ist immer der flasche Weg da er von sich aus keine Strafe darstellt. Es ist eher eine Strafe im Gefängnis den Rest seines Lebens zu verbringen und das in niedrigen Lebensbedingungen.
Ein Tot zu dem ist immer Schlimmer für die Angehörigen als für den Toten. Sie leiden unter den Tot nicht der Leichnam.
Flasch, dieser Bereich ist schon früher sehr schwammig und bis Heute ist er es noch.da du eine scharfe Waffe nicht einfach so rumliegen lassen darfst. Knarre und Munition müssen immer getrennt aufbewahrt werden.
Er darf die Waffe nach eigenem erachten aufbewahren IM EIGENEN BESITZTUM. Aber wenn jemand die Waffe entwendet kann er dafür belangt werden, nicht vorher. Sonst gibt es noch Berechtigungen die man einholen kann eine Waffe in öffentlichen Raum zuführen, also Schussbereit. Dafür muss er bloß nachweisen können dass er eine gefährete Person ist.
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