[Diskussion] Notwehr?

KBDwarf

Exarch
Ist keine Notwehr mehr, da die Bedrohungssituation ja nicht mehr gegeben war. Allerdings befand er sich ja in einer extremen Streßsituation, das ganze wird wohl auf "fahrlässige Körperverletzung mit todesfolge in einer Ausnahmesituation" (oder so ähnlich)hinauslaufen, was wohl zu einer milden Strafe führen dürfte.

Bin kein jurist, gebe nur meine Meinung wieder !
Laut dem was zu lesen ist ist meines wissens nach die Einschätzung richtig von Waltikon. Laut dem Text war die Bedrohung im Augenblick der Flucht vorrüber und der Rentner hätte keinen gebrauch von der Schusswaffe machen mussen, laut dem Text. Was hätte sein können steht da nicht.

Ich kann nur spekuliern ob der Rentner noch in der geistigen Verfassung war zu erkennen ob die Gefahr vorüber war oder ob er aus dem Affekt der Angst heraus gehandelt hat.

Und den Tot verdient keiner egal was er getan hat. Egal ob er/sie gemordet hat. Der Tot ist immer der flasche Weg da er von sich aus keine Strafe darstellt. Es ist eher eine Strafe im Gefängnis den Rest seines Lebens zu verbringen und das in niedrigen Lebensbedingungen.

Ein Tot zu dem ist immer Schlimmer für die Angehörigen als für den Toten. Sie leiden unter den Tot nicht der Leichnam.

da du eine scharfe Waffe nicht einfach so rumliegen lassen darfst. Knarre und Munition müssen immer getrennt aufbewahrt werden.
Flasch, dieser Bereich ist schon früher sehr schwammig und bis Heute ist er es noch.
Er darf die Waffe nach eigenem erachten aufbewahren IM EIGENEN BESITZTUM. Aber wenn jemand die Waffe entwendet kann er dafür belangt werden, nicht vorher. Sonst gibt es noch Berechtigungen die man einholen kann eine Waffe in öffentlichen Raum zuführen, also Schussbereit. Dafür muss er bloß nachweisen können dass er eine gefährete Person ist.
 
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Swordspirit

Dunkeldeutscher
Der Rentner ist absolut unschuldig.
Wenn man sich mal die gesamte Situation anschaut:
Es überfallen fünf(!) Jugendliche mit Migrationshintergrund einen alleine lebenden Renter, dieser ist auch noch auf Krücken angewiesen, weil er ein neues Kniegelenk bekommen hat. Diese Gentleman gehen den alten Mann körperlich an, was wegen der Operation zu enormen Schmerzen führt also ganz klar eine körperliche Misshandlung ist.
Es wäre nur schwierig gewesen, wenn der Renter sofort bei Sichtkontakt geschossen hätte. Hat er aber nicht, er hat sich diesem Terror widerstandlos gestellt.
Darüber hinaus führten die Täter Softair-Pistolen mit sich, die für das Opfer wie echte Pistolen aussahen.
Meinen tiefen Respekt an das Opfer, welches kooperierte und damit alles getan hat, dass dieser Überfall nicht noch blutiger wurde. Es verwundert allerdings schon, dass man die Alarmanlage auslöst, obwohl man vorher absolut genau über die Zustände im Haus informiert wurde.
Man hat sich ganz bewusst für ein altes, krankes Opfer entschieden, dass ist menschenverachtend.
Nach diesem absoluten Terror, der sowohl physisch als auch psychisch erfolgt ist ( körperliche Gewalt gegen ihn; Drohen mit einer echt aussehenden Pistole) geht auf einmal die Alarmanlage los.

Dieser Mann hat ein Martyrium hinter sich und auf einmal ist überall Chaos um ihn herum. Der tapfere Mann kann doch gar nicht wissen, dass die Täter fliehen, sie hätten auch losziehen können, um die Alarmanlage auszuschalten, um dann ihr Werk fortzusetzen.
Dazu kommt noch, dass der Rentner meint, er hätte einen Schuss gehört. Was bei dieser Extremsituation absolut verständlich ist und erst hierdrauf wehrt er sich erst. Doch er bleibt heldenhaft, als Jäger hätte er problemlos zu einem Kopfschuss ansetzen können, darauf verzichtet er sondern er schießt nur in den Rücken wo er leider eine große Arterie trifft.

Die Notwehrsituation lag für das Opfer also die ganze Zeit vor, es ist egal, ob die Täter eigentlich fliehen wollten, dies war für das Opfer nicht ersichtlich, darüber hinaus glaubte er einen Schuss zu hören. Von daher ist Notwehr die einzig richtige Antwort. Von daher meinen Respekt an die deutsche Justiz, die bis jetzt noch nichtmal Anklage erhoben hat, dies ist vollkommen gerecht.

Was die Familie des Täters angeht: Sie sollten sich in Grund und Boden schämen, es ist eine absolute Perversion, wie sie versuchen, ihren Sohn in die Rolle des Opfers zu rücken. Er war doch immer freundlich lieb und nett, ist leider nur an die falschen Leute geraten. Da kann man sich nur an den Kopf fassen, wie ständig versucht wird von der eigenen Schuld abzulenken und diese bei Dritten sucht. Hätte die Familie auch nur einen Funken anstand, so wäre man schon längst zum Opfer gefahren und hätte sich für den missratenen Sohn entschuldigt. Dieser Sohn, war bei der Polizei bekannt und galt als Intensivtäter(!) der auch noch für Gewaltätigkeit bekannt war. Wer solch einem Menschen nachtrauert kann dies gerne tun, ich nicht.

Wenn die Familie nun androht, dass sie nicht wissen was sie tun werden, wenn das Opfer nicht angeklagt wird...Da wird mir echt Angst und Bange um den Rentner.

An das Opfer alles alles Gute und viel Kraft, auf dass er diese Horrornacht gut verarbeiten kann.

Swordspirit
 

Hiege

Gesperrt
Ich denke zwischen einer Pistole und einem Gewehr gibt es keinen
all zu großen Unterschied.
Ich kenn mich auf diesem Gebiet aber nicht aus, von daher sind das
alles nur vermutungen, meinerseits.
In dem Bericht stand ja auch drinn, das er schon einmal überfallen wurde
und deswegen immer eine scharfe Waffe in der nähe hat, also weiß er damit
auch umzugehen.
Dafür wird er bestimmt auch noch eine auf den Deckel bekommen, da du eine
scharfe Waffe nicht einfach so rumliegen lassen darfst. Knarre und Munition müssen
immer getrennt aufbewahrt werden. Und müssen glaube ich auch in einem verschließbaren Schrank oder ähnlichem aufbewahrt werden.
Und ich denke da durch das er Jahrelang Jäger ist, hat er einen großen Vorteil was
das schiessen angeht, egal ob nun mit dem Gewehr oder einer Pistole.
Ich hab auch seit Jahren ne Gitarre die ich oft benutze und kann Trozdem nicht mal ansatzweise Spielen.
Also ich hab Beides schon geschossen und zwischen einer Pistole und einem Gewehr liegen Welten.
Wenn es ein Alter man war ist es gut möglich das er die Waffe kaum ruhig halten konnte.
Und ja ich will nicht über Jäger ablästern, aber das sind die Leute die am schlechtesten mit ihren Waffen umgehen können(was das zielen angeht)
Das ist ein Prestige Sport von Reichen Leuten, und ein Jäger besitzt zwar eine Pistole,
aber es ist sehr wahrscheinlich das er sie noch nie zuvor auch nur getestet hat.
Die Pistole bei einem Jäger dient nur dazu dem Wild den Gnadenschuß zu geben,
oder eventuell zur Selbstverteidigung vor Wildscheinen.
Als ich das erste mal mit einer Pistole geschossen hab waren 3 von 10 Kugeln nicht mal auf der Zielscheibe welche zirka 50cm breit ist und 25m entfernt.
Und gerade Senioren schießen deutlich schlechter weshalb es extra Senioren Meisterschaften gibt, wo sich Leute ihres alters messen können.
Aber Jäger gehen nicht wie Leute im Schützenverein das Zielen trainieren, sondern nur auf die jagt und das ach nicht wirklich wöchentlich.
 

Terry_Gorga

Der Eine, der Viele ist
Otaku Veteran
Ob Notwehr oder nicht, der Rentner kann sehr einfach argumentieren, dass die Angreifer bewaffnet waren und dass er dadurch, dass sie in Panik waren, davon ausgehen musste, dass sie wieder zurückkommen und ihm noch mehr Schaden zufügen (schließlich hatten sie ihm schon den Arm verdreht). In dem Fall wäre es durch den Notwehr-Paragraphen gedeckt.

Ich denke aber, in dem Fall wird wohl eine Verhandlung entscheiden, welche Konsequenzen der Rentner nun tragen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sarkina

Grey Warden
Otaku Veteran
Danke für die Info hiege. Ich wusste echt nicht das es wirklich
ein so großer Unterschied zwischen gewehr und Pistole gibt. Hab immer
gedacht das ist ähnlich.
Wieder was dazugelernt. :)

-----[ Doppelpost hinzugefügt ] -----

Ob Notwehr oder nicht, der Rentner kann sehr einfach argumentieren, dass die Angreifer bewaffnet waren und dass er dadurch, dass sie in Panik waren, davon ausgehen musste, dass sie wieder zurückkommen und ihm noch mehr Schaden zufügen (schließlich hatten sie ihm schon den Arm verdreht). In dem Fall wäre es durch den Notwehr-Paragraphen gedeckt.

Ich denke aber, in dem Fall wird wohl eine Verhandlung entscheiden, welche Konsequenzen der Rentner nun tragen muss.
Notwehr war es aber trotzdem nicht. Sie sind ja geflohen und dann hat er erst geschossen.
Und sie habe ja auch nicht gesagt zu ihm wir kommen wieder, das war ja wenn
dann nur eine vermutung von dem Rentner.
Wie gesagt ich kann schon verstehen warum er geschossen hat, aber in Notwehr war
das nicht. Und ich denke so wird es auch der Richter sehen.
 

Waltikon

The Katsumi Otaku !
Otaku Veteran
Also, was aus dem Artikel rauszulesen ist, gibt es sehr wohl ein Ermittlungsverfahren, und zwar wegen Totschlags.
Und wenn jemand zu Tode kommt, gibts keine Einstellung (hab ich noch nie gehört),das geht immer vor Gericht, aber ein Freispruch ist trotzdem möglich.
 

BlueHusky

Blair Bitch´s Friend
Otaku Veteran
ehrlich ist für mich keine notwehr mehr das die jugendlichen sich nicht mehr in seiner nähe befanden bzw ihn nicht mehr direkt bedroht haben
es wäre etwas anderes wenn sie ihm in dem augenblick wo er schießt auch mit einer waffe bedroht hätten denn als er geschoßen hat waren sie schon auf der flucht
 

Terry_Gorga

Der Eine, der Viele ist
Otaku Veteran
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Ob Notwehr oder nicht, der Rentner kann sehr einfach argumentieren, dass die Angreifer bewaffnet waren und dass er dadurch, dass sie in Panik waren, davon ausgehen musste, dass sie wieder zurückkommen und ihm noch mehr Schaden zufügen (schließlich hatten sie ihm schon den Arm verdreht). In dem Fall wäre es durch den Notwehr-Paragraphen gedeckt.

Ich denke aber, in dem Fall wird wohl eine Verhandlung entscheiden, welche Konsequenzen der Rentner nun tragen muss.
Notwehr war es aber trotzdem nicht. Sie sind ja geflohen und dann hat er erst geschossen.
Und sie habe ja auch nicht gesagt zu ihm wir kommen wieder, das war ja wenn
dann nur eine vermutung von dem Rentner.
Wie gesagt ich kann schon verstehen warum er geschossen hat, aber in Notwehr war
das nicht. Und ich denke so wird es auch der Richter sehen.
Sehe ich persönlich auch so, aber der Notwehrparagraph sagt eindeutig: Alles ist erlaubt, was einen andauernden oder bevorstehenden, rechtswidrigen Angriff verhindert ist erlaubt. Und in der Situation kann man schon davon ausgehen, dass sie noch einmal zurück kommen, um ihm noch mehr schaden zuzufügen. Das ist natürlich Spekulation, aber mit einer entsprechenden Begründung (sie hatten ihm ja schon Schaden zugefügt, vielleicht wollten sie ihn zum schweigen bringen) plausibel.
In dem Fall wird es also vermutlich auf die Einschätzung des Richters hinauslaufen.
 

Waltikon

The Katsumi Otaku !
Otaku Veteran
Du schreibst es ja selbst :
was einen andauernden oder bevorstehenden, rechtswidrigen Angriff verhindert
Sie waren auf der Flucht !! LESEN LEUTE, LESEN

Justitia ist ÄUSSERST pingelig, was ihre Formulierungen angeht....
 
Zuletzt bearbeitet:

Bodenbelag

Ordenspriester
Sehe ich persönlich auch so, aber der Notwehrparagraph sagt eindeutig: Alles ist erlaubt, was einen andauernden oder bevorstehenden, rechtswidrigen Angriff verhindert ist erlaubt. Und in der Situation kann man schon davon ausgehen, dass sie noch einmal zurück kommen, um ihm noch mehr schaden zuzufügen. Das ist natürlich Spekulation, aber mit einer entsprechenden Begründung (sie hatten ihm ja schon Schaden zugefügt, vielleicht wollten sie ihn zum schweigen bringen) plausibel.
In dem Fall wird es also vermutlich auf die Einschätzung des Richters hinauslaufen.
Entschuldigung, aber wer in panischer Flucht das Weite sucht stellt weder eine subjektive noch eine objektive Bedrohung dar. Der Mann hätte gut daran getan einfach die Polizei zu rufen, wie es in so einem Fall üblich ist.
So langsam bekomme ich das Gefühl, dass so manchen Menschen in unserer Gesellschaft nocheinmal die Grundsätze ebenjener erklärt werden sollten.
Was sage ich in solchen Augenblicken immer gerne?
"Niemand hindert euch daran, nach Somalia/beliebiges Land ohne funktionierenden Staat hier einsetzen auszuwandern. Da kann man den ganzen lieben langen Tag Selbstjustiz üben, ohne dass das Gesetz auch nur versuchen würde einen Finger krumm zu machen. Freut euch allerdings schonmal auf die ausgleichende Selbstjustiz der "Gegenpartei"" :3
 

Hiege

Gesperrt
"Niemand hindert euch daran, nach Somalia/beliebiges Land ohne funktionierenden Staat hier einsetzen auszuwandern. Da kann man den ganzen lieben langen Tag Selbstjustiz üben, ohne dass das Gesetz auch nur versuchen würde einen Finger krumm zu machen. Freut euch allerdings schonmal auf die ausgleichende Selbstjustiz der "Gegenpartei"" :3
Das geht hier auch, wenn man die Konsequenzen in Kauf nimmt kann man hier tun und lassen was man will,
jeder gewichtet die dinge halt anders
 

Waltikon

The Katsumi Otaku !
Otaku Veteran
Bitte GENAU lesen
§ 3 StGB NOTWEHR
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
Gesetze sind selten so eindeutig formuliert...
 

were

...braucht mehr Spice.
Otaku Veteran
Keine Notwehr. Ein Schuss ins Bein hätte es getan (ich gehe mal davon aus, dass man, selbst bei schlechter körperlicher Verfassung, die Schusstendenz dahingegend beeinflussen kann), wenn wir Selbstjustiz billigen würden. Aber jemand für einen Überfall aus Rachegelüsten herraus zu töten - njet.
Die konkrete Gefahrensituation war nichtmehr gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Swordspirit

Dunkeldeutscher
Es ist immer schön, wenn man in seiner Welt nicht verstehen kann, wenn Menschen in Extremsituationen anders reagieren, als man vllt. erwarten würde.
Sie waren auf der Flucht !! LESEN LEUTE, LESEN
Ändert aber trotzdem nichts daran, dass dies dem psychologisch völlig zerrütteten Opfer, nicht klar gewesen sein muss. Sie hätten auch nur mal eben raus gehen können, um die Alarmanlage auszuschalten.

Entschuldigung, aber wer in panischer Flucht das Weite sucht stellt weder eine subjektive noch eine objektive Bedrohung dar.
Ich verstehe auch nicht, was die Menschen beim Waterboarding haben, aus meiner Sicht und ganz objektiv ertrinken sie natürlich nicht, wie kommen diese Dummerchen nur darauf. Genauso der Rentner, der Arm ein wenig verdreht und mit einer Pistole bedroht, also bitte. Soll sich mal nicht so anstellen.

S.
 

kyosuke7500

Scriptor
durchaus richtig gehandelt.

nur weil die in irgendeine richtung rennen heißt es noch lange nich das ich weiß das die fliehen wollen. die werden sich bestimmt nicht bei ihm abgemeldet haben.

mitleid für den jungen??? nö.

wer eine straftat begeht muss damit rechnen konsequenzen zu ziehen, im schlimmsten fall der tod (ob´s gerecht ist, ist ne andere frage, die hier glaub ich schon oft genug gestellt wurde)

mitleid für die familie??? ehrlich gesagt gerade auch nicht.

es fehlt da echt die einsicht der familie. unser lieber, fürsorglicher, guter, frauenschwarm von sohn der niemanden ein haar krümmen könnte bla keks sülz gedöns, kennt man alles, weiß man alles und trozdem haben die ne seitenlange polizeiakte weil die faschodeutschen nur die ausländer verknacken und niemals die deutschen selbst

nunja...wir werden ja sehen was da noch passieren wird
 
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