dann ist es ja kein problem dass sie es erst machen wenn sie geschäftsfähig oder in dem alter sind schönheits ops auf wunsch durchführen zu lassen...
denn es ist und bleiben grundrechtverstösse seitens der eltern und ärzte, auch wenn es steril abläuft. eine verstümmleung ist vom prinzip das gleiche wie ne schönheitsop.
aber gut deine meinung. tjo und der bundestag teilt diese ja auch. :/
denn es ist und bleiben grundrechtverstösse seitens der eltern und ärzte, auch wenn es steril abläuft. eine verstümmleung ist vom prinzip das gleiche wie ne schönheitsop.
aber gut deine meinung. tjo und der bundestag teilt diese ja auch. :/
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